Bestellung von Frau Katja Zanker zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 17.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.03.2016 ö 8

Sachverhalt

Frau Katja Zanker hat am 04. Januar 2016 ihren Dienst als Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Vöhringen aufgenommen. Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Leitung des Standesamtes. Seit der elternzeitbedingten Abwesenheit der vormaligen Leiterin, Frau Nathalie Martinek, wurde diese Funktion vorübergehend Herrn Robert Sorge, Leiter des Bürgerbüros, übertragen. Zur Stellvertreterin wurde Frau Jana Laible bestellt. Die Aufgaben des Ordnungsamtsleiters hat vorübergehend, bis 30. November 2015, Herr Maximilian Hennig übernommen.

Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:

Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1.        zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2.        als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3.        an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4.        mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Nachdem Frau Zanker zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01. April 2016 erfolgen.

Zum gleichen Zeitpunkt muss  die vorübergehend ausgesprochene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen werden. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.

Empfehlung

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Katja Zanker mit Wirkung vom 01. April 2016 zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Mit Ablauf des 31. März 2016 wird die seit 01. Mai 2014 vorgenommene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Katja Zanker mit Wirkung vom 01. April 2016 zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Mit Ablauf des 31. März 2016 wird die seit 01. Mai 2014 vorgenommene Bestellung von Herrn Robert Sorge zum Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen widerrufen. Seine Bestellung zum stellv. Leiter des Standesamtsbezirkes Vöhringen lebt ab 01. April 2016 wieder auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2016 12:25 Uhr