Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 10.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr 2. Bürgermeister Herbert Walk gibt das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 bekannt.
(Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 sowie der Rechenschaftsbericht der Verwaltung zur Jahresrechnung 2014 sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt; die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhielten diesen Rechenschaftsbericht bereits mit der Einladung zu den Sitzungen des RPA).
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für das Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
Empfehlung
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn 2. Bürgermeister Walk. Dieser gibt die Eckdaten des Prüfungsergebnisses bekannt und verweist insoweit auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. und 11. November 2015.
Beschluss
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stif
tung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2016 07:56 Uhr