Angedachter Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“;
Erhebung eines Erschließungsbeitrages, Abschnittsbildung, Erschließungsvertrag mit dem Vorhaben- und Erschließungsträger ISE Illerberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 26.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das angedachte Wohngebiet „Witzighauser Straße Nord“ soll, wie in vergleichbaren Fällen üblich, von dem privaten Investor Fa. ISE Illerberg auf dessen Kosten und unter dessen Regie erschlossen werden.
Im Bereich des genannten Baugebietes liegt allerdings eine Besonderheit vor:
Die Grundstücke „Witzighauser Straße 61 und 63“ sowie das nördlich anschließende unbebaute Grundstück haben bereits vor etlichen Jahren eine Grundabtretung zugunsten der Stadt Vöhringen zum weiteren Ausbau der Witzighauser Straße geleistet.
Diese Abtretungen sind beim weiteren Ausbau an die Eigentümer zu vergüten und somit nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und des Baugesetzbuches als Erschließungsbeitrag zu 90% an die Anlieger abzurechnen.
Da die Witzighauser Straße bis zur Südgrenze des Anwesens „Witzighauser Straße 61“ in den Jahren 1980 bzw. 1996 bereits endgültig ausgebaut und abgerechnet worden ist, empfiehlt sich hier die Bildung eines Abrechnungsabschnittes ab der Südgrenze dieses Grundstückes (Einmündung des Straßenteilstückes mit der Flur-Nummer 1109 der Gemarkung Illerberg) bis zum Beginn des Straßenteilstückes, das der private Erschließungsträger in Eigenregie herstellt (siehe auch obigen Beschlussvorschlag).
Diese Abschnittsbildung hätte u.a. die Wirkung, dass diese Grundabtretungskosten – und ggf. auch die Straßenbaukosten auf die direkt betroffenen Anlieger umzulegen wären und nicht auch auf die im weiteren Verlauf der Witzighauser Straße nach Norden hin liegenden Grundstücke oder gar auf diejenigen südlich liegenden, die bereits zu Beiträgen herangezogen wurden.
Empfehlung
Die Witzighauser Straße wird in ihrem weiteren Abschnitt von der südlichen Grenze der Einmündung des Straßengrundstückes Fl.Nr. 1109, Gemarkung Illerberg bis zum Bauende des durch die Stadt Vöhringen herzustellenden Straßenteils (Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg) endgültig hergestellt und im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts in diesem Abschnitt abgerechnet.
Der beiliegende “Lageplan 1“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass die Abschnittsbildung vorgeschlagen werde, um eine korrekte Abrechnung der Erschließungskosten durchführen zu können.
Die Gremiumsmitglieder stimmen diesem Vorschlag im Wege einer kurzen Aussprache zu. Es ergeht folgender
Beschluss
Die Witzighauser Straße wird in ihrem weiteren Abschnitt von der südlichen Grenze der Einmündung des Straßengrundstückes Fl.Nr. 1109, Gemarkung Illerberg bis zum Bauende des durch die Stadt Vöhringen herzustellenden Straßenteils (Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg) endgültig hergestellt und im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts in diesem Abschnitt abgerechnet.
Der beiliegende “Lageplan 1“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2017 07:50 Uhr