Straßenbauprogramm 2018 - 2021; Vorstellung und Billigung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 05.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.12.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 14.12.2017 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Bayerische Landesgesetzgeber hat bekanntlich bei der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neben zahlreichen anderen Punkten auch eine
explizite Regelung in Artikel  5 a Absatz 7 KAG gefunden, wonach für Erschließungsanlagen (z.B. Straßen), bei denen seit dem Beginn der erstmaligen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind, keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können.

Diese Straßen gelten kraft Gesetzes als erstmalig hergestellt und sind, wenn sie weiter ausgebaut werden oder auch wenn deren erstmalige technische Herstellung danach stattfindet, dem Straßenausbaubeitragsrecht zuzuordnen.

Diese neue Regelung erfasst nicht diejenigen Straßen, die bereits im Jahre 1961 bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als vorhanden galten.
Diese Straßen haben sich seit jeher dem Erschließungsbeitrag entzogen.

Somit können für alle Straßen, mit deren Herstellung in der Vergangenheit begonnen worden ist, diese aber noch nicht zum Abschluss gebracht wurde, Einnahmeverluste entstehen, mit Ausnahme für diejenigen, die wie oben erwähnt im Jahre 1961 bereits als hergestellt galten.

Diese Einnahmeverluste können im Einzelfall nicht nur aus dem Betrag bestehen,
um den der Straßenausbaubeitrag für die Anlieger günstiger ist als der Erschließungsbeitrag – bei einer Straße, die ganz überwiegend dem Anliegerverkehr dient, rechnen wir hierbei mit rund 15 bis 20 % der Gesamtkosten - , sondern auch um diejenigen Kosten, die seit dem Beginn der technischen Herstellung bereits angefallen sind und noch nicht umgelegt werden konnten, da die Straße ja noch nicht fertiggestellt war.

Um den Kommunen Zeit zu geben, ihre noch nicht fertiggestellten Anlagen (z.B. Straßen) fertigzustellen und die drohenden Einnahmeverluste zu umgehen oder möglichst klein zu halten, hat der Gesetzgeber den Kommunen eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2021 eingeräumt.
Diese Regelung kann auch nur begrüßt werden,
da sich nach einem Zeitraum von 25 Jahren ohnehin die Frage stellt, ob eine rechtskonforme
Abrechnung nach diesem langen Zeitraum noch möglich und vertretbar ist.

Die bis zu diesem Datum mithin fertiggestellten Straßen können somit noch nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, da diese neue Regelung erst mit dem Ablauf des 31. März 2021 in Kraft tritt.
Es müssen bis dahin allerdings sowohl die technische wie auch die rechtliche Fertigstellung erfolgt sein und die anfallenden Beiträge berechnet und erhoben worden sein.

Nachfolgend sind diejenigen Straßen in Vöhringen und den jeweiligen Stadtteilen
aufgeführt, die einer Entscheidung unter dieser Blickrichtung bedürfen.

Die Auflistung wurde von der technischen Abteilung des Stadtbauamtes erstellt und von der Bauverwaltung/Bautechnik aus beitragsrechtlicher Sicht einerseits und aus bauplanerischer sowie technischer Sicht andererseits beurteilt.



Für nachfolgend genannte, noch nicht „fertige“ Straßen, ergibt sich aus der Sicht des Stadtbauamtes aus rein beitragsrechtlicher Sicht kein aktuell zwingender Handlungsbedarf.


Dammstraße – Illerzell          Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen        
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Uferstraße Illerzell        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen, bzw. wurde in einem Teilstück schon endg. hergestellt
       und nach Erschließungsbeitragsrecht (EB) abgerechnet
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Heustraße Illerzell        In ihrem „alten Teil“ ist diese Straße von der Regelung „1961
       schon vorhanden“ betroffen
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Heustraße Iz. östl des        Außenbereich – nicht abrechenbar nach EB, allerdings besteht in
B-Planes        kl. Teil Anbaufunktion – evtl. mit B-Plan-Teil (vgl. unten) herstellen
       
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Kapellenweg Illerzell        für Bedarf ausreichend ausgebaut – keine weitere Ausbauabsicht
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Zufahrt „Stegmann“ von        Außenbereich – kein EB möglich
Tangente aus Iz.
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Wiesgehrenweg nördl.        teilweise ausgebaut und abgerechnet; Rest Außenbereich
Burghalde Illerberg        evtl. Vertrauenstatbestand, da die damalige Gemeinde Ibg. mit der
       Abrechnung die „Erfüllung des Bauprogramms“ gesehen hat –        
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Obere Weiherstr. östl.        Außenbereich, evtl. gar kein „wirksamer Beginn“
der NU 9 Illerberg        der techn. Herstellung

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Schreinerstraße Ibg.        der hergestellte Teil ist Bestandteil eines Erschließungsvertrages
nördl. Kapellenstraße        der nicht hergestellte Teil ist somit selbständig – aufgr. des derz.
Zustandes (gekiester bzw. „überteerter“ Feldweg) wohl kein Beginn der techn. Herstellung
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Bauernstraße Ibg.        kein Beginn der techn. Herstellung – Feldweg
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Sattlerstraße Ibg.        kein Beginn der techn. Herstellung – Acker
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Errachweg östl. NU 9
Teil II ab Bauernstr.
Ibg.        Außenbereich – kein EB möglich
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Am Raumersberg Ibg        Außenbereich – kein EB möglich
süd-westl. der Bebauung
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Sandbergweg ab        Ausbau würde nur Kosten generieren, keine Einnahmen,
Hangstraße Ibg.        da die Stadt der einzige Beitragszahler wäre
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Blütenweg Ibg        Rest (Wendeplatte) ist wohl eigene Anlage, wird später mit
       EB abgerechnet evtl. auch Erschließungsvertrag
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Küferweg Ibg.        Rest (Wendeplatte) ist wohl eigene Anlage, wird später mit
       EB abgerechnet evtl. auch Erschließungsvertrag
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Schlößleweg Thal        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen
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Eschleweg südl. Ende        Außenbereich – keine Herstellungsabsicht ohne neuen oder
Thal        geänderten Bebauungsplan
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Hirschgasse Thal        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen.
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Fl.Nr. 66/3 Thal        nicht vorhanden - Acker
kein Straßenname
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Friedhofgässchen Vöhr.        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen
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Friedenstraße Vöhr.        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen
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Ahornweg ab Emersh.        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“ Straße nach Süden Vöhr.        betroffen.
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„Alte Poliere“ Vöhr.        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen
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Schleifweg südl.        Diese Straße hat keine Erschließungs- bzw. Anbaufunktion
Friedhof Vöhr        kein EB möglich
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Bellenberger Straße Vöhr        Diese Straße ist von der Regelung „1961 schon vorhanden“
       betroffen
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Storchenweg – Zufahrt        Außenbereich – kein EB möglich
Kast Vöhr        
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Verdistraße Vöhr.        nur Grundstückszufahrt – kein Beginn der techn. Herstellung
       der Straße


Nähere Ausführungen erfolgen, soweit nötig, in der Sitzung selbst.

Für die nachfolgend genannten, noch nicht „fertigen“ Straßen, ergibt sich aus der Sicht des Stadtbauamtes aus rein beitragsrechtlicher Sicht durchaus ein aktueller Handlungsbedarf:


Heustraße Iz.        Im Geltungsbereich des B-Planes und in dem Bereich, in dem
       eine Anbaufunktion gegeben ist (vgl. oben), sollte wegen der
       Einnahmeausfälle – die Straße ist weitgehend hergestellt – alte
       Kosten würden „verfallen“ endgültig hergestellt und abgerechnet
       werden – Planersetzung tlw. erforderlich;
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Obere Weiherstraße        Dieser Stichweg sollte schon aus Gleichbehandlungsgründen
- Stich Illerberg        ausgebaut werden – andere Bauherren mussten auch für ihre
       Straße EB bezahlen
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Verbindung Witzig-
hauser Straße zur            wohl kein Außenbereich, da zumindest südlich mit Bau-
NU 9  - Ibg.        genehmigungen zu rechnen ist; ob tatsächlich schon ein Beginn
       der techn. Herstellung vorliegt, kann wegen der „Nichtverwertbar-
       keit“ der bisher verwendeten Materialien nicht mit Sicherheit ange-
       nommen werden; es ist aber wohl davon auszugehen, dass eine
       planersetzende Entscheidung nötig ist
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Errachweg östl. NU 9        Beginn der techn. Herstellung ist erfolgt – es drohen
bis Bauernstraße Ibg        Einnahmeverluste
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Schreinerstraße Ibg        In diesem rechtl. selbst. Teil ist mit der Herstellung begonnen
Wangler- bis Kapellenstr        worden
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Am Landgraben Ibg        Von der „1961er Regelung“ nicht betroffen; Beginn der techn.
vormals (Bachgasse)        Herstellung ist erfolgt – Kanal – planersetzende Entscheidung
       nötig
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Sandbergweg Stichweg        Von der „1961er Regelung“ nicht betroffen; Beginn der techn.
Ibg        Herstellung ist erfolgt – Kanal, Beleuchtung vorhanden –
       planersetzende Entscheidung nötig
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Riedlesweg südl. Neue        Von der „1961er Regelung“ nicht betroffen; Beginn der techn.
Welt Thal        Herstellung ist erfolgt
       planersetzende Entscheidung nötig
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Riedstraße ab NU 14        Beginn der techn. Herstellung ist erfolgt – es drohen
nach Süden Vöhringen        Einnahmeverluste
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Riedstraße Stichweg        Beginn der techn. Herstellung ist erfolgt – es drohen
Vöhringen        Einnahmeverluste – planersetzende Entscheidung nötig
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Keltenweg Vöhringen        Beginn der techn. Herstellung ist erfolgt – es drohen
       Einnahmeverluste – ggf. könnte ein Teilausbau (ohne
       Wendeplatte) mit Erhebung von entspr. Vorausleistungen
       in Frage kommen
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Johannisweg        in einem Teil abgerechnet – restl. Teil Bau wohl begonnen; siehe
Vöhringen        aber hierzu nachstehende bauplanungsrechtliche Erwägungen
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Reiherstraße        Von der „1961er Regelung“ nicht betroffen; Beginn der techn.
Vöhringen        Herstellung ist erfolgt
       
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Meisenweg Vöhringen        Von der „1961er Regelung“ nicht betroffen; Beginn der techn.
       Herstellung ist erfolgt
       planersetzende Entscheidung nötig


Abschließend wäre anzumerken, dass Baumaßnahmen, die in der genannten Frist nicht abgeschlossen werden können, unbeachtlich der dann zu befürchtenden Einnahmeausfälle auch nicht „in Angriff“ genommen werden sollten, da für diese dann mit dem 31. März 2021 die im KAG enthaltene Herstellungsfiktion eintritt und Kosten, die bis dahin angefallen sind, nicht mehr umgelegt werden können.


Ebenso können in gewissem Umfang personelle Aspekte und die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune wie auch städtebauliche Aspekte für eine Entscheidung maßgeblich sein.
Es erscheint selbst bei einem zu befürchtenden Einnahmeausfall nicht sinnvoll,
eine Straße heute auszubauen, wenn zumindest wahrscheinlich zu erwarten ist, dass die jetzt neu errichtete Anlage in einigen Jahren z.B. wegen einer Änderung oder Erweiterung der Bauleitplanung wieder – und wenn auch nur in Teilen – entfernt werden müsste.

Zu den oben genannten, aus rein beitragspflichtigen Gründen herzustellenden Anlagen, bzw. auch zu denen, für die aus beitragsrechtlicher Sicht kein aktueller Handlungsbedarf gesehen wird, sind ferner folgende Aspekte aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu berücksichtigen:


Heustraße Iz. östl des B-Planes plus Heustraße im Bereich des B-Planes

An diese Teile der Heustraße sollte(n) jedenfalls mittelfristig eine oder auch mehrere künftige Erschließungsstraßen anbinden, welche zur Erschließung des südlich der Heustraße geplanten Wohngebietes notwendig sein werden.
Wann der Bereich südlich der Heustraße beplant wird und beispielsweise die Erschließung erfolgen soll, ist noch offen.
Allerdings soll dieses Projekt relativ kurzfristig angegangen werden, so dass eine Straßenbaumaßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die in einigen wenigen Jahren jedenfalls teilweise nicht mehr passen würde, wenig sinnvoll und kaum vertretbar sein wird.

Die Stadt Vöhringen hat südlich der Heustraße eine nicht unerhebliche Fläche im Eigentum und will nun in den nächsten Monaten mit den Eigentümern der übrigen Grundstücke Verhandlungen aufnehmen, mit dem Ziel eines Flächentausches und einer Grundstücks-neuordnung.
Ein Teilbereich des Gebietes südlich der Heustraße soll nicht nur mittelbar aufgeplant sondern auch erschlossen werden.
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Kapellenweg Illerzell

Der derzeitige bauliche Zustand ist ausreichend für die Erschließung der wenigen anliegenden Grundstücke.
Ein über diesen Zustand hinausgehender Ausbau wäre aus wirtschaftlichen Gründen
sowohl aus Bürgersicht als auch in Hinblick auf die städtischen Finanzen nicht sachgerecht.
Zudem ist mittelfristig geplant, ein Baugebiet östlich des Kapellenweges auszuweisen, dessen Erschließung derzeit noch völlig offen ist.
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Wiesgehrenweg nördl. Burghalde Illerberg

Das direkt westlich gelegene Grundstück Flur-Nr. 968 ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, deshalb erscheint die Ausweisung von weiteren Flächen bis zum Illerzeller Weg als Wohnbauflächen denkbar.
Der Ausbau wird als nicht dringend gesehen.
Nachdem der Wiesgehrenweg in seinem derzeitigen Ausbauzustand den Ansprüchen gut gerecht wird, verbietet sich vor dem geschilderten Hintergrund eigentlich ein Ausbau zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
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Obere Weiherstr. östl. der NU 9 Illerberg

Der gegenständliche Bereich wurde mit dem Kreisbaumeister des Landkreises Neu-Ulm vorab erörtert.
Es handelt sich hier um einen Außenbereich.
Eine weitergehende Bebauung soll ohne eventuelle vorherige Bauleitplanung u.a. auch deswegen nicht mehr zugelassen werden – dies gilt auch für die Grundstücke nördlich des Stichweges.
Auch der Bereich südlich des Weges ist als Außenbereich zu bewerten, nachdem der Bebauungsplan „Östlich der Heerstraße“ an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1401 der Gemarkung Illerberg endet.
Hier ist keinerlei Bauabsicht bekannt.
Der Stichweg in seinem derzeitigen Zustand ist für die Erschließung des Bestandes ausreichend.
Zu einem späteren Zeitpunkt erscheint eine Überplanung des Bereiches möglich und grundsätzlich auch sinnvoll.

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Schreinerstraße Ibg. nördl. Kapellenstraße

Für den nicht hergestellten selbständigen Teil gilt:
Eine sinnvolle Arrondierung dieses Bereiches mit Schaffung einer Bauzeile östlich der Straße ist anzustreben (Änderung B-Plan).
Erst anschließend sollte die Straße ausgebaut werden - beidseitige Erschließungsfunktion mit Ortsrandeingrünung.
Mit dem geplanten 6-spurigen Ausbau der A 7 und dem Bedarf an aktivem Schallschutz dürfte sich auch die Lärmproblematik dann positiver darstellen.
Klagen über den Zustand der Schreinerstraße im gegenwärtigen Zustand sind nicht bekannt - der Zustand sollte belassen werden.

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Eschleweg südl. Ende Thal

Das Gebäude „Eschleweg 19“ liegt im Außenbereich, die Zufahrt ist gut ausreichend für den derzeitigen Einzel-Bestand.
Der Bebauungsplan Thal Nr. 1 wird im südlichen Teil seit Jahrzehnten nicht vollzogen.
Die Planung sollte, insbesondere wenn die Grundstückseigentümer dies anregen, dringend überarbeitet werden, nachdem derzeit z.B. keine Ortseingrünung vorgesehen ist und streckenweise sogar eine Erschließungsstraße, einseitig bebaubar, den Ort abschließen soll.
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„Alte Poliere“ Vöhringen

Für den Bereich der „Alten Poliere“ existiert ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1994.
Dieser Plan kann wohl endgültig so nicht vollzogen werden.
Die Meinungsbildung ist hierzu noch nicht abgeschlossen.
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Johannisweg Vöhringen

Die Grundstücke östlich bzw. südöstlich an den ausgebauten Johannisweg
angrenzend befinden sich in der Hand einer Familie und münden in die Wielandstraße.
Die Ausbausituation ist seit Jahrzehnten unverändert.
Solange sich die Eigentümerfamilie keine Gedanken über eine Grundstücksneuordnung macht und diese mit der Stadt Vöhringen besprochen hat, kann auch keine sinnvolle Erschließungsplanung entwickelt werden.
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Verdistraße Vöhringen

Eine „Verdistraße“ ist zwar im Bebauungsplan „NU 14 neu“ ausgewiesen, existiert aber de facto nach wie vor nicht.
Die Verdistraße soll weitergeführt werden bis zur Mozartstraße.
Ob dies jemals so kommt, ist offen, deshalb ergibt momentan der Bau der Verdistraße keinen Sinn.
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Oberere Weiherstraße – Illerberg – Stichweg

Im Bebauungsplan Illerberg Nr. 4 „An der Witzighauser Straße“ aus dem Jahr 1975 als Erschließungsanlage dargestellt.
Ein (weiterer) Grunderwerb erscheint -  realistisch gesehen - nicht möglich.

Grundsätzlich sollte der Stichweg ausgebaut und abgerechnet werden.
Aus bauleitplanerischer Sicht spricht hiergegen nichts.
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Verbindung: Witzighauser Straße zur NU 9 - Illerberg

Nach Flächennutzungsplan liegt Straße eher im Außenbereich, wie auch das Grundstück nördlich, Flur-Nr. 1108.
Die Straße war bereits vorhanden, noch bevor das Haus Nr. 42 gebaut wurde. 
Die Straße erschließt dieses Grundstück und zusätzlich potentielle Bauparzellen von
Flur-Nr. 1110 der Gemarkung Illerberg, so dass die derzeitige Straßenlage zukunftsfähig erscheint.
Frühestens mit dem 6-spurigen Ausbau der A 7 dürfte allerdings die diesbezügliche Lärmproblematik gelöst werden.
Vorher sollte aus diesem Grunde nicht an eine weitere Aufplanung dieses
Bereiches beispielsweise über eine Einbeziehungssatzung, die neben Bauland auch eine Ortsrandeingrünung nach Norden beinhalten kann, gedacht werden.
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Errachweg östlich NU 9 bis Bauernstraße – Illerberg

Aufgrund dessen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bislang lediglich ein Haus errichtet worden ist und nicht bekannt ist, dass weitere Wohnhäuser zeitnah folgen sollen, erscheint Ausbau nicht opportun bzw. erforderlich zu sein.
Der Bau einer Straße, die auf unabsehbare Zeit keine weitere Erschließungsfunktion erlangen wird und wohl weit überwiegend durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren und „abgenutzt“ werden wird und für die darüber hinaus z.B. Randsteine eher hinderlich sind und für die eine Straßenbeleuchtung nicht erforderlich ist, sollte grundsätzlich nicht ins Auge gefasst werden.

Für den gegenwärtigen Gebäudebestand, teilweise schon Jahrzehnte vorhanden, reicht Straßenzustand allemal aus.
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Schreinerstraße – Illerberg zw. Wangler- und Kapellenstraße

vgl. „Schreinerstraße nördl. Kapellenweg“

Die Schreinerstraße zwischen Wanglerstraße und Kapellenstraße befindet sich im Bebauungsplan „Östlich der Heerstraße“.

Durch den bereits begonnenen Küferweg erscheint die Erschließung des
Gesamtbereiches klar und ausreichend dargestellt, ein Ausbau der Schreinerstraße scheint sinnvoll möglich zu sein.

Es ist zu prüfen, ob ein Grunderwerb nötig ist.
Dieser dürfte allenfalls aber nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich sein.

Die Schreinerstraße hat derzeit an der engsten Stelle ca. 4,80 m Breite.
Für einen Ausbau sollte mindestens eine Breite von 7,0 m vorgehalten werden.
Ohne Grunderwerb ist aber auch hier kein Straßenbau möglich.

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Am Landgraben – Illerberg

Aus bauleitplanerischer Sicht spricht zunächst nichts gegen einen zeitnahen Ausbau der
Straße „Am Landgraben“, nachdem die anliegenden Grundstücke weitgehend bebaut bzw. für ihren abschließenden Zweck (Grünanlage) vorbereitet sind.

Die Straße „Am Landgraben“ ist derzeit Teil des neuen Gestaltungskonzeptes "Dorfmitte in Thal".
Der Weg wird hauptsächlich von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt.
Lediglich von drei Anliegern erfolgt hier die Zufahrt mit PKW.
Nach der Aufwertung wird der Weg wieder aus gestalterischen Gründen als wassergebundene Decke ausgeführt.
Nur so kann der Charakter einer "Park- und Spielplatzstraße" erhalten bleiben.
Gegen eine technische Fertigstellung des Weges spricht ferner die derzeit teilweise noch unklare Bauentwicklung, welche auf den noch freien Flächen mit der Fl. Nr. 147/4, 148/2, 134 und 135 erfolgen könnte.
Für eine Erschließung (Kanal, Wasser, etc...), welche momentan nicht abgeschätzt werden kann, müsste später der Weg wieder aufgerissen werden.
In Anbetracht der kurzen Strecke des Weges würde dieser dann nahezu wieder vollständig zerstört werden.


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Sandbergweg – Illerberg – Stichweg bei Haus-Nr. 13

Der westliche Stichweg Sandbergweg erfüllt in seinem gegenwärtigen Zustand
seit ca. zwei Jahrzehnten seine Erschließungsfunktion zur Zufriedenheit der Anlieger.
Aufgrund der Kürze des Stichweges und insbesondere aufgrund dessen, dass der Weg ins Naturschutzgebiet Wasenlöcher führt, erscheint der Wegezustand „staubfrei“ geeignet zu sein, insbesondere im Spannungsverhältnis Ort – Natur.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht erscheint ein Belassen des Stichweges in seinem gegenwärtigen Zustand auch langfristig möglich und sinnvoll zu sein.
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Riedlesweg – südlich Neue Welt – Thal

Der Riedlesweg südlich der „Neuen Welt“ ist in seinem gegenwärtigen Zustand ausreichend für die Erschließung der anliegenden Wohnbebauung.
Eine weitere Bebauung kann de facto wohl ausgeschlossen werden, nachdem südlich des Weges eine tiefer gelegene Wiese den landwirtschaftlichen Bereich beginnen lässt und der Riedlesweg ab Grundstück 1553/1 in den Illerhangleitenwald führt.
Ein weiterer Ausbau kommt deshalb - auch aus finanziellen Gründen - für die Stadt auf absehbare Zeit nicht in Betracht.

Insofern stellt der Zustand „staubfrei“ einen gut geeigneten Übergang vom Ort in den
Wald und den landwirtschaftlichen Bereich dar, ohne Belange der Erschließungsnehmer zu übersehen.
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Riedstraße ab NU 14 nach Süden – Vöhringen

Die gegenständliche Riedstraße erfüllt seit Jahren und Jahrzehnten in ihrem gegenwärtigen Zustand ihren Zweck.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wäre es wünschenswert, wenn auf der Ostseite der Riedstraße eine Bautiefe WA ausgewiesen werden könnte im Zusammenhang mit einer entsprechenden Ortsrandeingrünung (siehe Riedstraße nördlich der NU 14).

Dies würde zu einer dringend benötigten zusätzlichen Wohnbaufläche führen, verhindern, dass eine Straße nur einseitig bebaut ist und einen gelungenen Übergang in die freie Natur durch eine entsprechende Ortsrandeingrünung sicher stellen.

Bis zur Änderung der Bauleitplanung in diesem Bereich sollte schon wegen des möglichen Erforderlichwerdens von neuen Hausanschlüssen in einer dann relativ neu gebauten Straße von der endgültigen Herstellung dieser Straße abgesehen werden.
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Riedstraße – Stichweg – Vöhringen

Der Stichweg Riedstraße West ist nur teilweise hergestellt.
Er erfüllt die momentan an ihn gestellten Anforderungen, jedenfalls sind keine Klagen bekannt.

Aufgrund des südlich angrenzenden Grundstücks mit gärtnerischer Nutzung ohne bislang geäußerte Bebauungsabsicht ist es nur schwer möglich, den Stichweg sinnvoll endgültig herzustellen, zumal die Stadt derzeit nicht über die erforderlichen Flächen verfügen kann, z.B. Breite der Straße, Notwendigkeit einer Wendeplatte, Weiterführen der Straße auf Grundstück 898 mit Wiederanbindung an 897/5 usw.

Bei einer endgültigen Herstellung der Straße zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf den derzeitigen Flächen müsste später die Straße mit großer Sicherheit teilweise rückgebaut und erheblich ergänzt werden.
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Reiherstraße – Vöhringen

Die Stadt Vöhringen hat in einem ersten Schritt im Jahr 2017 im Bereich Falkenstraße/Reiherstraße die ersten Baugrundstücke veräußert.

Mit sämtlichen Eigentümern von Grundstücken nördlich der Reiherstraße zwischen Falkenstraße und Storchenweg wurden überwiegend mehrere Gespräche im Hinblick darauf geführt, dass die Stadt Vöhringen hier Wohnbauland ausweisen und auch Grundstücke erwerben will.
Einige Eigentümer zeigten sich kooperativ, so dass die Hoffnung besteht, in der nächsten Zeit nicht nur bauleitplanerisch, sondern auch tatsächlich durch Erschließung und Bebauung voranzukommen.

Die Reiherstraße in ihrem derzeitigen Zustand kann ihre Funktion ausreichend erfüllen.
Ein jetziger Ausbau der Reiherstraße würde wohl zu Rückbauten führen und kann jederzeit wohl allein deshalb nicht erfolgen, weil zwar ein Rahmenplan aber keine konkrete bauleitplanerische Betrachtung für das Gebiet, insbesondere in erschließungsplanerischer Sicht vorliegt.
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Meisenweg – Vöhringen

Bei erschließungstechnischer Betrachtung des Meisenweges ist keine Notwendigkeit ersichtlich, die seitens des privaten Grundstückseigentümers herausgemessene Wende-platte mit auszubauen.

Ansonsten spricht nichts gegen eine Fertigstellung des Meisenweges, der seit Jahrzehnten weitgehend hergestellt ist.

Der Meisenweg dient als reine Anliegerstraße und ist nur zur Hälfte provisorisch hergestellt. Der andere Teil der Stichstraße ist derzeit noch Wiese.
Am Ende der Stichstraße befinden sich derzeit noch unbebaute Grundstücke.
Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Flurnummern (415/17, 415/18, 415/19, 415/25, 415/26, 415/27, 415/28, 415/29) kann eine konkrete Bebauung der Grundstücke eher schwer abgeschätzt werden.
Die Erschließung der Grundstücke mit Wasser, Kanal, etc... kann nicht abgesehen werden. Bei einer späteren Bebauung besteht die Gefahr, die Straße wieder aufzureißen.
Für die Anlegung eines Wendehammers am Ende der Stichstraße fehlen der
Stadt Vöhringen die Grundstücke.
Wendemöglichkeiten müssten dann über private Grundstückszufahrten sichergestellt werden.

Sollten die noch unbebauten Grundstücke konkret überplant werden, würde mit dem Investor das Gespräch bezüglich Fertigstellung des Meisenweges gesucht werden. 

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Keltenweg – Vöhringen

Der Keltenweg (Stichstraße) dient als reine Anliegerstraße.
Hierfür liegt auch ein Bebauungsplan vor.
Der Ausbau des Keltenweges gemäß der Planung im Bebauungsplan ist derzeit nicht möglich.
Für den dargestellten Wendehammer fehlen die Grundstücke.
Diese sind in privater Hand.
Vor einem Ausbau sollten ferner Gespräche mit den Eigentümern im Hinblick
auf einen möglichen Grunderwerb geführt werden.
Sofern kein Grunderwerb möglich ist, würde die Straße stumpf enden, d. h. keine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge auf öffentlichem Grund (PKW, LKW, Rettungsfahrzeuge). Bestehende Grundstückszufahrten auf privatem Grund müssten als Wendemöglichkeit dienen und vorgehalten werden.
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Für die oben genannten Straßen bzw. Straßenteilstücke, die nicht endgültig hergestellt sind, besteht zwar ein Bedarf an gelegentlichen Unterhaltungsmaßnahmen wie Ausbesserungen des Bestandes.
Die für diese Maßnahmen, die ausschließlich von städtischem Personal auf sehr kostengünstige Weise durchgeführt werden, entstehenden Kosten können bei der Beurteilung, welche Straßen nun auszubauen sind, wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben und rechtfertigen kostenintensive Ausbaumaßnahmen nicht.

Über diese oben dargestellten Straßenausbaumaßnahmen sollten
im Vorfeld der Haushaltsberatungen auch die weiteren für das Jahr 2018 sowie die Jahre 2019 bis 2021 anstehenden Straßenausbaumaßnahmen erörtert und in die weitere Entscheidung mit einbezogen werden.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings
nur sehr grobe Schätzungen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.

Auch die zu erwartenden Anliegerkosten können naturgemäß erst ermittelt werden, wenn die konkreten Ergebnisse der Ausschreibungen vorliegen.

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, zusätzlich im Jahr 2018
nachstehende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:                                                        

1.)        Ausbau der Möslegasse
Ausbaulänge:                           ca. 350 m
geschätzte Kosten :                  ca. 850.000 €

2.)        Erschließungsstraße Carl-Benz-Straße
Ausbaulänge:                        ca. 60 m
geschätzte Kosten:                   ca. 100.000 €        
                       
3.)        Brückensanierung Waldseestraße und Brücke beim Aussiedlerhof Stegmann
       geschätzte Kosten:                ca. 165.000 €

4.)        Neugestaltung der Bahnhofstraße (Planung 2018, mögliche Ausführung 2019)
       Ausbaulänge:                        ca. 250 m
       geschätzte Kosten:                ca. 1.300.000 €

Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2019 - 2021 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


Im Jahr 2019

- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Frauenstraße bis zum
  Einmündungsbereich Reiherstraße
- Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters (Planung 2019, mögliche Ausführung 2020)

Im Jahr 2020

- Alte Poliere (Planung 2020, mögliche Ausführung 2021)
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Beim Kreuz


Für die Jahre 2021 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Straße Im Steig
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Marienstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
- Ausbau der Vogelstraße


Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen
für das Jahr 2018 zu billigen.

Empfehlung

Aufgrund und unter sorgfältiger Einzelfallabwägung getroffenen Entscheidungen
werden folgende Straßen bis zum 31. März 2021 technisch und rechtlich her- bzw. fertiggestellt:

- der Stichweg der Oberen Weiherstraße in Illerberg
- die Schreinerstraße in Illerberg in ihrem Teil zwischen Wanglerstraße und Kapellenstraße,
       soweit der erforderliche Grunderwerb realisiert werden kann
- der Meisenweg in Vöhringen

Nicht ausgebaut werden in diesem Zusammenhang folgende Straßen:

Dammstraße Illerzell          
Uferstraße Illerzell
Heustraße Illerzell – alter Teil
Heustraße Illerzell östl des B-Planes
Heustraße Illerzell im B-Plan-Bereich
Kapellenweg Illerzell        
Zufahrt „Stegmann“ Illerzell von Tangente aus
Wiesgehrenweg nördl. Burghalde Illerberg
Obere Weiherstraße östl. NU 9 Illerberg
Schreinerstraße Illerberg nördl. Kapellenweg (zwei Teile)
Bauernstraße Illerberg
Sattlerstraße Illerberg
Errachweg Illerberg östl. NU 9 bis Bauernstraße
Errachweg Illerberg östl. NU 9 Teil II ab Bauernstraße
Am Raumersberg Illerberg süd-westl. der Bebauung
Sandbergweg Illerberg ab Hangstraße        
Am Landgraben Illerberg
Blütenweg Illerberg
Küferweg Illerberg
Schlößleweg Thal
Eschleweg südl. Ende Thal        
Hirschgasse Thal
kein Straßenname Fl.Nr. 66/3 Thal – abzw. Riedhofstraße südl. Ende
Friedhofgässchen Vöhringen
Friedenstraße Vöhringen
Ahornweg Vöhringen ab Emershofer Straße nach Süden        
„Alte Poliere“ Vöhringen        
Reiherstraße Vöhringen
Schleifweg südl. Friedhof Vöhringen        
Bellenberger Straße Vöhringen        
Zufahrt Kast Vöhringen        
Verdistraße Vöhringen        
Verbindung Witzighauser Straße zur NU 9  - Illerberg        
Sandbergweg Stichweg Illerberg
Riedlesweg südl. Neue Welt Thal        
Riedstraße ab NU 14 nach Süden Vöhringen
Riedstraße Stichweg Vöhringen
Keltenweg Vöhringen
Johannisweg Vöhringen


Zusätzlich sind im Jahre 2018 folgende Straßen aufgrund ihres baulichen Zustandes zu erneuern bzw. folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:

Möslegasse
Erschließungsstraße Carl-Benz-Straße
Brückensanierung Waldseestraße und Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell
Neugestaltung der Bahnhofstraße


Im Jahr 2019

- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Frauenstraße bis zum
  Einmündungsbereich Reiherstraße
- Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters (Planung 2019, mögliche Ausführung 2020)

Im Jahr 2020

- Alte Poliere (Planung 2020, mögliche Ausführung 2021)
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Beim Kreuz

Für die Jahre 2021  ff. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Straße Im Steig
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Marienstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
- Ausbau der Vogelstraße

Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt zunächst dar, dass sich der aufgerufene Tagesordnungspunkt in diesem Jahr etwas umfangreicher darstellt und neben dem alljährlich zu beschließenden aktuellen Straßenbauprogramm auch eine Vielzahl von Straßen enthält, bei denen sich die Frage stellt, ob hier eine Sanierung überhaupt noch sinnvoll und angezeigt ist, insbesondere auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmung in Art. 5a VII S. 2 KAG.

Im Hinblick hierauf wurde seitens des Stadtbauamtes zunächst das komplette Straßennetz betrachtet und dabei insbesondere diejenigen Straßen, mit deren Ausbau bereits vor Jahren oder gar Jahrzehnten begonnen worden sei, die aber bis zum heutigen Tage nicht fertiggestellt seien.
Sollten diese Straße nun, so Bürgermeister Janson weiter, bis zum 31. März 2021 nicht fertiggestellt und abgerechnet sein, würden diese Straßen als erstmalig hergestellt gelten mit der Folge, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen dann ausgeschlossen wäre.
Er halte diese neue gesetzliche Regelung für sachgerecht und geradezu überfällig, weil es Bürgern allenfalls schwer vermittelbar sei, wenn diese für Straßenbaumaßnahmen bezahlen sollen, mit denen bereits vor Jahrzehnten begonnen worden sei.
Für ihn, so Bürgermeister Janson, standen diesbezüglich stets die Fragen der Verwirkung und Verjährung im Raum.

Bürgermeister Janson informiert weiter, dass die Verwaltung eine sehr bürgerfreundliche Lösung erarbeitet habe, die nun im Einzelnen vorgestellt und beschlossen werden soll.

Die anwesenden Mitarbeiter des Stadtbauamtes gehen in der Folge bei den einzelnen Straßen insbesondere auf die jeweiligen beitragsrechtlichen und städtebaulichen Aspekte ein.

Bei dem aktuellen Straßenausbauprogramm für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 ff besteht nach einer kurzen Aussprache schließlich Einigkeit darüber, dass bei der für das Jahr 2018 vorgesehenen Planung zur Neugestaltung der Bahnhofstraße auch bereits die „Alte Poliere“ mit einbezogen werden soll und dass beide Straßen dann möglichst gemeinsam evtl. im Jahr 2020 neugestaltet werden.

Beschluss

Aufgrund und unter sorgfältiger Einzelfallabwägung getroffenen Entscheidungen
werden folgende Straßen bis zum 31. März 2021 technisch und rechtlich her- bzw. fertiggestellt:

Meisenweg Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen



Die nachfolgend dargestellten Straßenzüge werden nicht weiter ausgebaut. Es wird auch keine Vorauszahlung abverlangt.

Stichweg der Oberen Weiherstraße Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Schreinerstraße Illerberg zwischen Wanglerstraße und Kapellenstraße

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Dammstraße Illerzell  

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Uferstraße Illerzell

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Heustraße Illerzell – alter Teil

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Heustraße Illerzell östl des B-Planes

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Heustraße Illerzell im B-Plan-Bereich

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Kapellenweg Illerzell        

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Zufahrt „Stegmann“ Illerzell von Tangente aus

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Wiesgehrenweg nördl. Burghalde Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Obere Weiherstraße östl. NU 9 Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Schreinerstraße Illerberg nördl. Kapellenweg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Bauernstraße Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Sattlerstraße Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Errachweg Illerberg östl. NU 9 bis Bauernstraße

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Errachweg Illerberg östl. NU 9 Teil II ab Bauernstraße

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Am Raumersberg Illerberg süd-westl. der Bebauung

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Sandbergweg Illerberg ab Hangstraße

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Am Landgraben Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Blütenweg Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Küferweg Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Schlößleweg Thal

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Eschleweg südl. Ende Thal        

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Hirschgasse Thal

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

kein Straßenname Fl.Nr. 66/3 Thal – abzw. Riedhofstraße südl. Ende

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Friedhofgässchen Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Friedenstraße Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Ahornweg Vöhringen ab Emershofer Straße nach Süden

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
„Alte Poliere“ Vöhringen        

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Reiherstraße Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Schleifweg südl. Friedhof Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Bellenberger Straße Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Zufahrt Kast Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Verdistraße Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Verbindung Witzighauser Straße zur NU 9  - Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Sandbergweg Stichweg Illerberg

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Riedlesweg südl. Neue Welt Thal

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen
       
Riedstraße ab NU 14 nach Süden Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Riedstraße Stichweg Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Keltenweg Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Johannisweg Vöhringen

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen


Zusätzlich sind im Jahre 2018 folgende Straßen aufgrund ihres baulichen Zustandes zu erneuern bzw. folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:

Möslegasse
Erschließungsstraße Carl-Benz-Straße
Brückensanierung Waldseestraße und Aussiedlerhof Stegmann in Illerzell
Neugestaltung der Bahnhofstraße und der „Alten Poliere“ (Planung)

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen


Im Jahr 2019

- Belagsarbeiten in der Illerzeller Straße vom Einmündungsbereich Frauenstraße bis zum
  Einmündungsbereich Reiherstraße
- Sanierung und Aufwertung des Stadtcenters (Planung 2019, mögliche Ausführung 2020)

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Im Jahr 2020

- Bahnhofstraße und „Alte Poliere“ (Ausführung)
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Beim Kreuz

Abstimmungsergebnis:        10  :  0  angenommen

Für die Jahre 2021  ff. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:

- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Straße Im Steig
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Marienstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Erneuerung der Brücke im Schiffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Weidachgasse
- Ausbau der Heustraße
- Ausbau der Vogelstraße

Das Straßenbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2017 16:53 Uhr