Seit der Einführung des neuen buchungszeitbezogenen Finanzierungssystems zum September 2006 sind die monatlichen Kindergartenbeiträge in den örtlichen Betreuungseinrichtungen wie folgt gestaffelt:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 55,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 57,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 59,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 61,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 63,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 65,00 €
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen
? Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungsbezogenen Beitrags
? Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit
Die freigemeinnützigen Träger führen diese Beitragsregelung entsprechend aus.
Um eine Beitragssteigerung in höherem Maße zu vermeiden wurde bereits bei der Einführung des neuen Finanzierungssystems angedacht im bestimmten zeitlichen Rhythmus die Beträge entsprechend der Kostensteigerung im Personal- und Betriebsbereich anzuheben.
Im Vergleich mit weiteren Kommunen liegt die Stadt Vöhringen auch mit der nachfolgend dargelegten Erhöhung immer noch in einem sehr familienfreundlichen Beitragsbereich.
Kindergartenbeiträge umliegender Kommunen
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Ermäßigung
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Kommune
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Mindestbuchungszeit bis 4 Std.
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Staffelung Std. + x
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ab 2. Kind
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ab 3. Kind
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ab 4. Kind
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Vöhringen
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55,00 €
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2,00 €
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75%
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frei
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Bellenberg
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57,00 €
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2,00 €
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50%
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frei
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Illertissen unter 3 Jahre
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70,00 €
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5,00 €
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50%
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frei
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ab 3 Jahre
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55,00 €
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2,00 €
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Senden
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60,00 €
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3,00 €
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75%
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frei
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Altenstadt
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43,00 €
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2,00 €
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15 €
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frei
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Kellmünz
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45,00 €
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5,00 €
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15 €
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frei
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Osterberg
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50,00 €
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2,50 €
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5 €
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frei
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Weißenhorn
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50,00 €
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2,00 €
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50%
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frei
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Neu-Ulm - alle
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65,00 €
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3,00 €
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75%
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50%
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ältestes Kind frei
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ab 09.2009
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69,00 €
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3,00 €
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75%
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50%
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ältestes Kind frei
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Memmingen
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60,00 €
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7,00 €
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30 €
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Günzburg
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66,00 €
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4,00 €
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25%
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50%
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ab 8. Std
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6,00 €
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Die Stadtverwaltung schlägt vor, zum September 2009 die Kindergartenbeiträge entsprechend den Sätzen um jeweils 3,00 € wie folgt anzuheben:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 58,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 60,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 62,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 64,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 66,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 68,00 €
Die familienfreundliche Ermäßigung für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen sollte weiterhin gelten. Dabei ist der Besuch derselben Einrichtung nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist ausreichend, wenn eine weitere Einrichtung im Stadtgebiet besucht wird. Bei unterschiedlichen Trägern wird die Ermäßigung untereinander gleichmäßig aufgeteilt.
Die Kindergartenleitungen befürworten einstimmig diesen Vorschlag.
Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind – soweit bereits eingegangen – in der Anlage beigefügt.
Erweitert ergeht der Vorschlag für Kindergartenkinder im Alter von 2 ½ bis 3 Jahren einen erhöhten Beitrag zu erheben.
Durch die Aufnahme von 2 ½ bis 3jährigen Kindern im Kindergarten ergeben sich an das Personal neue Anforderungen. Aus pädagogischen Erwägungen wäre hier auch ein höherer Kindergartenbeitrag für diese Altersgruppe gerechtfertigt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, für diese Altersgruppe den Beitrag wie folgt zu staffeln:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag für 2 ½ bis 3jährige Kinder:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 80,00 €
Gleichzeitig soll dabei in Gruppen, die zu mehr als 50 % von Kindern in dieser Altersgruppe belegt sind, ein Anstellungsschlüssel von 1 : 9 angestrebt werden.
Gewisse Bedenken zu dieser finanziellen Mehrbeteiligung für die jüngeren Kinder im Kindergarten bestehen teilweise dahingehend, dass die Eltern die Betreuung aus Kostengründen dann vielleicht nicht mehr nutzen und die Kinder erst mit Vollendung des dritten Lebensjahres den Kindergarten besuchen.
Aus diesem Grund befürchtet auch die Kindergartenleitung im Kindergarten St. Martin Illerberg/Thal evtl. die Schließung einer Kindergartengruppe.