Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 15.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.12.2016 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2012 zum 1. Januar 2013 neu festgesetzt.
Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde, der zum 31.12.2016 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich eine mögliche Reduzierung der Abfall-entsorgungsgebühren für alle Gefäßvolumen um durchschnittlich 6,56 Prozent.
Für eine 60-Liter-Tonne beispielsweise reduziert sich die Gebühr um 0,60 € pro Monat oder 7,20 € pro Jahr.
Die Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes (2012 bis 2016) zurückzuführen.
Die zum 31.12.2016 prognostizierte Überdeckung beträgt 243.747 € (siehe Anlage 1).
Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum jährlich mit 62.232 € in Abzug gebracht (siehe Anlage 2).
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 66,2 Prozent, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb in Höhe von 16,9 Prozent.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 10,7 Prozent.
Die verbleibenden 6,2 entfallen auf Personalkosten (4,86 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (0,93 %) und die kalkulatorischen Zinsen (0,41 %), siehe Anlage 3.
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll wird empfohlen, die Gebühren für Bauschutt auf 10,00 € für Mengen bis 0,250 m³ (bisher: 5,00 €) bzw. auf 20,00 € für Mengen bis 0,500 m³ (bisher: 10,00 €), die Gebühren für Grünabfälle auf 10,60 € je weiterer m³ (bisher: 5,60 €) und die Gebühren für Sperrmüll auf 0,65 €/ kg (bisher: 0,40 €/kg) festzusetzen. 
Die Gebühren für Altholz wurden nicht kalkuliert, da die Wertstoffentsorgung                      zum 1. Januar 2017 an den Landkreis Neu-Ulm zurückübertragen wird (Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden, Übertragungsverordnung – siehe Stadtratssbeschluss vom 27.10.2016).
Die neu kalkulierten Gebühren für die Restmülltonne nach Gefäßvolumen können im Einzelnen der Anlage 7 entnommen werden.
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher: 6,00 €) kalkuliert.
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 14.12.2012).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson bezieht sich die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 28.11.2016 und den dabei gefassten einstimmigen Empfehlungsbeschluss. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 14.12.2012). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 07:46 Uhr