Neubau von 11 Wohneinheiten mit Stellplätzen, Garagen und Tiefgarage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg/Neue Welt" in Illerberg (Flur-Nr. 1534/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Beschließend 1.5

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuches erläutert Bürgermeister Janson vorab sehr ausführlich die konkrete Sachlage. Er weist darauf hin, dass es sich bei dem Bauvorhaben, welches im Bau- und Verkehrsausschuss bereits vor Monaten erörtert worden sei, um ein sehr komplexes Baugesuch handelt.
Auch das Landratsamt Neu-Ulm sei als Baugenehmigungsbehörde seit längerer Zeit mit der rechtlichen Bewertung dieses Verfahrens in Bezug auf den konkreten Bebauungsplan tangiert. Eine abschließende rechtliche Beurteilung auch zur Problematik „Vollgeschoßigkeit“ sei jedoch noch nicht erfolgt.

Bürgermeister Janson verweist im Weiteren auf die zwischenzeitlich stattgefundenen konkreten Gespräche zwischen Bauträger und Anliegern, den Fraktionsvorsitzenden und der Bauverwaltung.
Hierbei konnte jedoch gleichfalls kein allseits befriedigender Konsens gefunden werden.

Insgesamt gesehen sei hier, so Bürgermeister Janson, eine sehr unglückliche Gemengelage entstanden.

Im Rahmen einer Veranstaltung im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wurde durch den Bauherrn geäußert, dass in dem von Beginn an vorgesehenen Mehrfamilienhaus lediglich sechs bis acht Wohnungen vorgesehen seien, in der Abwägung sei auch darauf eingegangen worden, eine entsprechende Festsetzung sei allerdings nicht in den Bebauungsplan „Kellerberg“ konkret mit aufgenommen worden.

Hierdurch sei jedoch bei der Anliegerschaft eine falsche Vorstellung erwachsen, die durchaus nachvollziehbar sei, auch wenn sie rechtlich wohl nicht begründet ist.

Letztendlich geht es bei der heutigen Entscheidung nun darum, für die Stadt Vöhringen festzulegen, ob sich das konkret geplante Mehrfamilienhaus nach Ansicht des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Vöhringen noch in die Umgebung einfüge oder ob dieses als zu massiv und deswegen nicht mehr straßen- und ortsbildverträglich angesehen werde müsse.

Die Stadt Vöhringen habe hier, so Bürgermeister Janson, wohl nicht das letzte Wort, vielmehr werde die abschließende Verwaltungsentscheidung durch das Landratsamt Neu-Ulm getroffen, wobei aber letztendlich nur ein Gericht die rechtliche Frage der Definition „Vollgeschossigkeit“ final beantworten könnte.

In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Gremiumsmitglieder insbesondere angesichts der seinerzeitigen Aussage des Bauherrn, nur sechs bis acht Wohnungen bauen zu wollen, die Situation als nicht glücklich empfinden.
Während einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses die Schaffung von Wohnraum priorisieren und dabei darauf verweisen, dass ein ähnlich großes Gebäude mit Satteldach zwar sicher nicht dreigeschossig wäre, aber immerhin um nahezu einen Meter höher sein könnte, erklären andere Gremiumsmitglieder, sie halten das Bauvorhaben mit vier voll sichtbaren Geschossen an der „Neuen Welt“ insbesondere angesichts des Bezuges zur  Nachbarschaft mit straßenseitig eingeschossigen Gebäuden für straßen- und ortsbildunverträglich.

Nachdem ein allseits befriedender Konsens wohl nicht zu erreichen ist, bittet Bürgermeister Janson die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses insbesondere um Entscheidung, ob die vom Bauherr selbst beantragte Befreiung vom Bebauungsplan „Kellerberg“ hinsichtlich der festgeschriebenen Vollgeschossigkeit auch angesichts der wohl unstrittig erheblichen Baumasse des Vorhabens erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag 1:

Beschluss 1

„Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ bezüglich der maximal zulässigen Zahl von zwei Vollgeschossen kann nicht zugestimmt werden, da das Bauvorhaben in seiner Gesamtbetrachtung das Straßen- und Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ bezüglich der Zulassung von drei statt zwei Vollgeschossen wird unter der Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.10.2016 09:18 Uhr