Der Wortlaut des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion kann dem beigefügten Schreiben vom 03.01.2017 entnommen werden (s. Anlage). Nicht erkennbar ist, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder Teilzeitkraft handeln soll. Die Personalkosten für eine Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 6 TVöD Stufe 2 würden sich auf ca. 3.330 € / mtl.
belaufen. Bei einer Teilzeittätigkeit würden sich die Kosten anteilmäßig verringern.
Die Stelle müsste im Falle der Bewilligung dieses Antrages im Stellenplan 2017
eingestellt werden.
Die Stadtverwaltung nimmt ungeachtet dieser allgemeinen Vorbemerkungen hierzu inhaltlich wie folgt Stellung:
Derzeit sind in Vöhringen 107 Asylbewerber gemeldet. Davon sind 76 Personen in dem Gebäude Industriestraße 21 in Vöhringen zentral untergebracht. Die anderen Flüchtlinge wohnen dezentral. Eine syrische Familie, die durch Familiennachzug nach Vöhringen gekommen ist, wohnt vorübergehend mit 5 Personen in einer städtischen Obdachlosenunterkunft.
Ansprechpartnerin für Flüchtlinge und Migranten in der Stadtverwaltung ist insbesondere Frau Thalhofer-Preußner, die aufgrund einer Erkrankung derzeit intern vertreten wird. Auch die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro sind den Asylbewerbern bzw. Asylanten behilflich und zeigen Möglichkeiten auf, an wen sie diese bei Bedarf wenden können. Das Ordnungsamt ist zuständig, wenn Asylanten im Wege des Familiennachzugs mit Visum einreisen und keine Wohnung nachweisen können und damit obdachlos werden. Dies war, wie vorher bereits dargestellt, bei einer syrischen
Familie kurz vor Weihnachten der Fall.
Darüber hinaus gibt es neben dem primär zuständigen Jobcenter und der Agentur für Arbeit, im Landkreis Neu-Ulm bereits gut funktionierende umfassende Beratungsstrukturen, sowohl für Flüchtlinge, als auch für Migranten. Beim Landkreis Neu-Ulm ist eine Integrationskraft beschäftigt, die sich den Belangen von bereits anerkannten Asylanten annimmt.
Für Asylbewerber und bereits anerkannte Asylanten, die aber noch in zentralen
Unterkünften wohnen, bietet die Diakonie mit fünf Fachkräften spezielle Beratungsangebote. So steht in Vöhringen Herr Daniel Sperl jeweils dienstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im städtischen Gebäude in der Wielandstraße für die Anliegen dieses Personenkreises zur Verfügung. Die Aufgaben der Asylsozialberatung sind insbesondere:
? Sozialpädagogische Hilfestellungen, Beratung und Unterstützung bei der
Alltagsbewältigung
? Vermittlung von Informationen und Beratung über die Rechte und Pflichten
in allen behördlichen Verfahren, insbesondere im Asylverfahren und im
Ausländer- und Sozialrecht
? Unterstützung von schutzbedürftigen, erkrankten, behinderten und traumatisierten Personen
? Rückkehrberatung bzw. Vermittlung an die Zentrale Rückkehrberatung
Augsburg
? Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Hilfen zur Selbstorganisation,
Vernetzung
Die Beratungsangebote werden nach Angaben der Diakonie gut angenommen, es bestehen jedoch auch in Vöhringen noch genügend freie Kapazitäten. Die Diakonie vertritt die Ansicht, dass ihre Angebote derzeit völlig ausreichen. In Orten, wo kommunale Koordinationsstellen eingerichtet sind, kommt es immer wieder zu Doppel-beratungen. Es wird auch beobachtet, dass Beratungen in den Kommunen mitunter nicht korrekt oder nicht vollständig sind. Dies kann im Einzelfall auch zu Haftungsproblemen führen.
Die Stadt Senden hat eine Ganztageskraft für Flüchtlinge, befristet für 2 Jahre,
eingestellt. In der Stadt Illertissen ist seit längerer Zeit eine 30%-Stelle für Integration und seit kurzem eine 50%-Stelle für Flüchtlinge, befristet für ein Jahr, eingerichtet worden. Der Bedarf für diese Kräfte nimmt in letzter Zeit auch nach Ansicht der
beiden Nachbarstädte deutlich ab.
Im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird auf die Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinationsstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (Ehrenamtskoordinationsrichtlinie) verwiesen. Diese Richtlinie gilt jedoch nicht für Kräfte, wie sie in Illertissen oder Senden eingestellt worden sind, sondern nur für Personen, die eine Koordination der ehrenamtlichen Kräfte übernehmen würden. Zuwendungsempfänger sind dabei allerdings nur Landkreise und kreisfreie Städte sowie im Falle von Kooperationen mehrerer Kommunen, die federführende Gemeinde. Der Landkreis Neu-Ulm hat eine 50%-Stelle beim hierfür zuständigen Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beantragt. Die Entscheidung hierüber steht jedoch noch aus.
Zusammenfassend vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass im Landkreis
Neu-Ulm bereits genügend Beratungsstrukturen vorhanden sind, die teilweise auch noch Kapazitäten frei haben und somit von Asylanten und Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Strukturen genügen nach Ansicht der Diakonie auch völlig aus, damit sich die Fachkräfte zeitnah um die Anliegen und Bedürfnisse dieses
Personenkreises kümmern können. Eine mitunter gewünschte Rundumbetreuung
sei nicht notwendig. Stattdessen soll vielmehr Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt werden.
Die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten in der Stadtverwaltung Vöhringen wird aus den dargestellten Gründen nicht für erforderlich gehalten.