Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 19.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2016 den Beschluss zur „11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Entwicklungsbereich „Vöhringen Nord-Ost““ sowie für einen Teilbereich die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ zur Schaffung von Gewerbeflächen im Vöhringer Nordosten gefasst.

Der Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Vöhringen zwischen Bahnlinie Kempten – Neu-Ulm und Staatsstraße 2031 ist ausgehend von einem städtebaulichen Rahmenplan seit Langem als Schwerpunkt für die weitere Siedlungsentwicklung von Vöhringen vorgesehen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen sind im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet im größeren Umfang neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Aufgrund des bestehenden Gewerbeflächenbedarfes verfolgt die Stadt Vöhringen für einen Teilbereich der beabsichtigten Siedlungsflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur rechts­verbindlichen Festsetzung eines Gewerbegebietes. Anlass ist die geplante Ansiedlung eines mittelständischen regionalen Produktionsbetriebes. Die Aufstellung des Bebauungs­planes dient damit insbesondere der Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen entsprechend der Erfordernisse und Belange der Wirtschaft, der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur in Vöhringen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zur Gewährleistung der Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und aufgrund der räumlich-konzeptionellen Zusammenhänge wird parallel zur Aufstellung des Bebauungs­planes der Flächennutzungsplan in einem über den Bebauungsplan hinausgehenden Bereich im Entwicklungsbereich Vöhringen Nord-Ost geändert. Durch die Flächennutzungs­planänderung werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur künftigen Siedlungsentwicklung im Vöhringer Nordosten dargestellten Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und Grünflächen unter Beibehaltung der bisherigen grundsätzlichen Planungs­konzeption an aktuelle Planungserfordernisse angepasst.

Die Vorentwürfe der Planung i. d. F. vom 15. Dezember 2016 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 15. Dezember 2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 11. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 für beide Verfahren durchgeführt. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16. Mai 2017 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 16. Mai 2017 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 6. Juni 2017 bis 7. Juli 2017 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 21 vom 24. Mai 2017 hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 1. Juni 2017 im Zeitraum bis 7. Juli 2017 durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 16. Mai 2017 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ kann damit der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach (Anlage 2/3) vor. Da im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gem. Anlage 1 keine Änderungen an der Planung erforderlich sind, ist die vorliegende Planfassung inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Rechtswirksamkeit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie nach Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem ansiedlungswilligen Unternehmen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 12. Juli 2017 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“,A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i. d. F. vom 19. Juli 2017
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - B Textteil mit Begründung, i. d. F. vom 19. Juli 2017 (Bestandteil des Beschlusses) mit Anlagen*
       1)        Schalltechnische Begutachtung Gewerbelärm zum Bebauungsplan, vom 7. November 2016
2) Grünordnerischer Fachbeitrag vom 16. Mai 2017
3) Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 16. Mai 2017
4) Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 16. Mai 2017

*        Hinweis: Anlagen zur Begründung gegenüber Entwurfsfassung vom 16. Mai 2017 unverändert (wurde mit Schreiben vom 25.04.2017 zur Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.05.2017 – TOP 4 - bereits übersandt)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführlichen Vorberatungen dieses Tagesordnungspunktes in den vorangegangen Sitzungen und bittet Herrn Stöberl auch hierzu um nochmalige Darstellung der Planung, der Verfahrensschritte und der Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine Diskussion zum später bei Bedarf vorgesehenen Kreisverkehr auf der St. 2031 im südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Schließung der bisherigen Zufahrt zum Wertstoffhof. Einige Stadtratsmitglieder würden den Kreisverkehr zwar an der vorgeschlagenen Stelle belassen, sie plädieren jedoch für eine zusätzliche Beibehaltung der Abfahrt zum Wertstoffhof für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Norden, da diese sonst einen Umweg in Kauf nehmen müssten.

Herr Stöberl und Herr Bürgermeister Janson führen hierzu aus, dass die Verkehrsplanung eingehend mit dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Staatsstraße, dem Staatlichen Bauamt Krumbach, abgesprochen worden ist. Dabei sei die Prämisse stets gewesen, dass zwischen der Ampelanlage im Norden von Vöhringen und dem Kreisverkehr im Süden von Vöhringen maximal ein weiterer Knotenpunkt errichtet werden darf. Ansonsten ginge der Verkehrsfluss der Ortsumfahrung verloren.

Gegenwärtig, so Herr Stöberl und Herr Bürgermeister Janson weiter, ändere sich an der Zufahrt nichts. Der Kreisverkehr sei erst im Falle der Erweiterung des Baugebietes vorgesehen. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür werden jedoch im jetzigen Bebauungsplanverfahren bereits geschaffen.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 16. Mai 2017 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße 2031“ in der Fassung vom 19. Juli 2017, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:03 Uhr