1. Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 290,00 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2015, die Vermögensübersicht zum 31.12.2015, die Ermittlung des Grundstockvermögens zum 31.12.2015 sowie eine Übersicht der Jahresrechnungen seit 2006 sind der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Kennzahlen zur Jahresrechnung:
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2015
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Vorjahr
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Zinseinnahmen
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76,18 €
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185,61 €
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Ausgaben auf den Stiftungszweck
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180,00 €
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720,00 €
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Prüfungsgebühren
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110,00 €
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110,00 €
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Zuführung/ Entnahme aus der Sonderrücklage
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213,82 €
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644,39 €
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Stammkapital (31.12.)
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38.000,12 €
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38.213,94 €
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Grundstockvermögen (31.12.)
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35.723,60 €
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35.623,34 €
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Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresrechnung 2015 der Familie-Kreisl-Stiftung zu billigen.
2. Aussetzung der Prüfung der Jahresrechnung (Information)
Angesichts des historisch niedrigen Zinsniveaus gerät die Familie-Kreisl-Stiftung in die schwierige Lage, dass zu geringe Einnahmen zur Verfügung stehen, um den Stiftungszweck erfüllen zu können, ohne das Vermögen der Stiftung zu schmälern.
Obwohl das Grundstockvermögen und damit der Werterhalt noch nicht gefährdet ist, verringert sich das Vermögen der Stiftung kontinuierlich seit 2012.
Die Familie-Kreisl-Stiftung finanziert sich ausschliesslich über Zinserträge. Sie erhält keine laufenden Zuwendungen oder Spenden.
Aktuell befindet sich die Familie-Kreisl-Stiftung in der prekären Situation, dass den jährlichen Prüfungsgebühren (2015: 110,00 €) wesentlich niedrigere Zinseinnahmen gegenüberstehen (2015: 76,18 €), so dass selbst ohne jede Aufwendung für den Stiftungszweck das Vermögen schmilzt.
Um dieser weiteren Entwicklung entgegenzuwirken ist die Verwaltung an die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, die Regierung von Schwaben, herangetreten. Bei der gemeinsamen Erörterung der Problematik eröffnete Frau Heimerl, RvS, folgenden „Lösungsvorschlag“:
- Die Regierung von Schwaben, als zuständige Rechtsaufsicht, hat die Möglichkeit, sofern die Prüfungen der letzten 5 Jahre nicht beanstandet wurden, die Prüfungen für die nächsten 3-5 Jahre auszusetzen.
- Für den relevanten Zeitraum liegen keine Beanstandungen vor
- Die Abrechnung 2015 müsste nochmals vorgelegt werden, wobei gleichzeitig mit der Vorlage der Abrechnung die Aussetzung der Prüfungen beantragt werden muß.
Damit würde die Belastung der Familie-Kreisl-Stiftung durch die Prüfungsgebühren für die nächsten Jahre entfallen.