Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Erneuerungen im Sportheim Illerberg (Inneneinrichtung, Gastraum, Küche)
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 15.01.2018 | ö | Beschließend | 6 |
Sachverhalt
Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. für die beabsichtigten notwendigen
Erneuerungen im Gastronomiebereich des Sportheims in Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).
Konkret müsste die komplette Inneneinrichtung, die Theke sowie auch die Küche
im Sportheim Illerberg ausgetauscht bzw. erneuert werden.
dass man eine „ähnliche Entwicklung wie beim Ortsteil Illerzell rechtzeitig vermeiden“ sollte.
Die Gesamtkosten der Maßnahme, belaufen sich lt. SSV auf voraussichtlich
insgesamt ca. 90.000,00 €.
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass auf die Zuschussgewährung kein Anspruch besteht.
Es handelt sich um eine sog. freiwillige Leistung der Stadt Vöhringen, die auch in gewisser Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune steht.
Ferner muss die Erfüllung der Pflichtaufgaben gesichert sein.
Kommunen können und sollen freiwillige Aufgaben nur dann übernehmen, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.
örtlicher Vereine möglich ist und zwar in Höhe von 10% der tatsächlich
angefallenen Kosten.
Von der Förderung ausgenommen sind nach Ziff. 6.4 jedoch die Kosten für
Vereinsheime (Gaststättenbereich) und weitere mit Baumaßnahmen fallweise zusammenhängende Einrichtungen, die nicht unmittelbar Vereinszwecken oder
zur Gewinnerzielung dienen (u.a. zur Verpachtung oder Vermietung an Dritte
bestimmte Bereiche).
Vor diesem in den Vereinsförderrichtlinien ausdrücklich benannten Ausschlussgrund,
wäre auch der vorliegende Antrag abschlägig zu verbescheiden, so wie es auch
in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Sachverhalten bzw. Maßnahmen,
die einen wirtschaftlichen Vorteil für den gastronomisch verpachteten Teil eines Vereinsheims betrafen, praktiziert wurde (2007: Sportheim Illerberg – SSV / 2009: Vereinsheim Illerzell - Sportverein Illerzell 1929 e.V. / 2011: Vereinsheim –
Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen).
dass für die damalige Zuschussgewährung ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde lag.
Die Stadt Vöhringen übernahm damals vom Sportverein Illerzell 1929 e.V. und
der Trachtenkapelle Illerzell e.V. das wirtschaftliche Eigentum der Gaststätte „Zum Brückle“, inklusive des darin befindlichen Inventars und der Pächterwohnung.
den einzigen gesellschaftlichen Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Illerzell mit der Fortführung dieser Gaststätte zu sichern.
weiterverpachtet, so wie dies auch bei anderen Vereinsheimen im Stadtgebiet praktiziert
wird.
Das bestehende Pachtverhältnis besteht bereits seit mehr als 25 Jahren.
Der Stadtverwaltung liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass der Gastronomiebetrieb
gefährdet wäre und eine drohende Schließung zu befürchten wäre.
Eine Zuschussgewährung würde u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsver-zerrung führen.
Empfehlung
Diskussionsverlauf