Herr Bürgermeister Janson begrüßt die Stadtratsmitglieder vor Ort zur Besichtigung der neu gestalteten Straße „Kirchplatz“. Er führt einleitend aus, dass der im Augenblick ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereich von der Einmündung Winterstraße bis zur Illerstraße nach Auffassung des Landratsamtes Neu-Ulm in einigen Teilbereichen nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht und deshalb in einigen Punkten angepasst werden müsse. Ein verkehrsberuhigter Bereich komme nur für einzelne Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, ohne besondere Ausweisung von Gehwegen, in Betracht, in denen der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe. In verkehrsberuhigten Bereichen sei
ferner Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig.
Das Landratsamt Neu-Ulm schlage vor, den verkehrsberuhigten Bereich auf den platzartig gestalteten Bereich (vom Beginn bis zum Ende des Pflasterbelages) zu reduzieren und auf den Asphaltflächen im Süden und Norden der Straße „Kirchplatz“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h zu beschränken.
Die Stadtratsmitglieder sprechen sich im Ergebnis der Ortsbesichtigung für den Vorschlag des Landratsamtes Neu-Ulm aus (Plan s. Anlage). Ergänzend soll geprüft und die Kosten hierzu ermittelt werden, ob, wie im südlichen Bereich der Straße „Kirchplatz“, auch im Norden der Pflasterbelag mit einer Aufpflasterung/Schwelle verstärkt werden kann, damit der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlicher wahrgenommen wird.
Abstimmungsergebnis: 22 : 1 angenommen
Die entlang der Straße „Kirchplatz“ angebrachten Poller sollen jedoch belassen bleiben,
da diese nach Auffassung des Gremiums den Charakter des verkehrsberuhigten Bereiches nicht verändern.
Im Verlauf der Diskussion wird ferner angeregt, am Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches evtl. ein Gerät aufzustellen, das die Geschwindigkeit misst und den Verkehrsteilnehmern z.B. durch einen Smiley signalisiert, wie schnell gefahren wird.
Bezüglich des Parkens vor dem Schulgebäude vertreten einige Stadtratsmitglieder die
Auffassung, dass dies außerhalb des Schulbetriebes, vor allem zu Gottesdienstzeiten am Sonntag, geduldet werden könnte. Andere Gremiumsmitglieder sehen darin keine konsequente Vorgehensweise im Vergleich zu anderen verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet. Ein Stadtratsmitglied schlägt vor, mit einem Schild auf die Rechtslage hinzuweisen, dass Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.