Straßenbaumaßnahmen Waldseestraße und Wannengasse; Abrechnung des Straßenausbaubeitrages; Information und Billigung der Kostenspaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 17.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.03.2016 ö Beschließend 9.1

Sachverhalt

Die beiden genannten Straßenbaumaßnahmen sind aus technischer Sicht abgeschlossen.

So sind insbesondere alle notwendigen Arbeiten an den beiden genannten Anlagen abgeschlossen bzw. können in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden. Die entsprechenden Rechnungen sind bzw. werden in den nächsten Tagen erstellt, bzw. sind bereits eingegangen.
(Anmerkung: Die Arbeiten an der Straße „Kirchplatz“ sind aus technischer Sicht derzeit noch nicht abgeschlossen).

Lediglich der jeweils erforderliche Grunderwerb konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Infolge der momentan ungewöhnlich langen Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes bei Eintragungen von Eigentumsumschreibungen, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Eintragungen über viele Monate hinziehen können.

Auf Anfrage teilte das Grundbuchamt mit, dass derzeit eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung diese unbefriedigenden zeitlichen Verzögerungen verursache. Wann dieser Umstand sich wieder normalisieren würde, sei jedenfalls derzeit nicht abzusehen.

Ferner ist derzeit in einem Falle auch fraglich, ob eine erforderliche notarielle Beurkundung eines Grundabtretungsvorganges überhaupt erfolgen können wird – jedenfalls ist der zeitliche Aspekt dieses Vorgangs derzeit nicht absehbar.


Bis zum Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs wäre somit eine Abrechnung der Anliegerkosten auf derzeit unbestimmte Zeit nicht möglich.

Um der Intention und der ständigen Übung der Bauverwaltung zur möglichst zeitnahen Abrechnung von Ausbaubeiträgen, die auch im Interesse der betroffenen Anlieger liegen dürfte, dennoch zu entsprechen, hat die Stadtverwaltung in den beiden genannten Fällen der Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen jeweils die Kostenspaltung, die die Abspaltung der jeweiligen Grunderwerbskosten von den übrigen Kosten und damit zumindest deren Abrechenbarkeit bewirkt, ausgesprochen.

Nach dem heute nicht absehbaren Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs kann dann jeweils die Abrechnung dieser „abgespaltenen“ Kosten erfolgen.

Um Kenntnisnahme und Billigung des jeweiligen Ausspruchs dieser Kostenspaltung wird gebeten.

Empfehlung

Die Information wird zur Kenntnis genommen. Die beiden ausgesprochenen Kostenspaltungen werden gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson gibt hierzu folgende Information:

„Die beiden Straßenbaumaßnahmen „Waldseestraße Illerzell“ und „Wannengasse Vöhringen“ sind aus technischer Sicht abgeschlossen. So sind insbesondere alle notwendigen Arbeiten an den beiden genannten Anlagen abgeschlossen bzw. können in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden. Die entsprechenden Rechnungen sind bzw. werden in den nächsten Tagen erstellt, bzw. sind bereits eingegangen.

Lediglich der jeweils erforderliche Grunderwerb habe noch nicht abgeschlossen werden können. Infolge der momentan ungewöhnlich langen Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes bei Eintragungen von Eigentumsumschreibungen, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Eintragungen über viele Monate hinziehen können.

Auf Anfrage habe das Grundbuchamt mitgeteilt, dass derzeit eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung diese unbefriedigenden zeitlichen Verzögerungen verursache. Wann dieser Umstand sich wieder normalisieren würde, sei jedenfalls derzeit nicht abzusehen.

Ferner sei derzeit in einem Falle auch fraglich, ob eine erforderliche notarielle Beurkundung eines Grundabtretungsvorganges überhaupt erfolgen können wird – jedenfalls ist der zeitliche Aspekt dieses Vorgangs derzeit nicht absehbar.

Bis zum Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs wäre somit eine Abrechnung der Anliegerkosten auf derzeit unbestimmte Zeit nicht möglich.

Um der Intention und der ständigen Übung der Bauverwaltung zur möglichst zeitnahen Abrechnung von Ausbaubeiträgen, die auch im Interesse der betroffenen Anlieger liegen dürfte, dennoch zu entsprechen, habe die Stadtverwaltung in den beiden genannten Fällen der Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen jeweils die Kostenspaltung, die die Abspaltung der jeweiligen Grunderwerbskosten von den übrigen Kosten und damit zumindest deren Abrechenbarkeit bewirkt, ausgesprochen.

Nach dem heute nicht absehbaren Abschluss des jeweiligen Grunderwerbs könnte dann jeweils die Abrechnung dieser „abgespaltenen“ Kosten erfolgen, weshalb um Billigung des jeweiligen Ausspruchs dieser Kostenspaltung gebeten wird.“

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Information wird zur Kenntnis genommen. Die beiden ausgesprochenen Kostenspaltungen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2016 12:25 Uhr