Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
Rückwirkungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 14.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 31.12.2017 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (BGS-EWS) vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 13.12.2013) festgesetzten Schmutzwassergebühren (vgl. § 10 BGS-EWS) sowie Niederschlagswassergebühren (vgl. § 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren tatsächlich erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.
Eine rückwirkende Anpassung durch eine noch zu beschließende Änderungssatzung kann nur erfolgen, wenn der Beschluss des Stadtrates über die geplante Änderungssatzung vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung (01.01.2018) unter der Beachtung der für die Bekanntmachung von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Bekanntmachung dienst lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen erst im kommenden Jahr (2018) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2018 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen bis spätestens Februar 2018 ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätze in der BGS-EWS zu rechnen.
Empfehlung
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2013 ( BGS-EWS) festgesetzten Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren ( §§ 10 – 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Information und Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 04.12.2017. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender
Beschluss
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2013 ( BGS-EWS) festgesetzten Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren ( §§ 10 – 10 a BGS-EWS) werden zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2018 17:58 Uhr