Sanierung von städtischen Wohngebäuden; "Zum Klärwerk 15"; Vorstellung des Sanierungsaufwandes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 18.06.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2009 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2009 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Mehrfamilienwohnhaus mit derzeit 10 Wohneinheiten wurde im Jahre 1953 erbaut. Der bauliche Zustand ist seitdem unverändert, mit Ausnahme der Erneuerung der Fenster und der Eingangstüre im Jahre 2000.

In der Zwischenzeit ist die Notwendigkeit der Sanierung als „hoch“ einzustufen.

Folgende Gründe sprechen für eine baldige Sanierung:

-        Vollkommen unzureichender Wärmeschutz (keinerlei Dachdämmung, die Außenwände und die Kellerdecke entsprechen bei weitem nicht den Wärmeschutzanforderungen. Lt. Energieausweis sind die Umweltauswirkungen bezüglich C0²-Belastung als hoch bis sehr hoch einzustufen.

-        Keine zeitgemäße Beheizung (Öl-Einzelöfen in den Wohnungen).

-        Unzureichender Brandschutz.

-        Keine Sanitärräume (zum Teil kann in den Wohnungen nur über die Küchenspüle eine Wasserentnahme erfolgen).

Die Sanierungsmaßnahmen können in zwei Schwerpunkte aufgeteilt werden, und zwar zum einen in die energetische Sanierung und zum anderen in die bauliche Sanierung.

Für die energetischen Sanierungsmaßnahmen ist im Einzelnen notwendig:

- Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Kellerdecke)

- Einbau einer zentralen Gasbrennwertheizung mit Niedertemperaturheizkörpern in   
  den Wohnungen

- Dezentrale Be- und Entlüftung der Wohnungen zur Vermeidung von
  Feuchtigkeitsschäden (mit Wärmerückgewinnung)

Die Kosten für diese Energieeinsparmaßnahmen betragen rd. 170.000,00 EUR.

Eine Kostenamortisation bei den derzeitigen Energiepreisen kann innerhalb von
30 Jahren jedoch nicht erreicht werden, steht aber sicher auch nicht im Vordergrund
für die Gründe der Sanierungsmaßnahmen.

Der Energieverbrauch kann von derzeitig ca. 145.000 kW/h pro Jahr auf
rd. 50.000 kW/h pro Jahr gesenkt werden.

Neben den Energiesparmaßnahmen sind, wie vor beschrieben, umfangreiche
Sanierungs.- und Änderungsarbeiten an der Bausubstanz notwendig, um das
Wohnhaus auch künftig für Wohnzwecke zu erhalten.

Dies sind im Einzelnen:

- Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung)

- Änderung des außen liegenden Kellerabgangs und anbringen einer Überdachung
  sowie eines neuen Geländers

- Grundrissänderung, alle Wohnungen sollen ein Duschbad, Raum hoch gefliest,
  erhalten

- Einbau einer neuen Sanitärinstallation für die geplanten Bäder und die Küchen

- Innenraumsanierung der Wände, Böden und Decken sowie der Innentüren.

  Die Wände sollen ohne weitere Spachtelarbeiten gestrichen werden.
  Nachdem aus brandschutztechnischen Forderungen in einem Mehrfamilienhaus die
  Geschossdecken feuerbeständig (F90) hergestellt sein müssen und dies derzeit nicht
  der Fall ist, müssen die Fußböden von oben mit einem Trockenestrich feuerbeständig
  hergestellt und mit einem Belag der Klasse B1 versehen werden.

- Erneuerung der Wohnungseingangstüren nach den gültigen Vorschriften für Schall- und Brandschutz.

- Einbau von Wanddurchführungen für Dunstabzüge in allen Küchen.

- Anbringung eines Vordaches über der Eingangstür, inkl. Sicherung durch Poller aus
  Betonfertigteilen, zum Schutz gegen anfahren des Daches.

- Die Decke im Treppenhaus muss feuerbeständig (F90) hergestellt werden.

- Eine Rauchwärmeabzugsanlage ist lt. Aufsichtsbehörde nicht notwendig, es sollte
  jedoch ein Dachfenster mit elektrischer Öffnungsfunktion zur Entrauchung eingebaut werden.

- In den Kellerfluren müssen rauchdichte und selbstschließende T30-Türen
  eingebaut werden. Mit dieser Maßnahme wird der erste Fluchtweg (Treppenhaus)
  im Brandfall aus dem Keller geschützt.

- Optional kann auch eine Solaranlage für Brauchwasser mit in die
  Sanierungsmaßnahme aufgenommen werden.

Wie Sie der beiliegenden Kostenberechnung des Planungsbüros Guido Schmölz,
Vöhringen-Illerzell, entnehmen können, betragen die Gesamtsanierungskosten
einschließlich der energetischen Sanierungsmaßnahmen rd. 700.000,00 EUR.

Hierin enthalten sind auch die Honorarkosten für die Planungsleistungen und für
die Bauüberwachung.

Nachdem für einen adäquaten Neubau eines Wohnhauses mit einer Bausumme von
mindestens 1,5 Mio EUR gerechnet werden muss, sieht die Stadtverwaltung die
Kosten der Gesamtsanierung des Objektes für gerechtfertigt an.


Für die geplante Sanierungsmaßnahme stehen allerdings im Jahr 2009 nur 200.000 €
zur Verfügung. Daneben würden nach Abzug der für den Einbau einer Heizungsanlage
im Objekt Uferstraße 10 im Stadtteil Illerzell erforderlichen Mittel (rd. 55.000 €) aus der Unterhaltungs- und Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude derzeit noch
rd. 210.000 € zur Verfügung stehen. Diesbezüglich ist allerdings zu berücksichtigen,
dass ggf. für anstehende Sanierungsmaßnahmen in anderen Objekten, sollten diese
durch die Eigentümergemeinschaften beschlossen werden, entsprechende Mittel benötigt werden.

Angesichts der sich bereits abzeichnenden Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise und auch der zwischenzeitlich bereits beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (Cardijn-Haus; Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II) wird deshalb vorgeschlagen, die Komplettsanierung des Objektes „Zum Klärwerk 15“ in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 zu verschieben.
Im Haushalt 2010 sollte zunächst ein weiterer Teilbetrag von 150.000 € bereitgestellt werden.

Darüber hinaus wäre zu prüfen ob ggf. durch einen Verkauf des ebenfalls dringend sanierungsbedürftigen Objektes „Schützstraße“ im Stadtteil Illerberg weitere Finanzmittel bereitgestellt werden könnten.

Parallel dazu wird geprüft ob ggf. neben zinsgünstigen Krediten auch eine weitergehende finanzielle Förderung der Sanierungsmaßnahme möglich ist.

Empfehlung

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt in die Thematik ein.

In der sich anschließenden Diskussion wird teilweise die Frage gestellt, ob sich die  angedachte Generalsanierung wirtschaftlich darstellt oder ob das Gebäude
„Zum Klärwerk 15“ angesichts des sehr schlechten Zustandes und der enorm hohen und bislang lediglich geschätzten Kosten für eine Generalsanierung nicht besser abgerissen und ggf. durch einen kleineren Neubau ersetzt werden sollte.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass diese Frage sicherlich in die abschließende Beurteilung einfliessen muss. Das Gebäude sei von der Kubatur her erhaltenswert. Nach momentanem Stand stehen den ermittelten Sanierungskosten von  700.000,-- € Neubaukosten für ein Gebäude gleicher Größe in Höhe von   1.500.000,-- € gegenüber.

Das Gebäude „Zum Klärwerk 15“ werde insbesondere auch für die kurzfristige Unterbringung von Obdachlosen benötigt.

Die Stadtverwaltung werde im übrigen auch einen erneuten Versuch starten, die in den
städtischen Wohngebäuden noch veräußerbaren Wohnungen zu verkaufen. Aufgrund dessen, dass die Immobilienpreise etwas anziehen, hoffe er, so Bürgermeister Janson weiter, dass in der nächsten Zeit vielleicht doch noch einige Verkäufe getätigt werden können.

Beschluss

Der erforderliche Sanierungsaufwand wird zur Kenntnis genommen.

In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise sowie insbesondere dessen, dass für das Jahr 2009 für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme nur 200.000 € zur Verfügung stehen, wird die geplante Sanierungsmaßnahme in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zunächst auf das Jahr 2011 verschoben.

Im Haushalt für das Jahr 2010 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0