Mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser durch die Gemeinde Illerrieden; Billigung der 2. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 29.05.2017 ö 3
Stadtrat Stadtratssitzung 22.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit der Gemeinde Illerrieden besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen. Die ursprüngliche Vereinbarung vom 01.03./22.03.1979 wurde durch eine neue Vereinbarung vom 01.03.1993 ersetzt und am 31.10.2002 in § 11 Ziff. 5 geändert.

Die Gemeinde Illerrieden hat nunmehr eine Sanierung des Abwasserpumpwerkes und einen Austausch der Kessel vorgenommen. Die neuen Kompressoren und Kessel sind am 06.04.2017 in Betrieb genommen worden und fördern seither das Abwasser aus Illerrieden zur Kläranlage nach Vöhringen.

Die beiden neuen Arbeitskessel verfügen über ein Volumen von jeweils 2 m3. An der Steueranlage vor Ort werden die einzelnen Hübe ermittelt und dokumentiert. Nach Herstellerangabe wird nach Entleerung beider Kessel ein Hub gezählt. Die Fördermenge je Hub beträgt prinzipiell 2 x 2 = 4 m3. Nach Angabe der Herstellerfirma ist für die Ermittlung der tatsächlich geförderten Abwassermenge systembedingt ein Abschlag aufgrund von Teilfüllungsphasen zu verrechnen. Als praxisnahem Wert wird die Verrechnung eines Abschlags ich Höhe von 5% empfohlen (siehe beigefügte Abhandlung).

Das von der Gemeinde Illerrieden beauftragte Ingenieurbüro Wassermüller empfiehlt, in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Illerrieden pro Hub eine Menge von
4,0 x 0,95 = 3,8 m3 festzulegen.

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Änderungsvereinbarung beigefügt, aus dem nähere Einzelheiten entnommen werden können. Die Verwaltung empfiehlt, diese Änderungsvereinbarung zu billigen.

Empfehlung

Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Illerrieden über die Einleitung von Abwasser in die mechanisch-biologische Sammelkläranlage der Stadt Vöhringen durch die Gemeinde Illerrieden vom 01.03.1993, in der Fassung vom 31.10.2002, wird gebilligt. Die Änderungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2017 07:09 Uhr