Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen; 1.) Widmung des 3. Teilstücks der Kapellenstraße im Stadtteil Illerberg; 2.) Widmung der Carl-Benz-Straße in Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.05.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.05.2009 ö Beschließend 4

Sachverhalt

1.) Die Teilstrecke III der Kapellenstraße in Illerberg, die mit der Flur-Nr. 1392/7 der Gemarkung Illerberg bezeichnet ist, wurde im Zuge der Erschließung des Baugebietes an der Kapellenstraße neu hergestellt.

Die Vermessung und der grundbuchamtliche Vollzug wurden abgeschlossen.
Die privat gebaute Straße, deren Bau in einem Erschließungsvertrag geregelt ist, wurde zwischenzeitlich von der Stadt Vöhringen abgenommen.
Eine Widmung der Straßenteilfläche als Teilstrecke III der Kapellenstraße ist damit möglich.



2.) Die Carl-Benz-Straße in Vöhringen, die mit den Flurstücksnummern 630/3 Teilfläche, 630/7 und 717 Teilfläche, jeweils Gemarkung Vöhringen, bezeichnet ist, wurde im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Vöhringen Nord“ neu hergestellt.

Die Vermessung und der grundbuchamtliche Vollzug wurden abgeschlossen. Eine Widmung der Straße ist damit möglich.

Empfehlung

1.) Die Teilstrecke III der Kapellenstraße (Flur-Nr. 1392/7, Gemarkung Illerberg) beginnend bei der Einmündung in die Kapellenstraße, Teilstrecke II, und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1392/7 der Gemarkung Illerberg wird als Ortsstraße gewidmet.

Das Straßenteilstück hat eine Länge von 29 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


2.) Die Carl-Benz-Straße (Flur.Nrn. 630/3 Teilfläche, 630/7 und 717 Teilfläche, jeweils Gemarkung Vöhringen) beginnend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 und endend an der südlichen Grenze des Flurstücks 630/7 Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.

Die Straße hat eine Länge von 495 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

1.) Die Teilstrecke III der Kapellenstraße (Flur-Nr. 1392/7, Gemarkung Illerberg) beginnend bei der Einmündung in die Kapellenstraße, Teilstrecke II, und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1392/7 der Gemarkung Illerberg wird als Ortsstraße gewidmet.

Das Straßenteilstück hat eine Länge von 29 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


2.) Die Carl-Benz-Straße (Flur.Nrn. 630/3 Teilfläche, 630/7 und 717 Teilfläche, jeweils Gemarkung Vöhringen) beginnend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 und endend an der südlichen Grenze des Flurstücks 630/7 Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.

Die Straße hat eine Länge von 495 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0