Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.04.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.04.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein Verfahren nach BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost-IV“, Gemarkung Thal, eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren wird parallel begleitet von der Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Die im Zuge dieser Beteiligung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2016 abgewogen.

In dieser Sitzung wurde auch festgestellt, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltung am 27.10.2016 im Rathaus Vöhringen keine Anregungen oder Einwendungen ergeben hat.

Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen der Planung wurden vom Stadtrat genehmigt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 23.01.2017 statt. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in Anlage 1 abgewogen. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.12.2016 bis 10.02.2017 wurden keine Stellungnahmen abgegeben oder bei der Stadt Vöhringen zur Niederschrift vorgebracht.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

       „Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
       als Satzung.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.


§ 3 Bestandteile der Satzung

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.

§ 5 In-Kraft-Treten

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt auch hier Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2017 und verweist auf seine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Abwägungen zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ stehen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
       Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
       Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.04.2017. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.        Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ in der Fassung vom 24.04.2017 wird wie folgt als Satzung beschlossen:

       „Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a-c, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches –BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung –BayBO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. Nr. 18 vom 24.08.2007 S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S. 296), und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“
       als Satzung.


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 24.04.2017.


§ 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich
im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 676 der Gemarkung Vöhringen.


§ 3 Bestandteile der Satzung

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 24.04.2017.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 24.04.2017 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Ebenso beigefügt werden die als Anlage zur Satzung beschriebenen Fachgutachten zum Schall- und zum Umweltschutz.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.

§ 5 In-Kraft-Treten

Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ der Stadt Vöhringen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2017 07:49 Uhr