Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich "Vöhringen Nord-Ost"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 16.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption angepasst.

Die Vorentwürfe der Planungen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 15. Dezember 2016 wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Januar 2017 im Zeitraum bis 13. Februar 2017 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1 vom 4. Januar 2017 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzliche Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung vorsorglicher Kennzeichnung von Flächen bzgl. potenzieller Verkehrslärm­immissionen
  • partielle Anpassung von Wohnbauflächen entlang Bahnstrecke.

Für die Planung liegt der Entwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 16. Mai 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor (Anlage 2/3).

Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2017 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 16.05.2017 mit Anlage
Ÿ        Verkehrsuntersuchung zur Bauleitplanung, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen/Stuttgart vom 4. Juli 2016
Anlage 4        - Zusammenstellung Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und
       § 3 Abs. 1 BauGB

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung der beiden im Zusammenhang stehenden Tagesordnungspunkte „11. Änderung des Flächen- nutzungsplanes“ und „Bebauungsplan Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Sitzung vom 03.05.2017 und führt einleitend aus, dass es sich hierbei um einen klassischen Fall handle, bei dem zwischen der Notwendigkeit von Gewerbeansiedlungen zur Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes von Vöhringen und dem Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen abgewogen werden muss. Es ist, wie gesagt,  immer ein gewisser Balanceakt, Natur, Landwirtschaft, Gewerbe- und Industrieansiedlungen und Wohnbauausweisungen in ausgewogenem Maße in Einklang zu bringen.

Der Stadtrat habe die Abwägung dieser unterschiedlichen Interessenlagen, auch in der Vergangenheit, stets sorgfältig und äußerst verantwortungsbewusst vorgenommen. Bei der aktuellen Planung handle es sich auch nicht um eine völlig neue Gebietsausweisung, sondern lediglich um die Modifizierung einer seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Fläche, die an das geplante konkrete Bauvorhaben angepasst werde.

Sodann stellt Herr Stöberl vom Ingenieurbüro Kling Consult die Planung und die Abwägungsvorschläge noch einmal ausführlich vor.

Ein Gremiumsmitglied bittet, die im Vorfeld bereits gegebene Anregung ins Protokoll aufzunehmen, im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2013 aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer vorzusehen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ in der Fassung vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 16.05.2017.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ mit in der Fassung vom 16.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2017 07:07 Uhr