Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen zur Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen und der dortigen Außenanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 15.01.2018 | ö | Beschließend | 4 |
Sachverhalt
Für die Teile der Außen- und Innensanierung wird hierbei um einen über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss gebeten.
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Vor diesem Hintergrund würde sich insoweit folgender Investitionskostenzuschuss errechnen:
Regel-Investitionskostenzuschuss
für die Generalsanierung der Martin-Luther-Kirche samt Außenanlagen
voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 240.000,00 € x 10 % = 24.000,00 €
Würde man hier bei der Martin-Luther-Kirche ebenfalls eine von der
zustimmen, würde sich dies rechnerisch wie folgt auswirken:
für die Innen- und Außensanierung
abzüglich Rücklagen Kirchengemeinde 90.000,00 €
abzüglich Zuschüsse Dritter
- kirchlich (Dekanat, Landeskirche) ca. 30.000,00 €
- sonstige (LKR NU, Bezirk, Denkmalpflege) n.b.*
private Spenden u.dgl.)
_________________
= ca. 17.500,00 €*
plus
2. Regel-Investitionskostenzuschuss
für die Sanierung der Außenanlagen
Voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 50.000,00 € x 10 % = ca. 5.000,00 €
Dies ergäbe eine Gesamtsumme von höchstens 22.500,00 €
Der Zuschussbetrag reduziert sich ferner noch in Abhängigkeit der Höhe
eingehender Spenden.
Empfehlung
Diskussionsverlauf