Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Rückwirkungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.12.2017 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Zum 31.12.2017 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (BGS-EWS) vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 13.12.2013) festgesetzten Schmutzwassergebühren (vgl. § 10 BGS-EWS) sowie Niederschlagswassergebühren (vgl. § 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum 2018 bis 2021 kann die Anpassung entweder zu einer Senkung oder Erhöhung der Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren tatsächlich erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.

Empfehlung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2013 ( BGS-EWS) festgesetzten Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren ( §§ 10 – 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband)  noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Eine rückwirkende Anpassung durch eine noch zu beschließende Änderungssatzung kann nur erfolgen, wenn der Beschluss des Stadtrates über die geplante Änderungssatzung vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung (01.01.2018) unter der Beachtung der für die Bekanntmachung von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Bekanntmachung dienst lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen erst im kommenden Jahr (2018) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2018 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen bis spätestens Februar 2018 ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätze in der BGS-EWS zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass der Beschluss aus formalen Gründen erforderlich sei, nachdem die Kalkulationsgrundlagen aus Zeitgründen erst Anfang des nächsten Jahres fertig gestellt werden können.

Die Gremiumsmitglieder fassen hierzu folgenden

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2013 ( BGS-EWS) festgesetzten Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren ( §§ 10 – 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband)  noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Eine rückwirkende Anpassung durch eine noch zu beschließende Änderungssatzung kann nur erfolgen, wenn der Beschluss des Stadtrates über die geplante Änderungssatzung vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung (01.01.2018) unter der Beachtung der für die Bekanntmachung von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Bekanntmachung dienst lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen erst im kommenden Jahr (2018) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2018 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen bis spätestens Februar 2018 ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätze in der BGS-EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2017 16:53 Uhr