Auf- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR); Beschlussfassung über die Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und
ihrer Regionen, ihrer Städte, Märkte und Gemeinden hängt entscheidend auch vom schnellen Auf- und Ausbau der Breitbandtechnologien ab.
Wenngleich die Zahl von Breitbandinternetanschlüssen in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegen ist, fehlt noch allzu oft, insbesondere in ländlichen Bereichen, aber auch in Randlagen der Städte, ein schneller Zugang zu dieser Schlüsseltechnologie.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung steht heute außer Zweifel.
Die Verfügbarkeit entsprechender Anschlussmöglichkeiten ist ein wichtiger Standortfaktor. Breitband-Internet erschließt neue Märkte und Angebote. Es sorgt für wirtschaftliches Wachstum sowie neue Arbeitsplätze.
Aber auch für den privaten Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte.
Ein flächendeckendes Breitbandnetz in den Kommunen ist heute unverzichtbar.


Die Verantwortung für eine flächendeckende, angemessene und ausreichende
Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen liegt gemäß Artikel 87 f des Grund-gesetzes zwar primär beim Bund und auch beim Land.
Die Stadt Vöhringen war bereits in der Vergangenheit sehr frühzeitig bestrebt,
einen ausreichende schnelle Breitbandversorgung im gesamten Stadtgebiet sicherstellen zu können.
Allgemein ist die Stadt Vöhringen bei der Breitbandversorgung zwar gut aufgestellt.
Es gibt aber in Randbereichen und teilweise ein den Stadtteilen noch Defizite im Hinblick auf ein schnelles Internet.

Die neue, vom Freistaat Bayern erlassene und durch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, überarbeitete Breitbandrichtlinie war für die Stadtverwaltung nochmals Anlass, nach den intensiven Bemühungen in Vergangenheit sich für diesen Lückenschluss einzusetzen.

Unmittelbar nach der Genehmigung der neuen Breitbandrichtlinie des
Freistaates Bayern durch die EU-Kommission am 9. Juli 2014 hat die Stadt Vöhringen
eine Förderung nach diese Richtlinie beantragt und eine derartige Förderung auch vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bereits in Aussicht gestellt erhalten.
Bayern will bis zum Jahr 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und die Gemeinden mit dem bayerischen Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm unterstützen.
Bis zum Jahr 2018 sollen so bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Kommunen an Förderung bereitstehen.
Die Höchstfördersumme pro Gemeinde beträgt bis zu einer Million Euro.
Dies entspricht einer Fördersumme von über 230 Mio. Euro für Bayerisch-Schwaben.
Aktuell befinden sich 278 von 340 Städte und Gemeinden in Bayerisch-Schwaben in diesem Förderverfahren, so auch die Stadt Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen setzt damit auch ein klares Zeichen für eine flächendeckende
digitale Zukunft im Stadtgebiet.

Das Auswahlverfahren nach dieser Breitbandrichtlinie ist bereits abgeschlossen.
Nun steht die konkrete Vergabe an.



Im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie gingen von insgesamt drei Bietern Angebote für die Lose 1 bis 5 (diese 5 Lose stellen das gesamte erforderliche Ausbaugebiet in der Stadt Vöhringen dar) ein.

Kurz zusammengestellt stellt sich die Angebotssituation wie folgt dar:


Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe:

Bei der Vergabe aller 5 Lose als Gesamtvergabe ist das Gesamtangebot der Telekom günstiger als die Summe der am besten bewerteten Einzelangebote (Kabel Deutschland
Los 1, Telekom Lose 2 bis 5 - vgl. unten).


(Anmerkung: Die nachfolgend genannten Zahlen stellen die sog. Wirtschaftlichkeitslücke dar und nicht die erforderliche Gesamtinvestition.
Aus dieser Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich nach Abzug der Fördermittel der letztlich von der Stadt Vöhringen zu tragende Eigenanteil, welcher mindestens 40 % der dargestellten Wirtschaftlichkeitslücke beträgt)



Telekom Gesamtangebot                654.512,00 EUR

Los 1 Kabel Deutschland        336.124,00 EUR
Los 2 Telekom        22.726,00 EUR
Los 3 Telekom        305.414,00 EUR
Los 4 Telekom        238.784,00 EUR
Los 5 Telekom        89.00400 EUR
Summe Lose 1 bis 5 (Einzeln):                992.052,00 EUR


Einzelvergabe:

Sollten nur einzelne Lose vergeben werden, ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Zahlen folgende Vergabeempfehlung

Los 1:                Kabel Deutschland
Los 2:                Telekom
Los 3:                Telekom
Los 4:                Telekom
Los 5:                Telekom


Nach Auswertung der vorliegenden Angebote spricht sich das Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” für den Abschluß eines Kooperationsvertrages zu den Losen 1 bis 5 als Gesamtauftrag zum Preis von 654.512,- € mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) aus.

Diese realisiert das NGA-Netz im Gebiet der Lose 1 bis 5 mit einer VDSL und/oder FTTB/FTTH Lösung.

Nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 9. Juli 2014 fördert der Freistaat Bayern den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

Nach dieser Förderrichtlinie verbliebe der Stadt Vöhringen nach Auskunft des Beratungsbüros “Breitbandberatung Bayern GmbH” eine Eigenbeteiligung von insgesamt 261.804,80 € (entspricht dem städtischen Mindestanteil in Höhe von 40 % der Wirtschaftlichkeitslücke).

(Herr Wöcherl vom Beratungsbüro “Breitbandberatung Bayern GmbH” wird in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 detaillierte Erläuterungen geben und für Fragen zur Verfügung stehen.)


Begriffe:        NGA-Netz - Next Generation Access Network
               VDSL - Very High Speed Digital Subscriber Line
               FTTB - Fibre To The Building
               FTTH - Fibre To The Home

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin sehr stark zunehme. Eine gute und ausreichende Breitbandversorgung sei deshalb ein wichtiger Standortfaktor, vor allem auch bei der Ansiedlung von neuen Unternehmen. Die Bereitbandversorgung sei in weiten Teilen des Stadtgebietes zwar bereits schon sehr zufriedenstellend. Es gebe aber dennoch in einzelnen Straßenzügen noch Lücken, die es mit Hilfe der staatlichen Förderung nun zu erschließen gilt.

Herr Wöcherl von der Breitbandberatungsstelle Bayern stellt mittels Beamer zunächst die Gebiete mit guter Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s sowie die Gebiete, in denen der Empfang noch nicht so gut ist, dar. Eine Verbesserung der Leistung soll durch die Verlegung von Glasfaserkabeln vom Hauptverteiler zu bestehenden bzw. neu zu errichtenden Kabelverzweigern erfolgen. Denkbar wäre auch eine Versorgung der Haushalte selbst mit Glasfaserkabeln. Diese Verlegungsart wäre aber sehr kostspielig. In der durchgeführten Ausschreibung seien beide Varianten enthalten. Nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) sei für die Stadt Vöhringen ein Förderhöchstbetrag von 60% der Kosten = ca. 540.000 € möglich. Nach den Worten von Herrn Wöcherl seien die Verfahrensschritte „Bestandsaufnahme, Markterkundung und Auswahlverfahren“ bereits abgeschlossen. Im nächsten Schritt erfolgt nun der Zuwendungsbescheid. Danach wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, ein Fördersteckbrief und eine Projektbeschreibung erstellt. Die Umsetzung der Erschließung beginnt nach Abschluss des Kooperationsvertrages, voraussichtlich im Februar nächsten Jahres und wird einen Zeitraum von ca. 12 bis 18 Monaten, bis zum Frühjahr / Herbst 2017, in Anspruch nehmen.

Nach einer kurzen Aussprache, in der zahlreiche Fragen der Gremiumsmitglieder beantwortet werden, stellt Herr Bürgermeister Janson die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her, in der die abgegebenen Angebote für die einzelnen Erschließungsgebiete sowie die Gesamtsummen bekannt gegeben werden.

Im öffentlichen Teil der Sitzung ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kooperationsverträge mit der Deutschen Telekom (Telekom Deutschland GmbH) auf der Grundlage eines Gesamtauftrages mit den Losen 1 bis 5 zum Preis von 654.512,- €, vorbehaltlich der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum, der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2016 07:56 Uhr