Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg; Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2016 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

1.        Ausgangslage, Anlass der Planung

Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg sowie die
12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 31.03.2016 war dabei bereits Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses.
Weiterhin wurde als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung die "Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vohringen Ortsteil lllerberg" mit Stand vom 27.01.2016 beschlossen.

Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein bekundeter örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der derzeit nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflachen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung.

Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist jedoch eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind damit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 63/2, 64, 980/1, 981/1 981/2, 983/2, 983/3, 984, 985/1, 986/1, 986/2; 986/3, 998, 999, sowie Teilflächen der Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 980, 982, 984, 986, 986/4, und 987 (Feldweg) der Gemarkung Illerberg mit einer Größe der dargestellten Baugebietsflächen von ca. 3,33 ha. Entlang der Witzighauser Straße bestehen mit Ausnahme der Grundstücke Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 986/2 und 999 bereits Wohngebäude. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang der Witzighauser Straße besteht mit Ausnahme einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Fl.st. Nr. 986) keine Bebauung.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als Wohnbaufläche dargestellt.

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Illerberg müssen
gemäß Vorgabe der Regierung von Schwaben als Ausgleich für die Neuentwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ursprünglich vorgesehene, aber über Jahre hinweg nicht in Anspruch genommene Wohnbauflächen zurückgenommen werden.

Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, gemäß der Vorgabe des
§ 8 Abs. 3 BauGB, die planungsrechtliche Sicherung als vorbereitende Bauleitplanung parallel zur Durchführung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" zu gewährleisten.


2. Geplante Änderung des Geltungsbereiches

Als Grundlage für die Entwicklung des vorgesehenen Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Stadtteil Illerberg, ist wie bereits dargelegt, eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, eine Wohnbebauung ist damit derzeit nicht zulässig.

Im Rahmen der Untersuchung zu möglicher Standortalternativen für ein Wohngebiet in Illerberg wurde festgestellt, dass die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung für Wohnungsbau im Ortsteil innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. den Darstellungen des Flächennutzungsplans ausgeschöpft sind bzw. von der Stadt nicht erworben werden können.
Die stadteigenen Grundstücke in Bebauungsplänen sind alle verkauft und vergeben. Untergenutzte und brachgefallene Grundstücke sowie aufgelassene Hofstellen innerhalb der bebauten Ortslage können ebenfalls nicht angekauft werden.
Somit bestehen im Ortsteil Illerberg derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen.

Die Grundstücke des Änderungsbereiches grenzen im Norden an eine kleine Waldfläche,
im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten an die Witzighauser Straße und im Süden an den Illerzeller Weg mit der bebauten Ortslage entlang der Witzighauser Straße. Östlich der Witzighauser Straße bestehen bis zur Autobahn landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", ist durch die Hanglage in Richtung Westen sehr gut für eine Wohnbebauung geeignet.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung können als Ausgleich für die Entwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" Wohnbauflächen im Bereich der Hinterliegergrundstücke entlang der Witzighauser Straße aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen herausgenommen werden.
Dabei handelt es sich um Wohnbauflächen, die seit langem nicht genutzt wurden mit einer Größe von ca. 13.053 m². Die Wohnbauflächen im vorgesehenen Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" umfassen eine Größe von ca. 13.103 m².
Damit kann die Neuentwicklung durch die Herausnahme der aufgeführten Wohnbauflächen ausgeglichen werden.

4.        Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg mit Stand vom 31.03.2016 einschließlich der Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet "Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016 zu beschließen.

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.

Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
       Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 und begrüßt hierzu Herrn Zint vom Büro für Stadtplanung Zint und Häussler, der sodann den Umfang der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals ausführlich darstellt.

Er wiederholt nochmals, dass nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen nur dann möglich ist, wenn an anderer Stelle Wohnbauflächen in annähernd gleichem Umfang wieder zurückgenommen werden. Herrn Bürgermeister Janson ergänzt, dass diese Kompensationsmaßnahme vor dem Hintergrund einer flächenschonenden Siedlungspolitik zu sehen ist. Grund und Boden stehe nicht beliebig zur Verfügung.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bildet die Standortuntersuchung für das geplante Wohngebiet Witzighauser Straße Nord, Ortsteil Illerberg mit Stand vom 27.01.2016, die vom Stadtrat in der Sitzung am 27.04.2016 beschlossen wurde.

Der durchzuführenden Unterrichtung und Beteiligung sind neben der o.g. Standortuntersuchung jeweils beizufügen:
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet
       Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, Neue Darstellung
-        Planzeichnung 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Illerberg, Stand 31.03.2016, bestehende Darstellung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2016 18:25 Uhr