Modifizierte verkehrsrechtliche Regelungen in der Straße "Kirchplatz" in Vöhringen; Nochmalige Information und erneute Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 14.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Am 20. Juni 2016 wurde im Rahmen der im 2-Jahres-Turnus stattfindenden üblichen Straßenverkehrsschau nochmals auch die Straße „Kirchplatz“ vor Ort hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnungen in Augenschein genommen und erörtert.

Hierzu wurde seitens der Vertreter des Landratsamtes Neu-Ulm und der Polizei
die Auffassung vertreten, dass der konkrete Ausbau der Straße im nördlichen Bereich
ab dem Grünstreifen und den gegenüberliegenden Pfosten im Süden bis zum Ende des gepflasterten Bereichs im Norden gegenüber dem Verkehrsteilnehmer den Eindruck erwecke, als sei hier ein gesonderter Gehwegbereich ausgewiesen.

Die Ausweisung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ setze aber voraus, dass die in Betracht kommende Straße baulich so angelegt sein sollte, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg gerade eben nicht vorherrsche.
Der „verkehrsberuhigte Bereich“ kennzeichne sich gerade dadurch, dass sich alle Verkehrsteilnehmer – eben auch die langsamen Fußgänger – auf einer einzigen durchgängigen und möglichst niveaugleichen Fläche bewegen und nicht nur durch eine bloße konkrete Beschilderung, sondern allein durch das äußere Erscheinungsbild der Straße insgesamt als „verkehrsberuhigter Bereich“ darstelle.
Die Straße müsse allein durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln,
dass die Aufenthaltsfunktion überwiege und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe.

Die im südlichen Bereich nach den Bushaltestellen bereits in der Stadtratssitzung
vom 12. Mai 2016 beschlossene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h wurde als vertretbar erachtet.

Auf anliegende Planskizze wird Bezug genommen.

Empfehlung

Der „verkehrsberuhigte Bereich“ der Straße „Kirchplatz“ wird auf den unmittelbaren Abschnitt der Straße zwischen dem Eingang zur Uli-Wieland-Schule und den Bushaltestellen beschränkt.

Im übrigen Bereich wird die Geschwindigkeit auf 10 km/h angeordnet.

Die anliegende Planskizze ist Grundlage dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die nach der Umgestaltung der Straße „Kirchplatz“ vorgenommenen verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Straßenverkehrsschau kürzlich von den Fachbehörden weiterhin beanstandet worden seien, weil sie nach ihrer Auffassung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würden.

Die Kennzeichnung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ setzte voraus, dass die Straße, eine überwiegende Aufenthaltsfunktion habe und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe. Der „verkehrsberuhigte Bereich“ müsse baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg gerade nicht vorherrsche und niveaugleich ausgebaut sein.

Diese Voraussetzungen einer durchgängigen, niveaugleichen Fläche sehen die Fachbehörden lediglich auf dem Platz zwischen Schule und Kirche als gegeben an. Durch das Anlegen des Grünstreifens im nördlichen Bereich der Straße sei faktisch ein Gehweg für die Kinder bzw. Fußgänger geschaffen und von der Fahrbahn abgetrennt, der von den Fußgängern in der Realität auch als solcher genutzt werde.

In Abstimmung mit den Verkehrsbehörden käme – sofern man an dem „verkehrsberuhigten Bereich“ festhalten wolle – nur in Betracht, den „verkehrsberuhigten Bereich“ letztlich auf den Platzbereich zwischen Schule und Kirche zu verkürzen. Südlich und nördlich davon könne eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h angeordnet werden.

Dieser Vorschlag wird im Gremium überwiegend mit Befremden und Missmut aufgenommen, da die Gestaltung der Straße „Kirchplatz“ vom Gremium ausdrücklich so gewünscht worden sei. Bei dem nun vorliegenden Vorschlag sei zudem zu befürchten, dass im 10-km-Bereich wieder geparkt werde, zudem seien im umgestalteten Bereich dann „drei verschiedene Geschwindigkeiten“ zu beachten, die vom Verkehrsteilnehmer wohl auf Unverständnis stoßen werden.

Bezüglich der Parkproblematik im 10-km-Bereich führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass dies durch eine verkehrsrechtliche Anordnung unterbunden werden könne.

Der Vorschlag eines Gremiumsmitgliedes, den gesamten Streckenabschnitt mit 10 km auszuweisen, wird mehrheitlich nicht für günstig erachtet, da dann auch dem Platzbereich zwischen Schule und Kirche der Autofahrer wieder Vorrang hätte und wohl auch wieder bauliche Maßnahmen notwendig wären, um dies erkennbar zu machen.

Abschließend ergeht hierzu unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Unteren Straßenverkehrsbehörde schließlich folgender

Beschluss:

Der „verkehrsberuhigte Bereich“ der Straße „Kirchplatz“ wird auf den unmittelbaren Abschnitt der Straße zwischen dem Eingang zur Uli-Wieland-Schule und den Bushaltestellen beschränkt.

Im übrigen Bereich wird die Geschwindigkeit auf 10 km/h angeordnet.
Die anliegende Planskizze ist Grundlage dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:        14 : 8 angenommen

Anmerkung:
Herr Barth befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

Datenstand vom 04.10.2016 15:47 Uhr