"Neue Rathaus-Mitte", Stadt Vöhringen; Information und Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neue Rathaus-Mitte"


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 02.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss . Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2016 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24. Oktober 2015 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, den städtebaulichen Entwurf Variante 2.3. dem einzuleitenden Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen.

Beiliegend erhalten Sie vorab zur Sitzung vom 2. Juni 2016 einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes, welcher in dieser Sitzung durch das Büro Sieber, Lindau, näher erläutert werden wird.

Empfehlung

zur Information

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Sieber und Remmler vom Büro Sieber in Lindau.

Herr Sieber stellt einleitend den aktuellen modifizierten Planungsstand vor.
Er erklärt, dass bei dieser Planung Raum sei für Dienstleistung und Handel.
Durch das Parkhaus könne eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen werden.
Dazu diene u. a. auch die im Vorentwurf ausgewiesene „Fußgängerzone“ als attraktive Grünfläche mit verbindender Funktion zwischen dem Kulturzentrum und dem vorgesehenen Parkhaus entlang der Westseite des Jugendhauses.
Ein Parkhaus könne, so Herr Sieber weiter, bis zu „400 + x“ Parkplätze bei jeweils fünf Stockwerken/Schiff aufweisen (Bestand ca. 330 Parkplätze) und bei entsprechender Gestaltung durchaus noch stadtbildverträglich sein.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes seien noch zwei Gutachten einzuholen.
Einerseits müsse ermittelt und im Bebauungsplan festgeschrieben werden, wie viel Lärm bei den Nachbarn im Maximum ankommen darf und andererseits muss nachgewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen ein Parkhaus in der Lage ist, die festzuschreibenden flächenbezogenen Schallleistungspegel richtungsabhängig einzuhalten.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass die erwähnten Gutachten Voraussetzung sind für die formale Einleitung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Planentwurfs.
Angestrebt sei, die entsprechende Beschlussfassung noch in der Juli-Sitzung des Stadtrates zu ermöglichen.

In der sich anschließenden Aussprache wird von einem Gremiumsmitglied angeregt, eine eingeschränkte Befahrbarkeit des Hettstedter Platzes nach der Platzgestaltung auf der dann ehemaligen Trasse der Illerstraße zuzulassen, um u. a. eine bessere Erreichbarkeit des Rathauses zu gewährleisten.
Dies wird von einigen Gremiumsmitgliedern spontan abgelehnt, auch mit Verweis auf das Ergebnis der Stadtratssitzung vom 23.09.2015.
Diskutiert wird weiter, ob die Parkplätze eine Breite von 2,50 m oder 2,70 m aufweisen sollen.
Dazu wird von Herrn Sieber auch angesichts der Notwendigkeit einer erheblichen Zahl an Stellplätzen favorisiert, die Parkplätze lediglich 2,50 m breit anzulegen, andernfalls würde sich die mögliche Stellplatzzahl nicht unerheblich reduzieren, dafür aber die Fahrgasse nicht 6 m breit sondern 6,50 m breit auszuführen.
Der erforderliche Grund und Boden für die Verbreiterung der beiden Parkhausschiffe um jeweils 0,5 m sei vorhanden.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass das Parkhaus an sich, die vorgesehene Zu- und Abfahrtssituation sowie die Besonderheit des Stoßverkehrs zu den Schichtwechselzeiten dem Staatlichen Bauamt bekannt seien und dieses die vorliegende Planung für gut funktionsfähig ansieht.

Die Anregung, bei der weiteren Planung zu beachten, dass die Sichtachse nach Norden möglichst freigehalten wird, wird in die Begründung zum Bebauungsplan als Hinweis mit aufgenommen.

Bürgermeister Janson stellt abschließend klar, dass die Umsetzung der vorliegenden Planung sicherlich erhebliche Kosten verursachen würde.
Momentan gehe es ferner weder um konkrete Eigentumsverhältnisse noch um mögliche Kostenbeteiligungen, sondern um die Rahmensetzung.

Datenstand vom 01.07.2016 08:02 Uhr