Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt; Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2015 ö 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Weißenhorn und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt haben beantragt, der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth zum 01.01.2016 beizutreten.

Die Überwachungstätigkeit ist wöchentlich in folgendem Umfang vorgesehen:

Weißenhorn:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Altenstadt:                  1 Std ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 4 Std.
                            (von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
                            zur Überwachung der Badeseen)
                         4 Std. fließender Verkehr

Der Überwachungsumfang in den anderen Kommunen bleibt wie folgt:

Illertissen:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Senden:                15 Std. ruhender Verkehr, in den Sommermonaten 18 Std.
                            (von Mai bis September jeweils 3 Std. am Wochenende 14-tägig
                            zur Überwachung der Badeseen)
                       15 Std. fließender Verkehr

Vöhringen:                12 Std. ruhender Verkehr
                         8 Std. fließender Verkehr

Unterroth                  2 Std. fließender Verkehr (4 Std. x 2 Monat)

Durch die Erhöhung des Überwachungsumfangs wird die Einstellung von weiteren Kräften erforderlich. Nach Berechnungen der KVÜ-Geschäftsstelle kommen hierfür zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 28.500 € / jährlich (Variante 1: Eine Teilzeitkraft 19,5 Std. sowie eine Aushilfskraft auf 450 €-Basis) bzw. 43.500 € / jährlich (Variante 2: Zwei Teilzeitkräfte mit je 19.5 Std.) hinzu. Die KVÜ würde zunächst mit der ersten Variante beginnen und bei Bedarf auf die zweite Variante umstellen. Die Kosten für die Stadt Vöhringen dürften trotz des personellen Mehrbedarfs unverändert bleiben, da sich diese ja entsprechend des Überwachungsumfangs auf die Mitgliedskommunen verteilen.

In nächster Zeit wird sehr wahrscheinlich auch die Ersatzbeschaffung einer neuen Messtechnik für den fließenden Verkehr notwendig werden, da die bisherige Messtechnik sehr störanfällig und reparaturbedürftig ist. Der Kostenpunkt hierfür liegt bei ca. 80.000 €.
Mit der neuen Messtechnik kann dann in beiden Fahrtrichtungen und auch im Kurvenbereich gemessen werden. Die Beschaffung der Messtechnik sowie evtl. eines neuen Fahrzeuges (Kosten ca. 20.000 €) ist evtl. schon im nächsten Haushaltsjahr 2016 angedacht. Die Stadt Vöhringen nimmt hierfür im Haushalt rein vorsorglich einen Betrag in Höhe von 25.000 € auf. Diese Kosten dürften sich durch die neue Messtechnik in absehbarer Zeit wieder amortisieren.

Die Stadt Vöhringen empfiehlt, dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der VG Altenstadt für den Markt Altenstadt zum 01.01.2016 zuzustimmen und die Vereinbarungen (siehe Anlage) zu billigen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2015 ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der Stadt Weißenhorn und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für den Markt Altenstadt zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Städte Illertissen, Sende n und Vöhringen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Buch für die Gemeinde Unterroth ab 01.01.2016 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Beitritt dieser Kommunen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16. bzw. 19.12.2002 werden gebilligt. Die Vereinbarungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2016 07:56 Uhr