Mit der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bezahlbaren Wohnraum auf einem städtischen Grundstück zu schaffen.
Ein Grundstück, welches hierfür kurzfristig zur Verfügung steht, ist die Schützstraße 12
in Illerberg.
Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Gespräche mit verschiedenen Planungsbüros geführt.
Hierbei zeigte sich zwar, dass sehr viele Planungsbüros allein aus Kapazitätsengpässen sich nicht einbringen konnten.
Zwei Büros haben jedoch versichert, dass sie auch zeitlich kurzfristig unsere Planungsabsicht umsetzen könnten.
Es handelt sich um das Architekturbüro Kern aus Mindelheim und das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn.
Beide Büros haben uns für die Projektierung und Umsetzung von „bezahlbarem Wohnraum“ ein Angebot abgegeben.
Das Architekturbüro Kern hat jüngst bereits die Machbarkeitsstudie für das „Bräuhaus“ in Illerberg ausgearbeitet.
Das Büro hat auch Erfahrung im Wohnungsbau und arbeitet immer wieder mit Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen zusammen.
Auch hinsichtlich einer möglichen Förderung nach dem Wohnungsbaupakt Bayern bestehen gewisse Erfahrungswerte.
Bei einer kurzfristigen Auftragsvergabe (bis Mitte Mai 2017) wurde uns ein Vorentwurf bis zur Stadtratssitzung im Juli zugesagt.
Das Büro Kern übermittelte uns ein Honorarangebot entsprechend der aktuellen HOAI nach § 35 Honorarzone III Mindestsatz, mit 5% Nebenkosten.
Notwendige Ingenieurleistungen sind, wie gewohnt, separat zu beauftragen.
Für eine spätere Beauftragung zur Freianlagenplanung wurde die Honorarzone II Mindestsatz angesetzt.
Das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn ist ein noch relativ junges Büro.
Erfahrung im Wohnungsbau bestehe, allerdings nicht spezifisch im Bereich der Schaffung von „bezahlbarem Wohnraum“.
Einen ersten Entwurf könnte uns das Büro HRBbauwerk bis nach den Sommerferien im September liefern.
Das Honorarangebot orientiert sich ebenfalls an der aktuellen HOAI und sieht nach § 35 Honorarzone III, Viertelsatz vor, mit 7% Nebenkosten.
Für die Freianlagenplanung würde nach § 40 auch die Honorarzone III, Viertelsatz, zum Tragen kommen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Vergabe der Planungsleistungen an das Architekturbüro Kern aus Mindelheim.
Neben dem günstigeren Honorarangebot wurde auch eine kurzfristigere Umsetzung zugesagt.
Da der genaue Planungsumfang noch nicht feststeht, wurden die beiden Honorarangebote ohne anrechenbare Kosten betrachtet.
Das Büro Kern bietet hier den in Honorarzone III günstigeren Mindestsatz an.