Immissionsschutzrecht; Zwischenlager für gefährliche Abfälle der Fa. Knittel, Vöhringen; Antrag auf Änderung des Betriebes; Anlagenort: Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 827 der Gemarkung Vöhringen); Stellungnahme der Stadt
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.05.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Verkehrsausschuss | Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung | 03.05.2017 | ö | Beschließend | 5 |
Sachverhalt
Seit der ersten Plangenehmigung 1993 durch die Regierung von Schwaben wurde diese Anlage in vielen Schritten weiterentwickelt und dabei an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Für einige Bereiche ist das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde zuständig, überwiegend fungiert jedoch die Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde.
Das betrifft die nicht überdachte Lagerfläche FEW (Entwässerungsfläche) sowie eine Teilfläche der überdachten Muldencontainerstellplätze MCII (siehe Lageplan Anlage 2 (petrol)).
Stadt Vöhringen um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben.
Soweit bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB zu treffen.
Empfehlung
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0