Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“;
1. Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 16.07.2015 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ zur Schaffung von Wohnbauland im Vöhringer Nordosten gefasst.
In der Folge wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Maslowski in Senden sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Vorentwürfe mit Stand 14.04.2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingehenden Stellungnahmen mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen jeweils vom 14.04.2016 fand in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 27.10.2016 statt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können der jeweiligen Anlage 1, die auch Bestandteil der Beschlüsse wird, entnommen werden.
Aus der jeweiligen Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ bedingen keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen, so dass beide Verfahren auf der Grundlage des Vorentwurfs weiter fortgesetzt werden können.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Maslowski berichtet, dass im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf auch für den vorgesehenen Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gleichfalls keine Äußerungen erfolgt, die eine Modifizierung des Vorentwurfes nötig gemacht hätten.
Herr Maslowski verweist ergänzend noch auf die vom Städtebaulichen Rahmenplan abweichende Verkehrsführung des Entwurfs, welche aber vom Stadtrat so bereits bei der Billigung des Vorentwurfs entschieden worden sei.
Beschluss
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur (Vor-) Entwurfsfassung vom 14.04.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.11.2016.
Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.11.2016 18:56 Uhr