Der Stadtrat Vöhringen hat in der Sitzung vom 27. April 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ aufzustellen.
Anlass ist die beabsichtigte Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Unternehmens aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittelherstellung mit einem Flächenbedarf von ca. 2,5 ha.
Aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen mit guter Erreichbarkeit ist die Betriebsansiedlung an der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens vorgesehen; dort konkret auf dem Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Betriebsansiedlung in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.
Der Bereich westlich der Staatsstraße 2031 im Nordosten Vöhringens ist, ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan „Vöhringen Nord-Ost“ von 1990 und einer Darstellung im Flächennutzungsplan, seit dem Jahr 1994 bereits seit langem als Gewerbestandort vorgesehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann die erstmalige Entwicklung des Gewerbestandortes „Vöhringen Nord-Ost“ in Angriff genommen, die örtliche Wirtschaftsstruktur gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Neben der Betriebsansiedlung sollen im Plangebiet des Bebauungsplanes Gewerbeflächen für weitere Betriebe entstehen.
Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 504, Gemarkung Thal, wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Gewerbenutzung des Grundstückes erforderlich. Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“.
Der Bebauungsplan sichert auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung zur parallelen Flächennutzungsplanänderung über die eigentlichen Erschließungserfordernisse des festzusetzenden Gewerbegebietes hinaus die künftige Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches Vöhringen Nord-Ost an die Staatsstraße 2031.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Vöhringen sieht der Bebauungsplan im Süden des Gewerbegebietes einen Kreisverkehr vor, der künftig der Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches gemäß Flächennutzungsplanung mit weiteren Gewerbeflächen sowie Wohnbauflächen im Süden dient.
Bis zur Realisierung dieser Verkehrslösung bleibt – geregelt durch ein bedingtes Baurecht nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB – eine Erschließung des gegenständlichen Gewerbegebietes über eine Einmündung in die Staatsstraße auf Höhe des Unteren Schrankenweges zulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben den Flächen für das Gewerbegebiet die erforderlichen Verkehrsflächen für einen künftigen Kreisverkehr an der St 2031 einschließlich Straßenanbindungen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,5 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
- Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO mit beschränkten Emissionen (ca. 4,2 ha)
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl – GRZ: max. 0,8, Baumassenzahl – BMZ: max 6,0, zulässige Gebäudehöhe: 508 in Meter ü. NN, d.h. max. ca. 12 m über Gelände) und überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzungen zum Immissionsschutz Gewerbelärm durch Emissionskontingente einschließlich richtungsbezogene Zusatzkontingente (in Immissionsorten abgewandten Richtungen) für das Gewerbegebiet unter Berücksichtigung der geplanten Gesamtentwicklung gemäß Flächennutzungsplan im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost“
- Verkehrserschließung des Gewerbegebietes über eine private Verkehrsfläche von Süden nach Herstellung eines neuen Knotenpunktes an der St 2031 bzw. bis zu dessen Herstellung über eine Einmündung in die St 2031, Höhe Unterer Schrankenweg (bedingtes Baurecht nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
- Festsetzung von privaten Grünflächen mit Pflanzgeboten zur Eingrünung des Gewerbegebietes nach Osten (Breite mind. 10 m) gegenüber der freien Landschaft und Süden (Breite 8 m) gegenüber der gemäß Flächennutzungsplan vorgesehenen Grünzäsur zu den geplanten Wohnbauflächen
- öffentliche Verkehrsflächen einschließlich Straßenbegleitgrün zur künftigen Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches mit einem Kreisverkehr an der St 2031 im Süden des Gewerbegebietes, einer Zufahrtsstraße nach Westen sowie einer zu verlegenden Gemeindeverbindungsstraße Illerberg/Zufahrt Wertstoffhof im Osten
- Rückbau der bestehenden Einmündungen Höhe Unterer Schrankenweg bei Herstellung des neuen Knotenpunktes an der St 2031/Ende bedingtes Baurecht
- Festsetzung einer Streuobstwiese im Nordosten des Kreisverkehres als Ersatz für den Eingriff in eine bestehende ökologische Ausgleichsfläche durch den neuen Knotenpunkt an der St 2031.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß bayerischem Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ ergibt unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Baufeldeingrünung) einen Ausgleichsbedarf von ca. 2,99 ha. Artenschutzrechtlich ist zudem ein Vorkommen von Feldlerchen im Planungsgebiet relevant.
Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, den naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf auf externen Ausgleichsflächen, zum Beispiel durch Maßnahmen innerhalb bzw. im Umfeld des nahegelegenen Naturschutzgebietes/Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebietes „Wasenlöcher“, auszugleichen.
Für das Vorkommen der Feldlerche sind zur Funktionserhaltung geeignete Ersatzquartiere in der Umgebung zu sichern (extensiv genutzte Flächen mit Offenlandcharakter), gegebenenfalls in Kombination mit naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen.
Hierzu werden im weiteren Verfahren Regelungen getroffen.
Es ist beabsichtigt, die Herstellung und Kostentragung der Erschließungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Vöhringen und Vorhabenträger zu regeln.
Zur Umsetzung der weitergehenden Straßenbaumaßnahmen eines neuen Knotenpunktes an der St 2031 zur künftigen Anbindung des gesamten Entwicklungsbereiches „Vöhringen Nord-Ost“ sind Vereinbarungen zwischen dem Straßenbaulastträger der Staatsstraße und der Stadt Vöhringen erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen.
Zugleich werden die städtebaulichen und verkehrlichen Belange zur weitergehenden künftigen Entwicklung des Gesamtbereiches „Vöhringen Nord-Ost“ gesichert.
Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach, vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“, Vorentwurf vom 15. Dezember 2016, ausgearbeitet von Kling Consult, Krumbach, mit
• A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)
• B Textteil mit Begründung