Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.06.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 22.06.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 die Aufstellung der "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg", als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Als Grundlage für die Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde dabei die "Standortuntersuchung für das geplante "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", Vöhringen Ortsteil lllerberg" mit Stand vom 27. Januar 2016 beschlossen.

Im Ortsteil lllerberg besteht seit geraumer Zeit ein dringender örtlicher Bedarf an kurzfristig bebaubaren Einfamilienhausgrundstücken, der gegenwärtig nicht befriedigt werden kann.
In innerörtlicher Lage des Ortsteils bestehen zwar noch freie Grundstücksflächen, die möglicherweise auch für eine Bebauung geeignet wären.
Diese stehen aber derzeit de facto nicht zur Verfügung. Die Grundstückseigentümer sind zu keiner Veräußerung an die Stadt Vöhringen bereit.

Der Geltungsbereich der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung umfasst konkret eine Größe der dargestellten Baugebietsflächen von ca. 3,1 ha.
Entlang der Witzighauser Straße bestehen mit Ausnahme der Grundstücke Fl.st. Nr. 979 (Spielplatz), 986/2 und 999 bereits Wohngebäude.
Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang der Witzighauser Straße besteht mit Ausnahme einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Fl.st. Nr. 986) keine Bebauung.
Im bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Illerberg müssen gemäß der Vorgabe der Regierung von Schwaben und im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschrift in § 1 Abs. 5 BauGB als Ausgleich für die Neuentwicklung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord", bestehende Wohnbauflächen reduziert werden.

Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Weiteren, gemäß der Vorgabe von § 8 Abs. 3 BauGB, die planungsrechtliche Sicherung als vorbereitende Bauleitplanung parallel zur Durchführung des Bebauungsplans "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" zu gewährleisten.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange des Vorentwurfs zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg", Stand vom 31. März 2016, beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung vom 23. März 2017 wurde vom Stadtrat der Entwurf der "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" mit Stand vom 23. März 2017 beschlossen.
Weiterhin hat der Stadtrat in dieser Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 28. April 2017 bis einschließlich 31. Mai 2017 statt.

Mit Grund und Boden soll entsprechend § 1a BauGB sparsam und schonend umgegangen werden.
Diese Ziele sind in der Kommunalen Bauleitplanung zwingend zu beachten.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 23.03.2017 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.06.2017.
       Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

2.        Der gemäß o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde bzw. ergänzende Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 22.06.2017 wird festgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson geht Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, auf die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen ein und erläutert - auch unter Bezugnahme auf die Erörterung in der Vorberatung - die konkreten Abwägungsvorschläge hierzu.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesen Empfehlungen an und fassen folgenden

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 23.03.2017 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Für die unter Ziffer 1 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.06.2017.
       Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes.
       Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

2.        Der gemäß o.g. bestimmten Beschlüssen redaktionell zu ändernde bzw. ergänzende Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 22.06.2017 wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 07:28 Uhr