Die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Vöhringen wurde am 28. September 2007 erlassen. In der Stadtmitte von Vöhringen sind dabei die Bereiche Stadtcenter, Kulturzentrum, Schulen, Kindergarten, Kirchen, Cardijn-Haus, Rathaus, Wasserachse, Jugendhaus einbezogen. Im Lageplan, der die genaue Gebietsabgrenzung aufzeigt, ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ bisher nicht enthalten, da er damals noch nicht neu anleget war.
Der Stadtverwaltung liegen bezüglich dieses Areals jedoch Beschwerden von den unmittelbar angrenzenden Anliegern vor, die sich über lautstarken Lärm durch Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden vor allem in den Sommermonaten beklagen. Die Polizei könnte zwar auch ohne die städtische Satzung Ruhestörungen nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes ahnden. Evtl. Bußgelder würden dann vom Landratsamt Neu-Ulm festgesetzt.
Durch eine Einbeziehung dieses Aufenthaltsbereiches in die städtische Satzung könnte jetzt auch eine Ahndung dann durch die Stadt Vöhringen selbst erfolgen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Sitzbereich am Mühlbach zwischen Bellenberger Straße und der Straße „Zwischen den Bächen“ künftig einzubeziehen.
Bei dieser Gelegenheit sollten auch weitere seit dem Erlass der Satzung zwischenzeitlich neu errichtete Anlagen und Einrichtungen in die Aufstellung bzw. den Lageplan aufgenommen werden.
Dies sind: Der Spielplatz „Rue de Vizille“, der Aufenthaltsbereich am Mühlbach zwischen Ulmer Straße und dem Fliederweg (bei der Pizzeria „Taormina“), daran in südliche Richtung anschließend, die östliche Seite der Ulmer Straße bzw. Memminger Straße sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Illerberg.
Andererseits könnten die bisher im Lageplan aufgeführten und außerhalb des Kernbereichs in Vöhringen liegenden Bushaltestellen nach Ansicht der Stadtverwaltung aus der Satzung wieder herausgenommen werden, da sie nicht überdacht sind und sich de facto dort auch niemand längere Zeit aufhält. Die Bushaltestellen in den Stadtteilen sollten jedoch weiterhin in der Satzung belassen werden.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lageplan und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. Die Satzung selbst bedarf inhaltlich sonst keiner Änderung.