Projekt NUWOG Land; Grundsatzentscheidung zur Kooperation mit der NUWOG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 15.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.12.2016 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Bezahlbarer, akzeptabler Wohnraum in Städten und Gemeinden wird für Geringverdiener immer knapper.
Zwar stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, wie teuer ist „bezahlbar“?
Eine rechtlich verbindliche Definition des „bezahlbaren Wohnens“ gibt es aber nicht.
Dies dürfte auch regional sehr unterschiedlich sein.
Dessen ungeachtet ist es jedoch Fakt, dass es für bestimmte Einkommensgruppierungen in der Praxis tatsächlich nicht leicht ist, einen geeigneten, sprich bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist deshalb nicht nur ein Anliegen des Bundes und der Länder.
Auch die Kommunen wollen sich dieser Herausforderung stellen.

Mit einer Wohnungsbau-Offensive will so denn der Bund für eine wirkungsvolle Entlastung auf den Wohnungsmärkten sorgen.
Aber auch der Freistaat Bayern hat sich aktuell dieser Herausforderung gestellt.

Wie bereits in den letzten Ausschuss- und Stadtratssitzungen dargestellt, hat der
Freistaat Bayern mit dem 'Wohnungspakt Bayern' ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen

Das neue Investitionsprogramm ist zusammengesetzt aus einem staatlichen Sofortprogramm, einem kommunalen Förderprogramm und dem Ausbau der bereits bestehenden allgemeinen Wohnraumförderung.

Der Wohnungspakt Bayern bringt eine spürbare Verbesserung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit sich.
Erstmals werden echte Zuschüsse in der staatlichen Wohnraumförderung gewährt
(3. Säule des Wohnungspakts).
Ein kommunales Förderprogramm wurde neu aufgelegt, das sich mit einer Zuschussförderung und einem vergünstigten Darlehen an Städte und Gemeinden
richtet.
Die Förderrichtlinien wurden am 19. Januar 2016 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bekannt gegeben.
Das kommunale Förderprogramm trat rückwirkend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Für mehr Wohnungsbau und für die Wohnraumversorgung aller zu sorgen, ist aber auch, wie dargestellt, eine der größeren kommunalen Herausforderungen in den kommenden Jahren.

Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Wege:

1) Die Kommunen müssten selbst bauen.
2) Um bezahlbaren Wohnraum für sozial Schwache zu schaffen, übertragen die
    Kommunen, wie dies oftmals geschieht, Planung, Bau und Unterhalt der Gebäude
    an eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.

Diesen Weg empfiehlt auch die Stadtverwaltung.

Mit der NUWOG, der NUWOG-Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Neu-Ulm,
stünde der Stadt Vöhringen ein sehr erfahrener und äußerst kompetenter Partner
für die vorgenannte Aufgabenstellung zur Verfügung.

Die NUWOG – Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH ist mit
zirka 2.500 Wohneinheiten das größte kommunale Wohnungsunternehmen
zwischen Ulm und Augsburg.

Sie ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Neu-Ulm und kümmert sich vorrangig darum breite Schichten sicher und sozial verantwortbar mit Wohnungen zu versorgen.
Zusätzlich betreut, bewirtschaftet und verwaltet die NUWOG Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen

Wie konkret die gesamte Umsetzung über die NUWOG als Kooperationspartner der Stadt Vöhringen realisierbar und denkbar wäre, zeigt die angeschlossene Präsentation.

Es wird darauf hingewiesen, dass die diesen Rechnungsbeispielen zugrunde gelegten kalkulierten Werten auf Kostenschätzungen und Annahmen beruhen.
Konkrete und belastbare Zahlen sind erst mit einer fundierteren Planung möglich.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat ein hohes grundsätzliches Interesse an der Kooperation mit der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH und der Gründung der Gesellschaft "NUWOG-Land" mit weiteren interessierten Projektgemeinden des Landkreises Neu-Ulm.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH weitere Schritte für eine Beteiligung an der Gründung der Gesellschaft vorzubereiten.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass es in der heutigen Sitzung noch nicht um eine konkrete Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder um die Auswahl der Förderprogramme, sondern zunächst um eine – rechtlich noch unverbindliche - Grundsatzentscheidung gehe, ob gegenüber der NUWOG das Interesse der Stadt Vöhringen an einer Kooperation mit der NUWOG bekundet werden soll. Wie er in den vorangegangenen Sitzungen bereits ausgeführt habe, spreche er sich klar für eine derartige Kooperation aus. Die Stadtverwaltung sei derzeit personell nicht in der Lage, Vorhaben im Bereich des sozialen bzw. bezahlbaren Wohnbaus selbst durchzuführen, weshalb man sich der NUWOG anschließen sollte, die über langjährige und kompetente Erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. Viele andere Gemeinden im Landkreis würden ebenfalls eine Kooperation mit der NUWOG anstreben. Hierdurch sei es auch möglich, gewisse Synergien zu nutzen. Ferne wäre diese Verfahren auch haushaltstechnisch einfacher zu realisieren.

Die CSU-Stadtratsfraktion bringt zum Ausdruck, dass sie Zweifel habe, ob sich ein Beitritt
zur NUWOG finanziell lohnt, da nach ihrer Auffassung die derzeit im Raum stehenden zwei Projekte, in der Fischerstraße in Vöhringen und Schützsstraße in Illerberg, auch durch die Stadtverwaltung selbst oder ein Architekturbüro durchgeführt werden könnten. Diese sollten auch in der Lage sein, Förderanträge zu stellen. Der Beitritt zur NUWOG würde eher zu
einer schwerfälligeren Abwicklung von Vorhaben führen, da ja auch andere Kommunen als Gesellschafter dabei sind und mitbestimmen können.

Die SPD-Stadtratsfraktion sieht hingegen deutliche Vorteile eines Beitritts zur NUWOG,
die nicht nur die beiden angesprochenen Projekte für die Stadtverwaltung durchführen soll, sondern auch weitere Vorhaben in den Bereichen sozialer und bezahlbarer Wohnraum.
Die Stadtverwaltung sei bekanntlich personell nicht in der Lage, derartige Wohnbauvorhaben alleine durchzuführen. Stattdessen sollte auf die langjährigen Erfahrungen der NUWOG
zurückgegriffen werden.

Die FWG-Stadtratsfraktion sieht die den Bedarf für sozialen und bezahlbaren Wohnraum gegeben. Sie ist sich allerdings über den richtig Weg noch nicht ganz im Klaren.

Auf die Frage eines einzelnen Stadtratsmitglieds, wie die Verwaltung bzw. Belegung der Wohnungen vorgesehen ist, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die Verwaltung
auch durch die NUWOG erfolgen würde und die Stadtverwaltung dadurch entlastet wäre.
Bei den Belegungen komme es auf die Art der Förderung an. Die Mitbestimmung der
Belegungen könne auch im Gesellschaftervertrag geregelt werden.

Im Übrigen bezweifelt Herr Bürgermeister Janson, dass die Realisierung von derartigen Bauvorhaben durch die Stadtverwaltung bzw. durch Architektenbüros schneller möglich
wäre. Durch den Beitritt zur NUWOG sei es möglich, das Bauvorhaben je nach Art und
Förderung, nicht eins zu eins im Haushalt abbilden zu müssen, was die angespannte Haushaltssituation bei der Stadt Vöhringen ebenfalls entlasten könne.

Im Ergebnis der Beratungen bringt Herr Bürgermeister Janson sodann den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung:

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat ein hohes grundsätzliches Interesse an der Kooperation mit der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH und der Gründung der Gesellschaft "NUWOG-Land" mit weiteren interessierten Projektgemeinden des Landkreises Neu-Ulm. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH weitere Schritte für eine Beteiligung an der Gründung der Gesellschaft vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 11

Datenstand vom 27.01.2017 07:46 Uhr