Schaffung von sozialem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; Planungsleistungen; Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 16.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2017 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bezahlbaren Wohnraum auf einem städtischen Grundstück zu schaffen.
Ein Grundstück, welches hierfür kurzfristig zur Verfügung steht, ist die Schützstraße 12
in Illerberg.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Gespräche mit verschiedenen Planungsbüros geführt.

Hierbei zeigte sich zwar, dass sehr viele Planungsbüros allein aus Kapazitätsengpässen sich nicht einbringen konnten.

Zwei Büros haben jedoch versichert, dass sie auch zeitlich kurzfristig unsere Planungsabsicht umsetzen könnten.

Es handelt sich um das Architekturbüro Kern aus Mindelheim und das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn.

Beide Büros haben uns für die Projektierung und Umsetzung von „bezahlbarem Wohnraum“ ein Angebot abgegeben.

Das Architekturbüro Kern hat jüngst bereits die Machbarkeitsstudie für das „Bräuhaus“ in Illerberg ausgearbeitet.
Das Büro hat auch Erfahrung im Wohnungsbau und arbeitet immer wieder mit Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen zusammen.
Auch hinsichtlich einer möglichen Förderung nach dem Wohnungsbaupakt Bayern bestehen gewisse Erfahrungswerte.

Bei einer kurzfristigen Auftragsvergabe (bis Mitte Mai 2017) wurde uns ein Vorentwurf bis zur Stadtratssitzung im Juli zugesagt.

Das Büro Kern übermittelte uns ein Honorarangebot entsprechend der aktuellen HOAI nach § 35 Honorarzone III Mindestsatz, mit 5% Nebenkosten.

Notwendige Ingenieurleistungen sind, wie gewohnt, separat zu beauftragen.

Für eine spätere Beauftragung zur Freianlagenplanung wurde die Honorarzone II Mindestsatz angesetzt.

Das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn ist ein noch relativ junges Büro.
Erfahrung im Wohnungsbau bestehe, allerdings nicht spezifisch im Bereich der Schaffung von „bezahlbarem Wohnraum“.

Einen ersten Entwurf könnte uns das Büro HRBbauwerk bis nach den Sommerferien im September liefern.

Das Honorarangebot orientiert sich ebenfalls an der aktuellen HOAI und sieht nach § 35 Honorarzone III, Viertelsatz vor, mit 7% Nebenkosten.

Für die Freianlagenplanung würde nach § 40 auch die Honorarzone III, Viertelsatz, zum Tragen kommen.


Die Stadtverwaltung empfiehlt die Vergabe der Planungsleistungen an das Architekturbüro Kern aus Mindelheim.

Neben dem günstigeren Honorarangebot wurde auch eine kurzfristigere Umsetzung zugesagt.

Da der genaue Planungsumfang noch nicht feststeht, wurden die beiden Honorarangebote ohne anrechenbare Kosten betrachtet.
Das Büro Kern bietet hier den in Honorarzone III günstigeren Mindestsatz an.

Empfehlung

Der Auftrag zur Ausführung der Planungsleistungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird an das Architekturbüro Kern, Mindelheim, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 08.05.2017 vergeben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson geht noch einmal kurz auf den vielerorts aktuell gegebenen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und die diesbezüglichen Förderprogramme nach dem „Wohnungspakt Bayern“ ein und führt aus, dass sich das kommunale Förderprogramm als zweite Säule an die Gemeinden richte, die selbst bezahlbaren Wohnraum planen und errichten wollen. Nachdem in der Schützstraße 12 in Illerberg möglichst bald ein solches Vorhaben realisiert werden soll, seien Angebote für die Vergabe der Planungsleistungen eingeholt worden. Die Stadtverwaltung empfehle dabei das Architekturbüro Kern aus Mindelheim,
das bereits über entsprechende Erfahrungen verfügt und das auch kurzfristig zur Verfügung stehen würde. Das Büro habe auch schon für die Stadt Vöhringen die Machbarkeitsstudie zum „Bräuhaus“ in Illerberg erstellt.

In der sich daran anschließenden Aussprache wird von einigen Gremiumsmitgliedern die Meinung vertreten, dass auch von örtlichen Architekturbüros Angebote eingeholt hätten werden sollen. Zudem wird empfohlen, das Gebäude von einem Generalunternehmen schlüsselfertig errichten zu lassen.

Hierzu führt Herr Söhner aus, dass die von ihm angefragten Büros von der Regierung von Schwaben, die für die Förderung zuständig sei, empfohlen wurden. Allerdings hätten nur noch zwei Büros kurzfristig Kapazitäten frei gehabt. Der Vorschlag bezüglich eines Generalunternehmers müsse erst mit der Regierung von Schwaben abgeklärt werden, ob hierfür auch eine Förderung zu bekommen wäre.

Auf die weiterhin gestellte Frage, ob das Büro verfügbar wäre, das seinerzeit im Gremium eine Modulbauweise vorgestellt habe, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass dieses derzeit leider keine freien Kapazitäten habe.

Die Gremiumsmitglieder kommen im Ergebnis der Aussprache auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson schließlich überein, die Entscheidung über die Vergabe der Planungsleistungen in der heutigen Sitzung zurückzustellen und zunächst noch von örtlichen Architekturbüros Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis:        19 : 0 angenommen

Datenstand vom 23.06.2017 07:07 Uhr