Bezahlbarer, akzeptabler Wohnraum in Städten und Gemeinden wird für Geringverdiener immer knapper.
Zwar stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, wie teuer ist „bezahlbar“?
Eine rechtlich verbindliche Definition des „bezahlbaren Wohnens“ gibt es aber nicht.
Dies dürfte auch regional sehr unterschiedlich sein.
Dessen ungeachtet ist es jedoch Fakt, dass es für bestimmte Einkommensgruppierungen in der Praxis tatsächlich nicht leicht ist, einen geeigneten, sprich bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist deshalb nicht nur ein Anliegen des Bundes und der Länder.
Auch die Kommunen wollen sich dieser Herausforderung stellen.
Mit einer Wohnungsbau-Offensive will so denn der Bund für eine wirkungsvolle Entlastung auf den Wohnungsmärkten sorgen.
Aber auch der Freistaat Bayern hat sich aktuell dieser Herausforderung gestellt.
Wie bereits in den letzten Ausschuss- und Stadtratssitzungen dargestellt, hat der
Freistaat Bayern mit dem 'Wohnungspakt Bayern' ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen
Das neue Investitionsprogramm ist zusammengesetzt aus einem staatlichen Sofortprogramm, einem kommunalen Förderprogramm und dem Ausbau der bereits bestehenden allgemeinen Wohnraumförderung.
Der Wohnungspakt Bayern bringt eine spürbare Verbesserung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit sich.
Erstmals werden echte Zuschüsse in der staatlichen Wohnraumförderung gewährt
(3. Säule des Wohnungspakts).
Ein kommunales Förderprogramm wurde neu aufgelegt, das sich mit einer Zuschussförderung und einem vergünstigten Darlehen an Städte und Gemeinden
richtet.
Die Förderrichtlinien wurden am 19. Januar 2016 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bekannt gegeben.
Das kommunale Förderprogramm trat rückwirkend am 1. Januar 2016 in Kraft.
Für mehr Wohnungsbau und für die Wohnraumversorgung aller zu sorgen, ist aber auch, wie dargestellt, eine der größeren kommunalen Herausforderungen in den kommenden Jahren.
Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Wege:
1) Die Kommunen müssten selbst bauen.
2) Um bezahlbaren Wohnraum für sozial Schwache zu schaffen, übertragen die
Kommunen, wie dies oftmals geschieht, Planung, Bau und Unterhalt der Gebäude
an eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.
Diesen Weg empfiehlt auch die Stadtverwaltung.
Mit der NUWOG, der NUWOG-Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Neu-Ulm,
stünde der Stadt Vöhringen ein sehr erfahrener und äußerst kompetenter Partner
für die vorgenannte Aufgabenstellung zur Verfügung.
Die NUWOG – Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH ist mit
zirka 2.500 Wohneinheiten das größte kommunale Wohnungsunternehmen
zwischen Ulm und Augsburg.
Sie ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Neu-Ulm und kümmert sich vorrangig darum breite Schichten sicher und sozial verantwortbar mit Wohnungen zu versorgen.
Zusätzlich betreut, bewirtschaftet und verwaltet die NUWOG Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen
Wie konkret die gesamte Umsetzung über die NUWOG als Kooperationspartner der Stadt Vöhringen realisierbar und denkbar wäre, zeigt die angeschlossene Präsentation.
Es wird darauf hingewiesen, dass die diesen Rechnungsbeispielen zugrunde gelegten kalkulierten Werten auf Kostenschätzungen und Annahmen beruhen.
Konkrete und belastbare Zahlen sind erst mit einer fundierteren Planung möglich.