Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 24.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.
In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.
Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2017 und führt aus, dass während der öffentlichen Auslegung seitens der Bürgerschaft keine Äußerungen eingegangen sind. Bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange habe lediglich der Bayer. Bauernverband eine relevante Stellungnahme abgegeben, die von Herrn Bürgermeister Janson zusammen mit Abwägungsvorschlag vorgetragen wird.
Die Stadtratsmitglieder schließen sich dem Abwägungsvorschlag an und fassen abschließend folgenden
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
3. Der gemäß den o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde/ergänzende Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2017 07:49 Uhr