Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2014 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2014 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Bilanzen der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellt Geschäftsbericht 2014.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen

Bilanzsumme                        4.395.664,04 €
Jahresgewinn                               44.556,66 € (Vorjahr 121.246,42 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Vom Wasserwerk ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften) Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen.
2. Blockheizkraftwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
       
               Bilanzsumme                        24.286,77 €
               Jahresverlust                           - 812,80 € (Vorjahr - 1.626,45 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage

Der Jahresabschluss 2014 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen

               Bilanzsumme                        219.934,11 €
               Jahresgewinn                               977,24 € (Vorjahr - 8.048,75 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Wasserwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen

Bilanzsumme                        4.395.664,04 €
Jahresgewinn                               44.556,66 € (Vorjahr 121.246,42 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Vom Wasserwerk ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften) Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen.

2. Blockheizkraftwerk

Der Jahresabschluss 2014 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
       
Bilanzsumme                        24.286,77 €
Jahresverlust                           - 812,80 € (Vorjahr - 1.626,45 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage

Der Jahresabschluss 2014 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen

Bilanzsumme                        219.934,11 €
Jahresgewinn                               977,24 € (Vorjahr - 8.048,75 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2016 07:51 Uhr