Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Erneuerungen im Sportheim Illerberg (Inneneinrichtung, Gastraum, Küche)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte der
Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. für die beabsichtigten notwendigen
Erneuerungen im Gastronomiebereich des Sportheims in Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).
Konkret müsste die komplette Inneneinrichtung, die Theke sowie auch die Küche
im Sportheim Illerberg ausgetauscht bzw. erneuert werden.
In seinem Antrag bittet der SSV Illerberg-Thal darüber hinaus um eine über die Regelbezuschussung hinausgehende Zuschussgewährung und begründet dies damit,
dass man eine „ähnliche Entwicklung wie beim Ortsteil Illerzell rechtzeitig vermeiden“ sollte.
Die Gesamtkosten der Maßnahme, belaufen sich lt. SSV auf voraussichtlich
insgesamt ca. 90.000,00 €.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass auf die Zuschussgewährung kein Anspruch besteht.
Es handelt sich um eine sog. freiwillige Leistung der Stadt Vöhringen, die auch in gewisser Abhängigkeit  von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune steht.
Ferner muss die Erfüllung der Pflichtaufgaben gesichert sein.
Kommunen können und sollen freiwillige Aufgaben nur dann übernehmen, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.

Anzumerken ist ferner, dass nach Ziff. 6.1 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien zwar auch eine generelle Bezuschussung von Bauvorhaben
örtlicher Vereine möglich ist und zwar in Höhe von 10% der tatsächlich
angefallenen Kosten.

Von der Förderung ausgenommen sind nach Ziff. 6.4 jedoch die Kosten für
Vereinsheime (Gaststättenbereich) und weitere mit Baumaßnahmen fallweise zusammenhängende Einrichtungen, die nicht unmittelbar Vereinszwecken oder
zur Gewinnerzielung dienen (u.a. zur Verpachtung oder Vermietung an Dritte
bestimmte Bereiche).

Vor diesem in den Vereinsförderrichtlinien ausdrücklich benannten Ausschlussgrund,
wäre auch der vorliegende Antrag abschlägig zu verbescheiden, so wie es auch
in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Sachverhalten bzw. Maßnahmen,
die einen wirtschaftlichen Vorteil für den gastronomisch verpachteten Teil eines Vereinsheims betrafen, praktiziert wurde (2007: Sportheim Illerberg – SSV / 2009: Vereinsheim Illerzell - Sportverein Illerzell 1929 e.V. / 2011: Vereinsheim –
Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen).
Was den Verweis des SSV Illerberg-Thal auf eine anderweitige Handhabung der Zuschussgewährung im Ortsteil Illerzell im Jahre 2013 anbelangt, darf angemerkt werden,
dass für die damalige Zuschussgewährung ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde lag.

Die Stadt Vöhringen übernahm damals vom Sportverein Illerzell 1929 e.V. und
der Trachtenkapelle Illerzell e.V. das wirtschaftliche Eigentum der Gaststätte „Zum Brückle“, inklusive des darin befindlichen Inventars und der Pächterwohnung.
Hintergrund der damaligen Entscheidung war auch, dass es Zielsetzung der Stadt war,
den einzigen gesellschaftlichen Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Illerzell mit der Fortführung dieser Gaststätte zu sichern.
Die beiden Vereine waren wirtschaftlich nicht in der Lage, diese Gaststätte vor Ort zu erhalten.
Das Sportheim Illerberg wurde vom SSV Illerberg-Thal zur gastronomischen Bewirtung
weiterverpachtet, so wie dies auch bei anderen Vereinsheimen im Stadtgebiet praktiziert
wird.
Das bestehende Pachtverhältnis besteht bereits seit mehr als 25 Jahren.
Der Stadtverwaltung liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass der Gastronomiebetrieb
gefährdet wäre und eine drohende Schließung zu befürchten wäre.
Im Stadtteil Illerberg/Thal gibt es darüber hinaus derzeit noch zwei weitere Gastbetriebe.
Eine Zuschussgewährung würde u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsver-zerrung führen.

Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung von Gastronomiebereichen nicht vorsehen, da dies u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Die Situation in Illerberg sei auch nicht mit der im Stadtteil Illerzell vergleichbar. Hintergrund der damaligen Entscheidung sei gewesen, den einzigen gesellschaftlichen Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Illerzell mit der Fortführung der Gaststätte „Zum Brückle“ zu sichern. In Illerzell sei auch die Stadt selbst Eigentümer des Gastronomietraktes.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung mehrheitlich an und lehnen die vom Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal mit Schreiben vom 15.12.2017 beantragte Bezuschussung der vorgesehenen Erneuerungen im Gastronomiebereich im Sportheim Illerberg mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 90.000 € ab.

Abstimmungsergebnis:        9 : 4 angenommen

Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr