Neubau einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus
und späteren Gewerbegebiet "Weißenhorner Straße" im Stadtteil Illerberg;
Vorstellung und Billigung der Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 25.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses sowie dem Verkauf des angrenzenden südlichen Grundstücks für eine Gewerbeansiedlung möchte die Stadtverwaltung Vöhringen nun noch eine gesicherte Erschließung für die beiden Grundstücke schaffen.
Da beide Grundstücke direkt an einer Kreisstraße liegen wurde im Vorfeld mit dem Straßenbauamt in Krumbach, auch im Hinblick auf die Entstehung eines zukünftigen Gewerbegebiets in diesem Bereich, vereinbart, dass es lediglich eine Zu- und Ausfahrt auf die Kreisstraße geben wird.
Die Zufahrtsstraße siedelt sich mittig der beiden Grundstücke Flur Nr. 1595/2 (Feuerwehrhaus) und Flur Nr. 1595 (Gewerbe) an.
Da hier auch zukünftig mit LKW-Verkehr gerechnet werden muss, verfügt die Straße über eine Breite von 6,50 m. Auf der südlichen Straßenseite gibt es einen 3,00 m breiten Parkstreifen für LKW und PKWs.
Die Versorgungsleitungen wie Strom, Telekom, Kabel Deutschland sowie ein Leerrohr liegen in dem gepflasterten Parkstreifen.
Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt.
Da eine spätere Erschließung für das zukünftige östlich liegende Gewerbegebiet noch nicht feststeht, endet der Bau der Straße am östlichen Ende des Feuerwehrgrundstücks.
Empfehlung
Die vorgestellte Planung für die Herstellung einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ vom 25.02.2016 wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Herr Söhner stellt die Planung für die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus und zum künftigen Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ in Illerberg vor. Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem für die vorbeiführende Kreisstraße zuständigen Staatlichen Bauamt Krumbach wird es für dieses Gebiet lediglich eine Zu- und Ausfahrt geben.
Die Zufahrtsstraße soll mittig der beiden Grundstücke Flur Nr. 1595/2 (Feuerwehrhaus) und Flur Nr. 1595 (Gewerbe) angelegt werden. Da hier auch zukünftig mit LKW-Verkehr gerechnet werden muss, verfügt die Straße über eine Breite von 6,50 m. Auf der südlichen Straßenseite gibt es einen 3,00 m breiten Parkstreifen für 1 LKW und 3 PKWs. Die Versorgungsleitungen wie Strom, Telekom, Kabel Deutschland sowie ein Leerrohr liegen in dem gepflasterten Parkstreifen. Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt. Da eine spätere Erschließung für das zukünftige östlich liegende Gewerbegebiet noch nicht feststeht, endet der Bau der Straße am östlichen Ende des Feuerwehrgrundstücks. Die Ausführung ist laut Herrn Söhner ab April / Mai d.J. vorgesehen.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender
Beschluss
Die vorgestellte Planung für die Herstellung einer Zufahrtsstraße zum Feuerwehrgerätehaus und späteren Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße“ vom 25.02.2016 wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2016 07:51 Uhr