Die Stadt Vöhringen hat auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom
mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, einen Bestattungsdienstvertrag geschlossen. Dieser besteht seit 01. Januar 2009.
Der Bestattungsdienstvertrag umfasst folgende Leistungen:
1. Dienstleistungen während der Beerdigung
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshalle für die Trauerfeier
- Verbringung des Sarges in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung des Sarges
- Entgegennahme von Kränzen und Blumen zur Trauerfeier
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
- Transport des Sarges zum Grab und Absenden des Sarges in das Grab
- Entgegennahme, Transport, Niederlegung von Blumen und Kränzen am Grab
- Einweisung der Sargträger
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Aufstellen von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln
- Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges
- Stellung von 2 Sargträgern (weitere Träger werden vom Bestattungsinstitut privat
abgerechnet)
1.1 Bei Kindern bis zum vollendeten 07. Lebensjahr
1.2 Bei allen übrigen Verstorbenen
2. Dienstleistungen während der Beisetzung einer Urne
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshallte für die Trauerfeier
- Verbringung der Urne in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung der Urne
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Transport der Urne zum Grab / zur Urnenwand / zur Urnenstele
- Entgegennahme, Transport und Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Einweisung der Urnenträger
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Überwachung der Trauerfeier und des Beisetzungsvorgangs
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
2.1 im Erdgrab
2.2 in der Urnenwand / Urnenstele
2.3 im anonymen Gemeinschaftsgrab
3. Ausheben und Schließen des Grabes / Öffnen und Schließen der Urnennische
3.1 Kindergrab unter dem Lebensalter von 7 Jahren
3.2 Erwachsenengrab bei einfacher Tiefe (1,70 m)
3.3 Erwachsenengrab bei Tieferlegung (2,10 m)
3.4 Urnenerdgrab (0,90 m)
3.5 im anonymen Gemeinschaftsgrab
3.5 Öffnen und Schließen der Urnennische
4. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine Gebeinekiste
4.1 während der Ruhezeit
4.2 nach Ablauf der Ruhezeit
5. Ausgrabung und Umbettung einer Urne
- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne
6. Zuschlag für die Vornahme von Beerdigungen und Urnenbeisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
7. Übernahme von Leichen, die von einem anderen Bestattungsinstitut überführt werden (Aufnahme und Aufbahrung)
8. Stundensatz für unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten
Seit der letzten Auftragsvergabe sind bereits 9 Jahre vergangen, so dass diese Leistungen erneut auszuschreiben waren.
Die Verwaltung hat von drei amtlich geprüften Bestattungsunternehmen Preisangebote eingeholt. Der Angebotsvergleich ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde dabei vom Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, abgegeben.
Der Auftrag für die ausgeschriebenen Leistungen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, auf der Grundlage des Angebots vom 16.11.2017 zu vergeben. Mit dem Bestattungsunternehmen ist ein neuer, auf fünf Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen. Eine kürzere Laufzeit erscheint nicht vertretbar, da ansonsten wegen der nicht unerheblichen Investitionen (Anschaffung von Geräten) mit erheblich höheren Preisen gerechnet werden müsste.
Der Bestattungsdienstvertrag ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Auftragssumme beträgt ca. 46.255 Euro.
Die Mittel sind unter der Haushaltsstelle 7500.6360 bereitgestellt.