Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Vöhringen (Abfallwirtschaftssatzung - AWS); Neufassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2017 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Die derzeitige Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Vöhringen wurde durch Stadtratsbeschluss vom 24.06.1997 erlassen und letztmals mit Wirkung zum 01.01.2004 geändert. Im Abfallbereich sind seither einige grundlegende Änderungen eingetreten, die es anzupassen gilt.

So wurde durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, zuletzt geändert durch Art. 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22.05.2013, die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Abfallrecht modernisiert. Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung des Umweltschutzes sowie die Schonung natürlicher Ressourcen in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings sowie der sonstigen stofflichen Verwertung von Abfällen.

Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie und ihre Umsetzung. Beim Umgang mit Abfällen ergibt sich demnach folgende Rangfolge:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung)
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung

Vorrang hat jeweils die Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Dabei sind die ökologischen Auswirkungen und auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen sollen für mehr Rechtssicherheit und erleichterte Anwendung des Gesetzes sorgen.

Die Stadtverwaltung hat unter Berücksichtigung dieser geänderten rechtlichen Grundlagen in Anlehnung an ein Satzungsmuster und in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm sowie dem Landratsamt Neu-Ulm eine neue Abfallwirtschaftssatzung ausgearbeitet. Die Änderungen sind farblich dargestellt. Der Erlass der neuen Satzung ist mit Wirkung ab 01. Januar 2018 vorgesehen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Vöhringen (Abfallwirtschaftssatzung – AWS). Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.11.2017 und die danach in § 18 Abs. 2 der Satzung vorgenommene Modifizierung (stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, z.B. Eimer, Gießkannen, dürfen künftig nicht mehr beim Wertstoffhof abgegeben werden).

Herr Barth möchte diesen Service für die Bürger auch weiterhin auf dem Wertstoffhof anbieten. Hierzu führt Herr Herzog aus, dass dies ab Januar nächsten Jahres dann nur über einen eigenen Container erfolgen könne, dessen Inhalt zur Müllerverbrennung gebracht wird. Die Kosten hierfür würden dann in die Abfallgebühren einfließen. Herr Bürgermeister Janson und die Stadtratsmitglieder schließen sich dem Vorschlag von Herrn Barth an, der im Übrigen keine Auswirkungen auf die Satzung selbst hat.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Vöhringen (Abfallwirtschaftssatzung – AWS). Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2017 16:52 Uhr