Erweiterung und Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael um zwei Krippengruppen; Planungsleistungen; Auftragsvergabe; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Sitzungsvorlage zum TOP „Information zur Kinder- und Schülerbetreuung 2016/17“ im Hauptausschuss ist der stetige wachsende Bedarf an Kinderkrippenplätzen zu entnehmen.

Auf diese Sitzungsvorlage darf verwiesen werden.

Für die Neuschaffung von Krippenplätzen wurde durch das Stadtbauamt ein Honorarangebot vom Architekturbüro Tress aus Baltringen angefordert.

Dieses Büro hat schon die Krippenneubauten in der Arche sowie in der Kita St. Michael im Jahre 2013 durchgeführt.

Die Kinderkrippe St. Michael wurde so konzipiert, dass eine Aufstockung des Gebäudes für zwei weitere Krippengruppen ohne größere Eingriffe in den Bestand durchgeführt werden könnte.

Die damalig durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung gilt bereits für ein zweigeschossiges Gebäude.

Die Vorplanungen wurden durch das Architekturbüro Tress bereits im Zuge der Errichtung der beiden ersten Krippengruppen mit erstellt.

Das Honorarangebot für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael umfasst die Leistungsphase 1, sowie die Phasen 5-8, zzgl. einem Umbauzuschlag von 20% und Nebenkosten in Höhe von 8%.

Unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000 €, ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 81.061,42 €.

Das Honorarangebot ist laut HOAI 2013 § 35 Abs. 1 in der Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet.

Da die Stadtverwaltung mit dem Architekturbüro Tress bislang sehr gute Erfahrungen gemacht hat, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Planungsleistungen, bei einer Entscheidung für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael durch das Gremium des Stadtrates, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 23.08.2016 vergeben.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Gremiumsmitglieds wird auf die Diskrepanz zwischen Sitzungsvorlage und Honorarangebot hingewiesen.

Während in der Sitzungsvorlage von „Honorarzone III Mindestsatz“ die Rede ist, ergibt sich aus dem Honorarangebot eine Zugrundelegung der „Honorarzone III Höchstsatz“.

Nachdem die unterschiedlichen Aussagen nicht umgehend zweifelsfrei geklärt und belegt werden können, wird die Entscheidung zurückgestellt.

Datenstand vom 05.10.2016 09:18 Uhr