Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 22" in Illerberg (Flur-Nr. 59)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.11.2015 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses wird erteilt.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird ebenfalls zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens, die vor allem auf die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes eingeht, wird von Herrn Bürgermeister Janson die Frage aufgeworfen, ob die Zielsetzungen dieses ca. 20 Jahre alten Bebauungsplanes weiter stringent verfolgt werden sollten oder ob angesichts der veränderten Wohn- und Lebensverhältnisse an eine Lockerung der sicherlich sehr einschränkenden Festsetzungen gedacht werden könnte, die allerdings dann auch eine Bindungswirkung für die zukünftige Handhabung habe.

In der sich anschließenden Aussprache werden seitens des Gremiums verschiedene Standpunkte angedacht und diskutiert. Sowohl der Erhalt der Regelungen, die dem ursprünglichen Zweck des Bebauungsplanes, nämlich dem Erhalt einer bäuerlich-dörflichen Straße und Bebauung dienen, wie auch eine Aufhebung bzw. deutliche Änderung des Bebauungsplanes in entsprechenden Verfahren werden sehr sachlich mit umfangreichen Argumentationen erörtert.

Letztlich erscheint der Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson, die Entscheidung über das Bauvorhaben bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zurückzustellen und in der Zwischenzeit vom Stadtbauamt Kriterien vorschlagen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen etwaigen Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes künftig zugestimmt werden kann - und vor allem auch welchen nicht - um in der Zukunft wirksame Regelungen zu erhalten, die auch die ursprünglichen Belange des Bebauungsplanes nicht völlig außer Acht lassen, als tragfähig.
Ansonsten käme nur die formale Änderung des bisherigen Bebauungsplanes in Betracht.

Somit ergeht folgender

Beschluss

„Die Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses wird bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 01.12.2015 zurückgestellt.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien vorzuschlagen, unter welchen Voraussetzungen welchen Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße künftig zugestimmt werden kann - und vor allem auch welchen nicht - um in der Zukunft wirksame Regelungen, die auch die ursprünglichen Belange des Bebauungsplanes nicht völlig außer Acht lassen, zu erhalten.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.11.2015 07:54 Uhr