Neubau einer Doppelgarage; Bauort: "Fellhornweg 13" in Vöhringen (Flur-Nr. 949/27)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Den beantragen und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.

Die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens erfolgt mit der Maßgabe, dass zur westlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von mindestens 1 m wegen dem vorhandenen Fundament der Schallschutzwand eingehalten wird.

Der Bauwerber hat gegenüber der Stadt Vöhringen für sämtliche eventuelle Schäden insbesondere an der Schallschutzwand im Zusammenhang mit dem Neubau seiner Doppelgarage zu haften.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2016 18:56 Uhr