Unterhaltungspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2018/2019;
Auftragsvergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, pflegt seit etlichen Jahren sehr zuverlässig nahezu alle Rasenspielfelder und Badewiesen der Stadt Vöhringen. Zuletzt erhielt sie aufgrund der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 als deutlich günstigste Bieterin den Auftrag für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 28.02.2017.
Auftragswert: 74.815,55 Euro incl. 19 % MWST
Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum 16.03.2017 bis 28.02.2018 bereits verlängert.
Die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG bietet nun eine Auftragsverlängerung um weitere zwei Jahre zu unveränderten Preisen an.
Die Einhaltung der Mindestlöhne wird garantiert.
Laufzeit: 16.03.2018 bis 28.02.2020
Die Stadtverwaltung empfiehlt, der Annahme dieses Angebotes der sehr zuverlässigen Firma zuzustimmen.
Empfehlung
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2018 und 2019 (16.03.2018 bis 28.02.2020) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 09.01.2018 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 Euro incl. 19 % MWST.
Für das Jahr 2018 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2019 sind sie entsprechend vorzusehen.
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2018 und 2019 (16.03.2018 bis 28.02.2020) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 09.01.2018 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 Euro incl. 19 % MWST.
Für das Jahr 2018 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2019 sind sie entsprechend vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr