Die Stadt Vöhringen hat bezüglich seiner Märkte bisher folgende Ortsvorschriften erlassen:
? Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Gebührensatzung zur Jahrmarktsatzung vom 01.02.1988
? Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Wochenmarktgebühren vom 09.11.1973
? RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 22.02.2006
Einige Vorschriften, insbesondere in der über 40 Jahre alten Wochenmarktgebührensatzung, sind nicht mehr aktuell und sollten entsprechend angepasst werden. Zudem erscheint es sinnvoll, eine einheitliche Jahrmarkt- und Wochenmarktsatzung sowie eine einheitliche
Gebührensatzung dazu zu erlassen.
Der im Stadtgebiet einmal jährlich stattfindende Adventsmarkt wird vom Gewerbeverein
Vöhringen veranstaltet und ist so nicht Gegenstand dieser Satzung.
Die RechtsVO zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten
ist noch aktuell und muss deshalb nicht angepasst werden.
Die Stadtverwaltung hat nun folgende neue Satzungen erarbeitet:
? Satzung über Märkte in der Stadt Vöhringen
? Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Vöhringen
Die Satzungen wurden dabei weitgehend an die vom Bayer. Gemeindetag im Zusammenwirken mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium herausgegebenen Satzungsmuster und damit an die aktuellen Vorschriften sowie an die örtlichen Verhältnisse angepasst.
In der Satzung über Märkte sind insbesondere die für den Wochen- und Jahrmarkt vorgesehenen Standorte, Zeiten und Gegenstände sowie die Zuteilungsverfahren und Verhaltensregeln enthalten. Das Antragsverfahren (vgl. § 4 Ziff. 2) berücksichtigt außerdem Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
Die Sätze in der Gebührensatzung wurden nach einem Vergleich mit den Nachbarkommunen unverändert belassen. Sie liegen in einem vertretbaren Rahmen.