Modifizierung der verkehrsrechtlichen Regelung in der Ulmer Straße in Vöhringen im Bereich nördlich der Einmündung Frauen-/Silcherstraße; Information und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 14.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Bezüglich des nördlichen Bereiches der Wieland-Gleise ist anzumerken,
dass eine Begrenzung der Geschwindigkeit aus Gründen der Sicherheit und Ordnung
des Verkehrs gem. § 45 Abs. 1 S. 1 StVO nur dann angeordnet werden kann, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Dies heißt in der Praxis, es müssten aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung schützenswerter Rechtsgüter erheblich übersteigt (§ 45 Abs.9 S.2 StVO).
Gefordert wird dabei nicht nur eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit
des Schadenseintritts, sondern eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Wahrscheinlichkeit, d.h. eine konkrete Gefahr aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (vgl. u.a. Entscheidung des BVerwG vom 23. September 2010).
Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn können dabei insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen, der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. hierzu die Entscheidung des BVerwG vom 18. November 2010).

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann nach diesen Erfordernissen nach Auffassung
der Vertreter der Polizei und des Landratsamtes wohl aus Rechtsgründen nicht angeordnet werden, wenn – wie dies bei der Ulmer Straße in diesem Straßenabschnitt auch tatsächlich der der Fall ist - eine konkrete Gefährdung nur vermutet wird oder sich lediglich als abstrakte Gefahr, wie sie im öffentlichen Straßenverkehr generell gegeben ist, darstellt.

Bis dato stellte sich dieser Bereich trotz des sehr hohen Verkehrsaufkommens nicht als besonderer Unfallschwerpunkt dar.

Wollte man die Geschwindigkeit in der Ulmer Straße auch im nördlichen Bereich ab
den Wieland-Gleisen auf 30 km/h begrenzen wollen, müssten weitere konkrete Ausbau-maßnahmen erfolgen, was aber derzeit (noch) nicht vorgesehen ist.

Empfehlung

Im Bereich des Friedhofes Vöhringen Nord werden auf der Westseite der
Ulmer Straße drei zusätzliche Parkplätze angelegt.

Die bisher bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird ab den
Wieland-Gleisen in nördlicher Richtung aufgehoben, d.h. es gilt ab diesem Straßenabschnitt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.


Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu, dass im Rahmen der Straßenverkehrsschau auch die Geschwindigkeitsreduzierung in der Ulmer Straße auf 30 km/h insbesondere im nördlichen Abschnitt von den Wieland-Gleisen von den Fachbehörden beanstandet worden sei, nachdem keine besondere örtliche Gefahrsituation bestehe oder ein Unfallschwerpunkt vorliege. Auch der Ausbauzustand entspreche nicht den für eine Geschwindigkeitsreduzierung notwendigen baulichen Gegebenheiten, weshalb die Geschwindigkeit dort wieder auf 50 km/h geändert werden müsste.

Auch dieses Ergebnis führt bei einigen Gremiumsmitgliedern zu Unverständnis, da sich die Verkehrssicherheit aufgrund der vorgenommenen Begrenzung auf 30 km/h insbesondere in den Straßeneinmündungsbereichen deutlich verbessert habe.

Ein Gremiumsglied schlägt deshalb auch vor, bis zu dem laut Haushalt frühestens im Jahr 2019 vorgesehenen Ausbau der Ulmer Straße eine Verkehrsberuhigung durch den provisorischen Einbau von Straßenteilern, Pflanzinseln oder Blumentrögen vorzunehmen und erhebt diesen Vorschlag auch zum Antrag.

Die meisten Stadtratsmitglieder begrüßen diese Anregung und empfehlen, die Möglichkeiten zu prüfen und die Kosten hierfür bis zur nächsten Stadtratssitzung im September zu ermitteln.

Schließlich ergeht hierzu folgender Beschluss:

Im Bereich des Friedhofes Vöhringen Nord werden auf der Westseite der Ulmer Straße drei zusätzliche Parkplätze angelegt.

Im Bereich nördlich der Wieland-Gleise soll geprüft werden, welche provisorischen Maßnahmen getroffen werden können, damit die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bestehen bleiben kann und welcher Kostenaufwand hierfür erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis:        18 : 4 angenommen

Datenstand vom 04.10.2016 15:47 Uhr