Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Billigung und Auslegungsbeschluss (Modifizierung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 17.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.03.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 25.02.2015 wurde durch das Gremium der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ zwar bereits gebilligt.
Im Nachgang der Sitzung wurde nach nochmaliger eingehender Prüfung jedoch ein Zeichenfehler festgestellt.
Die im Bebauungsplan als Straße festgeschriebene Reiherstraße entspricht nicht ganz den örtlichen Gegebenheiten.
So ist die Straßenfläche durch das Planungsbüro an einer Stelle zu schmal und an weiterer Stelle zu breit dargestellt.
Es handelt sich hier lediglich um eine Tiefe von ca. 2,5 m. Da sich jedoch im Zuge der Anpassung auch die Baugrenze um 0,9 m verschiebt ist ein weiterer Beschluss des Stadtrates nötig.

Des Weiteren konnte die komplexe Thematik des Artenschutzes, hier konkret die bei einer Begehung durch einen Biologen gesichtete Feldlerche, noch keiner abschließenden Regelung zugeführt werden.

Die Feldlerche genießt aufgrund ihres Gefährdungsgrades einen sehr hohen Schutzstatus, weswegen vor einem Eingriff in einen Bereich mit Feldlerchenbesatz nachzuweisen ist, dass der deswegen bereits geschaffene artenschutzrechtliche Ausgleich auch tatsächlich funktioniert.

Konkret bedeutet dies u. a., dass der Bebauungsplan erst dann erlassen und damit
Baurecht geschaffen werden darf, wenn zuvor die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche angelegt worden und über einen gewissen Zeitraum nachgewiesen ist, dass die für den vorgesehenen Eingriff geschaffene Fläche durch die (eine) Feldlerche zumindest als Nahrungsmittelangebot angenommen wird.

Als geeignete artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche konnte das städtische Grundstück Flur-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell gefunden werden.

Nach einer Vielzahl von Gesprächen zwischen dem Büro Sieber und der Stadtverwaltung einerseits und dem Landratsamt Neu-Ulm als unterer Naturschutzbehörde andererseits konnte schließlich erreicht werden, dass die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche bei einer darauf abgestimmten Gestaltung zugleich als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche Verwendung finden kann.

Nach einer Vielzahl von weiteren sehr zeitintensiven und schwierigen Gesprächen ist es der Stadtverwaltung am 14.03.2016 auch gelungen, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, wonach mit gleichem Tag die Stadt Vöhringen den Besitz des verpachteten und als Buntbrache und ökologische Ausgleichsfläche geeigneten Grundstücks erhält.

Die Stadtverwaltung wird nun mit dem Büro Sieber die weiteren konkreten Schritte wie Umbruch der Weizenansaat und Aussaat einer Buntbrache auch bezüglich der idealen Zeiträume abklären.

Sofern die diesbezüglichen Maßnahmen erfolgreich sind, müsste das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 97 der Gemarkung Illerzell nach Aussage des Büro Sieber im Mai blühen und die Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass bis Juni 2016 dort auch Feldlerchen gesichtet werden könnten.

Damit könnte der Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ als Satzung beschlossen werden und in Kraft treten.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 17.03.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach Darstellung der gegenüber der Stadtratssitzung vom 25.02.2016 vorgenommenen Änderungen (Änderung der zeichnerischen Darstellung der Reiherstraße und Aufzeigen der Problematik bezüglich des Artenschutzes, konkret der Feldlerche) ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 17.03.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.05.2016 12:25 Uhr