Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die jüngsten aktuellen Modifizierungen sowie die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Änderungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die nach der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses noch vorgenommen wurden und fragt nach, ob mit diesen Modifizierungen Einverständnis besteht.
Die Stadtratsmitglieder schließen sich den Änderungen einstimmig an.
Abstimmungsergebnis: 23 : 0 angenommen
Daran schließt sich folgende – auszugsweise hier wiedergegebene – Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson an:
„Gestern war in fast allen regionalen wie überregionalen Medien die Topmeldung
wiederzufinden:
Staat macht Milliarden-Plus.
Die gute Konjunktur beschert Bund und Ländern ein hohes Steueraufkommen.
Dies trifft insoweit zu, als der deutsche Staat im Jahr 2015 tatsächlich einen Haushaltsüberschuss in Rekordhöhe erzielt hatte. Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherung nahmen zusammen rund 19,4 Milliarden € mehr ein, als sie ausgaben.
Das ist, absolut gesehen, der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielt hatte und er fiel auch doppelt so hoch aus als noch im Jahr 2014.
Und doch hat diese Rekordhaushaltsmeldung de facto keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltssituation vieler bundesdeutscher Gemeinden. Der Blick in die Zukunft fällt bei vielen Kommunen sogar weitaus weniger hoffnungsvoll aus, als dies diese sicherlich erfreulichen Haushaltszahlen bei Bund und Ländern zunächst erwarten lassen.
Die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung verläuft bundesweit, regional wie auch in unserem Landkreis Neu-Ulm höchst unterschiedlich.
So gestaltet sich die Haushaltssituation der Stadt Vöhringen, wie wir dies aber im Ansatz schon im letzten Jahr prognostiziert hatten, auch in diesem Jahr bei unserer Stadt Vöhringen sehr angespannt, d.h. wir können einen Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme neuer Kreditaufnahmen ausgleichen.
Und sparen zu müssen tut bekanntlich weh. Wir stehen zwar in vollem Elan und haben uns eine riesige Aufgabenliste vorgenommen. Mir ist es ein persönliches Anliegen, all diese geplanten Aufgaben und Vorhaben so zeitnah wie möglich durchzuführen.
Doch leider lässt es unsere gegenwärtige Finanzlage nicht zu, all diese Aufgaben und Herausforderungen in dem Zeitfenster abzuarbeiten, wie wir uns dies vorgestellt haben und vorstellen. Dies lässt, schlicht gesagt, unsere Haushaltslage nicht zu.
Und dies, obgleich sich das Haushaltsvolumen für das Jahr 2016 durchaus sehen lassen kann. Dies gilt für den Verwaltungshaushalt mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 28 Millionen € wie auch den Vermögenshaushalt in der Größenordnung von immerhin 12,6 Millionen €.
Die Gründe für die angespannte Haushaltslage im Jahr 2016 sind vielschichtig – diese werden von Herrn Bürgermeister Janson ausführlich dargestellt.
Was aber allgemein gesagt werden kann, ist die Tatsache, dass die Städte und Gemeinden eine bessere, eine nachhaltige und vor allem ausreichende Unterstützung von Bund und Ländern brauchen, um all den zunehmenden Herausforderungen und Aufgaben auch nur annähernd gerecht werden zu können.
Wie schon angedeutet, unser Haushaltsentwurf hat immerhin ein Gesamtvolumen von mehr als 40 Millionen €. Von einem Stillstand kann so überhaupt nicht die Rede sein. Wir gehen auch im Jahr 2016 zielstrebig unter der Prämisse einer soliden und sparsamen Haushaltsführung die an uns gestellten Aufgaben und Herausforderungen an.
Wir müssen aber darauf achten, dass uns die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Unsere Zielsetzung sollte schon sein, dass wir unsere Verschuldung bis spätestens zum Jahr 2025 auf Null zurückfahren.
Wir sollten die gegenwärtig gute Haushaltslage in Deutschland auch zur Haushaltskonsolidierung nutzen und nicht gleich wieder für neue Vorhaben verwenden.
Hier bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, wenngleich jede Investition in die Bildung und Infrastruktur unserer Stadt auch eine Investition für die nachfolgende Generationen darstellt.
Und wir können uns auch sehen lassen. Es wurde in der Vergangenheit viel geleistet.
Es wird auch in der Zukunft viel geleistet.
Doch nun zu den konkreten Haushaltszahlen:
Der Haushaltsentwurf 2016 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 40.626.774 € auf und liegt damit um 3.701.411 € oder 10,02 % über dem Ansatz des Haushaltsplanes des Jahres 2015.
Davon entfallen, wie dargestellt, auf den Verwaltungshaushalt 27.979.377 €,
auf den Vermögenshaushalt 12.647.397 €.
Die Gewerbesteuereinnahmen wurden mit 5.250.000 € prognostiziert und liegen damit um 5 % über dem Prognosewert des Jahres 2015.
Ob der für 2016 veranschlagte Einnahmeansatz letztendlich auch erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Die größte Einnahmeposition im Haushalt 2016 bleibt die Einkommensteuerbeteiligung.
Es kann erneut eine Steigerung verzeichnet werden, auf nunmehr 7,224 Mio. €, nach 6,817 Mio. € im Vorjahr.
Die im Haushaltsplan veranschlagten Beteiligungsbeträge an der Einkommen- und Umsatzsteuer (799.000 €) sowie des Familienleistungsausgleiches (574.000 €) beruhen auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 18. November 2015 mitgeteilten Orientierungswerten.
Die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 830,93 €/Einwohner (insgesamt: 10.779.652 €) auf 1.021,57 €/ Einwohner (insgesamt: 13.339.629 €) doch wiederum recht deutlich angestiegen. Dies ist den erfreulicherweise starken Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2014 geschuldet. Im Landkreis Neu-Ulm ist die Stadt Vöhringen somit von Rang 5 im Vorjahr wiederum auf Rang 3 vorgerückt.
Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft hat die Stadt im Jahr 2016 jedoch einen starken Rückgang der Schlüsselzuweisungen zu verkraften. Die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen belaufen sich im Jahr 2016 auf lediglich 150.000 €, nach 1,093 Mio. € im Jahr 2015.
Somit liegen die Steuereinnahmen des Jahres 2016 letztlich insgesamt (Unterabschnitt 9000) um 109.500 € oder 0,68 % unter dem Ansatz des Vorjahres.
Der Haushaltsplan 2016 sieht (noch) keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind gleichfalls wie im Vorjahr mit jeweils 325%-Punkten veranschlagt. Ebenso ist auch für das Jahr 2016 keine Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer vorgesehen (320%).
Infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 14.214.803 € (im Jahr 2015: 10.779.652 €) wird sich dadurch auch die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage wieder erhöhen. Dem Haushaltsentwurf liegt dabei ein Umlagesatz von 46,70 %-Punkten zugrunde.
Danach errechnet sich eine Kreisumlage in Höhe von rd. 6.650.000 €.
Im Jahr 2015 lag die Kreisumlage noch bei rd. 5,067 Mio. €.
Auf der Grundlage der Umlagekraft 2016 würde sich für die Stadt Vöhringen eine Änderung des Kreisumlagehebesatzes mit einem Betrag von 142.398 €/ 1%-Punkt auswirken.
Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 6.486.670 € lediglich um 208.735 € über dem Ansatz des Vorjahres und um 503.545,90 € über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2014.
Der kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger schlägt mit 794.200 € zu Buche. Er liegt um 31.000 € über dem Ansatz des Vorjahres (763.200 €).
Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt an die freigemeinnützigen Kindertagesstätten in Höhe von 90% der anderweitig nicht gedeckten Kosten belaufen sich für das Jahr 2016 auf prognostizierte 319.000 € und liegen damit um 115.500 € (= rd. 57%) über dem Ansatz des Vorjahres 2015 in Höhe von 203.500 €). Ursächlich für diese Steigerung ist in erster Linie der Personalkostenschlüssel der Kindertagesstätte „Rappelkiste“, die sich in den Abrechnungen der Arbeiterwohlfahrt der Jahre 2014 und 2015 niederschlägt.
Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft (Kindertagesstätte Vöhringen Nord, Kindertagesstätte Pusteblume und Kindertagesstätte St. Martin) liegt im Jahr 2016 bei 522.800 € und damit um 4.400 € (= 0,85%) über dem Ansatz des Vorjahres (518.400 €).
Die sich nach Berücksichtigung der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG (kommunaler und staatlicher Anteil) ergebenden bereinigten Personalkosten belaufen sich somit auf insgesamt 6.758.070 €.
Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht
benötigten Einnahmen sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für die geplanten Investitionen zuzuführen.
Nach § 22 Abs.1 KommHV sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, um damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abzudecken. Somit beträgt die Mindestzuführung für den Haushalt der Stadt für das Jahr 2016 156.000 €.
Da die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2016 die Einnahmen übersteigen, kann die wünschenswerte Mindestzuführung nicht erfüllt werden.
Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, muss im Etat 2016 vielmehr eine Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 175.340 € veranschlagt werden.
Der Allgemeinen Rücklage muss im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 2.400.000 € zum Haushaltsausgleich entnommen werden.
Die Rücklagen stammen im Wesentlichen aus dem Überschuss des Jahres 2014.
Bei einer voraussichtlichen Zuführung im Rechnungsjahr 2015 in Höhe von 1.000.000 € würde die Allgemeine Rücklage zum 31. Dezember 2016 einen Bestand in Höhe von 315.025,83 € aufweisen und im Haushaltsjahr 2016 im Wesentlichen aufgezehrt.
Die Mindestrücklage (= rd. 270.000 €) bleibt dabei erhalten.
Die in den Jahren 2014 und 2015 abgeschlossenen Bausparverträge weisen
zum Ende des Jahres 2016 voraussichtlich einen Bestand von rd. 280.000 € auf.
Um den Haushalt 2016 im Vermögenshaushalt ausgleichen und damit die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen finanziell absichern zu können, wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushalt auf 7.335.825 € festgesetzt.
Dieser prognostizierte und nach den Haushaltsansätzen auch zunächst so zu veranschlagende Kreditbedarf gilt natürlich nur unter den kalkulierten Voraussetzungen, dass zum einen die Einnahmen (insbesondere Gewerbe- und Einkommensteuer) in der prognostizierten Höhe zu erzielen sind. Andererseits wird sich die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahme nach den erreichten Zielen des Haushaltsplanes richten. So kann die Neuverschuldung deutlich günstiger ausfallen, als bisher geplant, da derzeit nicht abzusehen ist, inwieweit alle geplanten Investitionsmaßnahmen auch tatsächlich realisiert werden bzw. nicht ohne zeitliche Verzögerungen realisiert werden können oder aber nicht zwingend alle veranschlagten Ausgaben nach sich ziehen.
Durch diese vorgesehene Kreditaufnahme würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des Jahres 2016 auf 8.833.176,26 € beziffern und sich damit im Vergleich zum Schuldenstand zum Jahresende 2015 (1.653.015,03 €) nominell mehr als verfünffachen.
Die nominelle Pro-Kopf-Verschuldung würde beim amtlich fortgeschriebenen Einwohnerstand zum 31. Dezember 2014 mit 13.058 Einwohnern zum Ende des Jahres 676,46 € betragen.
Zum Vergleich: Die Pro-Kopf-Verschuldung (IST) zum 31.Dezember 2015 betrug noch hervorragende 126,59 €, was unserem Ziel einer Verschuldung gegen Null sehr nahe kam.
Wie in den Vorjahren muß in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen werden, dass die in der Finanz- und Investitionsplanung bis zum Jahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen mit Sicherheit nicht in dem dargestellten Umfang und auch nicht annähernd in diesem gewünschten Zeitfenster umgesetzt werden können. Sie dienen eher als Aufgabendarstellung der zukünftigen Investitionsmaßnahmen. Eine Realisierung der im Finanz- und Investitionsplanungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen würde eine weitere m.E. auch utopische Verschuldung von voraussichtlich rund 25 Mio. € zum Ende des Jahres 2019 nach sich ziehen.
Da dies für die Stadt Vöhringen sicherlich ein absolut unrealistischer Wert ist, zeichnet sich ab, dass viele, sicherlich wünschenswerte und teilweise auch zweckmäßige Maßnahmen nicht im vorgesehenen Planungszeitraum realisiert werden können.
Zum 1.Januar 2016 wurden die Wasserverbrauchsgebühren neu kalkuliert. Für das laufende Jahr 2016 sind auch die Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen und die Neukalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren geplant.“
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Die Fraktionsvorsitzenden der CSU, Herr Neher, bei der SPD Herr 3. Bürgermeister Daikeler für Herrn Barth und Herr Kelichhaus für die FWG, bringen zum Ausdruck, dass die von der Stadtkämmerin, Frau Gluitz, vorgenommene Neuveranschlagung der Haushaltsausgabereste positiv zu bewerten sei, da die Maßnahmen im Einzelfall somit nochmals auf die Notwendigkeit und Machbarkeit hin überprüft und ggf. auf die nächsten Jahre verschoben werden können.
In den vergangenen Jahren sei im Bereich der Stadtentwicklung, der Infrastruktur, der Bildung, des Sports und der Kultur, bereits vieles erreicht worden. Dies gelte es auch trotz der ungünstigeren Rahmenbedingungen kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Als Schwerpunkte in nächster Zeit werden gesehen: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, insbesondere auch in den Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell, die Ansiedlung von weiteren Gewerbetrieben, die weitere Sanierung der Innenstadt, insbesondere im Bereich der neuen „Rathausmitte“ und die Umgestaltung der Unteren Hauptstraße in Thal zu einem Dorfplatz. Weitere Kosten kommen auf die Stadt evtl. im Bereich des sozialen Wohnbaus, des Breitbandausbaus, der Ertüchtigung des Kanalnetzes und beim Bau von Asylunterkünften zu.
Angesichts bereits bestehender Kostenlasten durch Personalausgaben, beim Unterhalt von städtischen Gebäuden, Grünanlagen, Straßen und Gewässern sowie bei der Erfüllung von stetig zunehmenden staatlichen Aufgaben, sei der Spielraum für Investitionen eingeschränkt. Die Ausgaben müssten deshalb jeweils auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Als günstig werden das niedrige Zinsniveau und die geringe Pro-Kopf-Verschuldung gesehen. Die Erhöhung von städtischen Steuern, Gebühren und Beiträgen wird noch nicht für erforderlich gehalten. Positiv erwähnt wird auch das vielfältige ehrenamtliche Engagement, das dazu beiträgt, die Stadt Vöhringen lebendig und liebenswert zu machen.
Sodann ergeht abschließend folgender
Anmerkung:
Herr Kreisl erklärt, dass er dem
Haushalt 2016 mit der Maßgabe zustimmt, dass er den Kostenansätzen für die Neugestaltung „Neue Rathaus-Mitte“ nicht zustimmt.