Herr Barth hat in der Stadtratssitzung vom 24.04.2017 angeregt, die Thematik „Bahnübergang Schrankenweg in Vöhringen“ in einer der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und dabei insbesondere zu diskutieren, ob es Möglichkeiten gibt, die Sicherheit an diesem Bahnübergang für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Anlass hierfür war die Beschwerde eines Bürgers aus Senden, der sich auch schon an die Stadt Vöhringen, das Landratsamt Neu-Ulm sowie die zuständigen Stellen bei der Bahn gewandt und dort Bedenken gegen die Sicherheit dieses Bahnübergangs vor allem für Schulkinder aus dem Gebiet Vöhringen Ost vorgetragen und entsprechende Maßnahmen eingefordert hatte.
Hierzu ist zu sagen, dass die Ausgestaltung des Bahnübergangs am Schrankenweg inklusive der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen in der jetzigen Form vollumfänglich dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes entspricht. Die Überprüfung sämtlicher Bahnübergänge erfolgt alle zwei Jahre im Rahmen der Verkehrsschau, an denen auch Vertreter des Eisenbahnbundesamtes, der DB Netz AG, des Bundespolizeireviers Augsburg sowie der Kreisverkehrswacht Neu-Ulm teilnehmen. Dabei wurden bis dato von keinem der Beteiligten bisher eine Nachrüstung der Fußgängerschranke gefordert bzw. diese für notwendig erachtet. Die letzte Verkehrsschau fand am 20. Juni 2016 statt. Hierzu ist im Protokoll des Landratsamtes Neu-Ulm vermerkt:
„Beim Bahnübergang Schrankenweg“ sowie bei dem BÜ
mit Anrufschranke im Bereich des früheren Kieswerkes ergaben
sich bezüglich der Bahnanlagen keine Beanstandungen.“
Beim Bahnübergang am Schrankenweg sind zwar lediglich Halbschranken vorhanden. Jedoch ist auf beiden Straßenseiten eine auch für Fußgänger deutlich sichtbare Lichtzeichenanlage aufgestellt. Zusätzlich verfügt der Bahnübergang über ein Läutwerk als akustisches Warnsignal. Probleme oder gar Unfälle sind an diesem Bahnübergang bisher nicht aufgetreten. Daher wurde der Übergang von den beteiligten fachkundigen Stellen als unauffällig und unbedenklich eingestuft.
Die Zuständigkeit für die Absicherung von Bahnübergängen liegt bei der für da Schienennetz verantwortlichen DB Netz AG. Diese unterliegt der Aufsicht des Eisenbahnbundesamtes. Die Stadt Vöhringen ist lediglich im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bei den Kosten beteiligt.
Die Stadt Vöhringen würde eine Vollschranke zwar grundsätzlich begrüßen. Inwieweit dieser aber tatsächlich Vorrang einzuräumen ist bzw. dringend nötig ist, liegt in der Zuständigkeit der Beurteilung der Fachbehörden. Die Deutsche Bahn sieht an diesem Bahnübergang in Vöhringen jedenfalls keinen Handlungsbedarf für eine Vollschranke.
Ein ehemaliger Fahrdienstleiter aus Senden ist ebenfalls der Ansicht, dass Halbschranken sehr wohl sicher sind (siehe Leserbrief in der IZ vom 28.01.2017).
Welchem Prinzip die Sicherungsmaßnahmen zu folgen haben, ist eine Einzelfallentscheidung und letztlich auch abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Strecke sowie der Art der Eisenbahnstrecke. Dabei ist sicherlich auch entscheidend, ob es sich – wie hier – um eine eingleisige Strecke handelt und wie hoch die Geschwindigkeit der Züge an dieser Querungsstelle im Regelfall ist.
Letztendlich liegt es auch in der Verantwortung der Eltern (u.U. auch Großeltern) ihre Kinder über die jeweiligen Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere auch an Bahnübergängen, aufzuklären. Bahnübergänge sind keine Spielplätze. Grundsätzlich gilt auch: Je gefahrenträchtiger der Weg, umso intensiver ist die frühzeitige und kontinuierliche Aufklärung des Kindes durch die Eltern nötig.