In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen wiederum die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 an.
Zu 1: Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH
Bereits bei der letzten Ausschreibung wurden zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis mit den Teilnehmern unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen, so auch mit der Stadt Vöhringen. Sofern sich Kommunen nicht mehr an der Bündelausschreibung beteiligen wollen, besteht die Möglichkeit der Kündigung bis zum 06.12.2017.
In diesem Fall müssten sich die Kommunen selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2020 kümmern. Der Bayer. Gemeindetag wird für diese Kommunen keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.
Die Stadt Vöhringen hat sich von Beginn an an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Diese wären bei einer eigenen Ausschreibung wohl kaum zu erreichen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, weiterhin vom Angebot der KUBUS GmbH Gebrauch zu machen.
Der Abschluss eines neuen Dienstvertrages ist im Fall der Zustimmung durch den Stadtrat nicht mehr erforderlich. Er verlängert sich automatisch.
Zu 2: Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom
Bei der nächsten Bündelausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Normalstrom oder Ökostrom beschaffen wollen. Bei Ökostrom gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder mit Neuanlagenquote.
Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sind die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher ausgefallen. Hierbei lag auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh
Beispiel Mehrkosten von 0,1 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 500.000 kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 500 € pro Jahr führen.
Beispiel Mehrkosten von 0,5 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 500.000 kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 2.500 € pro Jahr führen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, wie bisher, der Ausschreibung Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu Grunde zu legen.
Zu 3: Entscheidung über die Losbildung
Die Kommunen haben außerdem zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden sollen (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, wiederum Speziallose für die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtung und die Heizanlagen zu bilden.