Stellungnahme der Stadt Vöhringen zum Nuxit Anregung Herr Barth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Barth regt an, dass auch die Stadt Vöhringen zur geplanten Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm und damit zum Austritt aus dem Landkreis Neu-Ulm Stellung beziehen soll, da sich der „Nuxit“ mittelbar auch auf die Stadt Vöhringen auswirken würde.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson weist darauf hin, dass dies im Grunde keine originäre Aufgabe der Stadt Vöhringen sei, die auch kein formales Mitsprache- oder Mitwirkungsrecht habe. Selbst der Landkreis habe kein formales direktes Mitwirkungsrecht. Der Kreistag werde nur angehört.

Die Entscheidung der Stadt Neu-Ulm, einen Antrag auf Kreisfreiheit zu stellen, sei ausschließlich Sache der Stadt Neu-Ulm selbst. Mit Zustimmung des Landtags können Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklärt werden. Es sei dies auch ein sehr komplexer Vorgang, der zumindest grundsätzlich erst einmal erörtert werden müsste.

Die Stadt Vöhringen könne zwar allgemein ihr Bedauern über einen möglichen Austritt der Stadt Neu-Ulm zum Ausdruck bringen. Dies haben die 16 Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm in einer Sitzung des Bayer. Gemeindetages, Kreisverband Neu-Ulm, allerdings auch schon im Dezember letzten Jahres getan.

Einige Gremiumsmitglieder bringen schließlich noch ihre persönliche Meinung
zum Ausdruck, in der sie den Schritt der Stadt Neu-Ulm für falsch halten würden.
Die Stadt Neu-Ulm habe viele Jahre vom Landkreis Neu-Ulm profitiert und hätte diesen Schritt auch schon früher beschreiten können. Herr Bürgermeister Janson erläutert, dass die Stadt Neu-Ulm derzeit noch keinen Antrag auf Kreisfreiheit gestellt habe. Die Entscheidung über einen solchen Antrag würde letztlich bei der Bayer. Staatsregierung liegen.

Er erklärt sich bereit, für die Stadtratsmitglieder den aktuellen Sachverhalt sowie die
rechtlichen Gesichtspunkte zu dieser Thematik in einer Übersicht zusammen zu fassen.

Datenstand vom 02.03.2018 07:18 Uhr