Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 2

Empfehlung

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Schwerpunkte bzw. auszugsweise Darstellung der Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson:

„Städte und Länder berauschen sich am Steuerplus“, so lautete vergangener Woche in der Tageszeitung „DIE WELT“ die Headline auf der ersten Seite. Der überraschend robuste Aufschwung sorge für neue Rekordüberschüsse bei der öffentlichen Hand. Bund, Länder, Kommunen hätten nach Rechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 36,6 Milliarden Euro mehr eingenommen als sie ausgegeben hätten.

Diese sehr positive Darstellung verdecke aber zum einen die enormen Unterschiede bei den jeweiligen Kommunen, zum anderen komme hierin nicht zum Ausdruck, dass den Kommunen immer mehr kostenträchtige Aufgaben aufgebürdet werden, ohne dass sie von Bund und Land hierfür einen entsprechenden Kostenausgleich erhalten. Diese Diskrepanz sei schon seit Jahren zu beklagen.

Dies sei auch mit ein Grund, dass sich die Stadt Vöhringen an diesen nicht unerheblichen Mehreinnahmen des Bundes und der Länder nicht „berauschen“ kann, sondern eine erneut angespannte Haushaltslage zu bewältigen hat.

Trotz dieser nicht so erfreulichen Finanzzahlen, seien die im Haushalt 2018 vorgesehenen Investitionen aber nahezu unverzichtbar. Manche Vorhaben wie die Neugestaltung der „Neuen Rathausmitte“ oder der Bahnhofstraße und des Bahnhofareals müssen jedoch leider auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wieder andere Maßnahmen müssen sogar komplett gestrichen werden.

Für die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Investitionen müssen neue Kredite in Höhe von voraussichtlich 3,6 Millionen Euro aufgenommen werden. Am Ende des Haushaltsjahrs 2018 soll sich der Schuldenstand der Stadt Vöhringen auf rund 9,1 Mio. € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 680,00 € entspricht.

Der Haushaltsentwurf 2018 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 43.716.521 € auf und liegt damit um 773.013 € oder 1,74 % unter dem Ansatz des Haushaltsplanes 2017.
Vom gesamten Haushaltsvolumen entfallen 32.233.822 € auf den Verwaltungshaushalt und 11.482.699 € auf den Vermögenshaushalt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,39% für den Verwaltungshaushalt und eine Minderung von 7,27% für den Vermögenshaushalt.

Die Gewerbesteuereinnahmen wurden mit 5.300.000 € prognostiziert und liegen damit um 1.700.000€ (22,29%) unter dem Prognosewert des Nachtragshaushaltes 2017. Ob dieser für 2018 veranschlagte Einnahmeansatz letztendlich erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Erfreulich ist die erneute Steigerung bei der Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung auf nun immerhin 8.125.000 €. Dies entspricht einer Zunahme um 6,49% gegenüber dem Vorjahr (Ansatz 7.630.000 €). Die Einkommensteuerbeteiligung bleibt damit im Haushalt der Stadt Vöhringen die größte Einnahmeposition.

Die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 943,47 €/ Einwohner (insgesamt: 12.451.925 €) nochmals auf 922,90 €/ Einwohner (insgesamt: 12.272.716 €) leicht gesunken.
Im Landkreis Neu-Ulm liegt die Stadt Vöhringen in der Rangliste der Steuerkraft damit weiterhin unverändert auf dem 7. Platz.

Aufgrund der gegenüber dem Vorjahr weiter leicht gesunkenen Steuerkraft erhält die Stadt Vöhringen im Jahr 2018 jedoch Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von immerhin 1.968.452 €, ein Zuwachs von 935.000 € gegenüber dem Vorjahr.

Die im Haushaltsplanentwurf 2018 weiter veranschlagten Beteiligungsbeträge
an der Einkommen- und Umsatzsteuer (1.016.000 €) sowie des Familienleistungs-ausgleiches (598.750 €) beruhen wie in der Vergangenheit praktiziert auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilten Orientierungswerten. Die gesamten Steuereinnahmen des UA 9000 liegen im Jahr 2018 damit insgesamt bei 19.196.750 € und damit um 136.250 € (1,00%) unter dem Prognosewert des Vorjahres (19.333.000 €).

Der Haushaltsplan 2018 sieht keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind wie im Vorjahr mit jeweils 325 Prozentpunkten veranschlagt. Ebenso ist für das Jahr 2018 keine Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes (320%) vorgesehen.

Zwar wird der Landkreis Neu-Ulm voraussichtlich den Umlagesatz zur Kreisumlage um 1,2 Prozentpunkte senken. Dennoch wird sich infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 13.099.529 € (im Jahr 2017: 12.572.450 €) die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöhen.
Die Kreisumlage wurde im Entwurf zum Haushalt 2018 mit 6.375.000 € veranschlagt.
Im Jahr 2017 lag die Kreisumlage bei 6.249.000 €. Dabei wurde ein Umlagesatz zur Kreisumlage in Höhe von 48,50 %-Punkten zugrunde gelegt.

Eine Änderung der Kreisumlage um 1 Prozentpunkt würde dabei mit 130.995 € zu Buche schlagen.

Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 6.987.165 € um 209.955 € (3,10%) über dem Ansatz des Vorjahres und um 675.992 € (10,71%) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016.

Der kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger schlägt mit 982.100 € zu Buche. Er liegt um 67.500 € über dem Ansatz des Vorjahres (914.600 €) und um 26.148 € über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016 (955.951,81 €).

Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt an die freigemeinnützigen Kindertagesstätten in Höhe von 90% der anderweitig nicht gedeckten Kosten belaufen sich für das Jahr 2018 auf prognostizierte 400.000 € und liegen damit um 125.500 € (= rd. 46%) über dem Ansatz des Vorjahres 2017 in Höhe von 274.500 € und um 202.469 € (= rd. 100%) über dem Rechnungsergebnis 2016.

Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft (Kindertagesstätte Vöhringen Nord, Kindertagesstätte Pusteblume und Kindertagesstätte St. Martin) liegt im Jahr 2018 bei 606.900 € und damit um 49.800 € (8,94%) über dem Ansatz des Vorjahres (557.100 €).

Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes wurde im Haushaltsplanentwurf 2018 mit 2.365.653 € errechnet (Rechnungsergebnis 2016: 467.629,08 €, Ansatz 2017: 2.760.907 €).
Die Zuführungsrate liegt damit über der Mindestzuführungsrate in Höhe von 289.000 €.

Trotz dieser im Haushaltsjahr 2018 möglichen Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.365.653 € wird zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.650.167 € benötigt.

Der prognostizierte Kreditbedarf gilt naturgemäß unter den kalkulierten Voraussetzungen, dass die Einnahmen (insbesondere die Gewerbe- und die Einkommensteuer) in der veranschlagten Höhe fließen und auch auf der Ausgabenseite keine gravierenden Änderungen eintreten.

Durch die im Etat-Entwurf vorgesehene Kreditaufnahme würde sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2018 auf rund 9,1 Mio. € erhöhen und sich auf Basis des Schuldenstandes zum 31. Dezember 2017 (5.727.329,30 €) um immerhin 70 Prozent erhöhen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung würde sich von 430,69 € (31.12.2017) auf 683,45 € erhöhen.

Aus dem Haushaltsjahr 2017 existieren noch offene Kreditermächtigungen (Haushaltseinnahmereste) in Höhe von 2.000.000 €, die bei einer möglichen Inanspruchnahme beim Schuldenstand der Stadt Vöhringen zum 31.Dezember 2018 berücksichtigt werden müssen (11.088.496,30).

Den Haushaltseinnahmeresten des Vermögenshaushaltes zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 3.186.697,00 € stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 3.625.196,99 € gegenüber.
Der Bestand der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes konnte damit
im Vergleich zum Vorjahresstand (31. Dezember 2016: 5.637.154,42 €) um weitere rd. 2,0 Mio. € abgebaut werden.

Im Haushaltsjahr 2017 wurde der Allgemeinen Rücklage bereits ein Betrag in Höhe von 3.679.066,80 € entnommen. Bei einer voraussichtlichen Zuführung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 in Höhe von 2.100.000 € würde die Allgemeine Rücklage zum 31. Dezember 2017 einen Bestand von 2.382.559,00 € aufweisen.

Im vorliegenden Etat-Entwurf ist für das Haushaltsjahr 2018 eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.000.000 € veranschlagt.

Die Allgemeine Rücklage weist zum Ende des Planjahres (31. Dezember 2018) dann einen Bestand in Höhe von 382.559,00 € auf und liegt damit über der Mindest-rücklage in Höhe von 294.017,00 €.

Betrachtet man den Entwurf zum Haushaltsjahr 2018 sowie auch den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021, so ist wiederum festzustellen, dass der finanzielle Spielraum der Stadt Vöhringen sehr eng ist. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kosten des laufenden Betriebes z.B. für die Kinderbetreuung, den Gebäude- und Straßenunterhalt und der Personalkosten bedeutsam. Es müssen insofern bei gleichbleibenden Einnahmevoraussetzungen soweit darstellbar auch Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf den Prüfstand gestellt werden. Auch die sogenannten freiwilligen Leistungen müssen einer erneuten Abwägung unterzogen werden. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die sicherlich erfreulichen Steuereinnahmen des vergangenen Haushaltsjahres 2017 - die vorläufigen Rechnungsergebnisse 2017 liegen für die Gewerbesteuer bei immerhin einem Betrag in Höhe von 7.707.442,41 € und für die Einkommensteuerbeteiligung bei 8.045.499,00 € - für das Finanzplanjahr 2019 wiederum eine hohe Steuerkraft- und Umlagekraftzahl für die Stadt Vöhringen erwarten.

Der Finanzplanwert 2019 für die Schlüsselzuweisungen kann daher im Etatentwurf mit voraussichtlich nur noch 132.000 € veranschlagt werden. Dies wird für das Finanzplanjahr 2019 allein bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahmen gegenüber 2018 in Höhe von 1.836.000 € oder 93,29% mit sich bringen.

Um die im Haushaltsentwurf des Jahres 2018 und die in der Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2019 - 2021 vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, würde sich bis zum Ende des Jahres 2021 eine Verschuldung von rund 22 Mio. € ergeben. Dies ist für die Stadt Vöhringen sicher ein absolut unrealistischer Wert.

Wie Herr Bürgermeister Janson weiter ausführt, sei mit diesem gemeinsam erarbeiteten Etatentwurf versucht worden, einerseits unserer angespannten Haushaltssituation gerecht zu werden, andererseits doch recht beträchtliche Investitionen vorzunehmen.

Er sagt hierzu wörtlich:
„Wir sind bemüht, dass ausreichende KiTa-Plätze zur Verfügung stehen, wir investieren in die Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen, wir modernisieren unsere Schulen, wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, wir investieren in die Sicherheit unsere Bevölkerung bei unseren örtlichen Wehren, wir unterstützen die Vielfalt und Lebendigkeit des Vereinswesens, wir eröffnen Gewerbebetrieben die Ansiedlung und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze, auch unsere öffentlichen Plätze sind uns wichtig, sie sind Orte der Begegnung und notwendig für das Wohlbefinden der Bürger, wir investieren in die Naherholung, wir sichern unsere Trinkwasserversorgung, und vieles, vieles mehr.

Wir haben uns auch in diesem Jahr und in den Folgejahren wiederum große
Ziele gesetzt, die naturgemäß einen größeren finanziellen Aufwand erfordern.

Es gilt aber gleichwohl bei all diesen Zielsetzungen und Vorhaben, auch deren Finanzierbarkeit im Auge zu behalten, eine „Kultur des Sparens“ in der Verwaltung,  bei den politischen Entscheidern und in der Bürgerschaft zu verankern und die richtigen Prioritäten zu setzen, damit unsere Stadt Vöhringen sich auch zukünftig in eine positive Richtung weiterentwickeln kann, ausgerichtet auch auf einer soliden finanziellen Basis.

Wir benötigen hierzu auch eine nachhaltige Konsolidierung des Haushalts. Wie schwer dies ist und dass man zum Schuldenabbau einen langen Atem haben muss, zeigten ja die vergangenen Jahre, als wir Schritt für Schritt unsere Pro-Kopf-Verschuldung auf einen Betrag in Höhe von beachtlichen „nur“ ca.150,00 € zurückgeführt haben.

Wir müssen uns auch der Auseinandersetzung in der Bürgerschaft stellen,
zwischen jenen Leuten, die einen Euro haben und zwei Euro ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, dass das nicht geht.

Wichtig ist uns in dieser grundsätzlichen Zielsetzung, dass wir die Lebensqualität
vor Ort erhalten und soweit als möglich verbessern, wichtig ist uns in dieser unserer Zielsetzung, dass wir unseren Wirtschaftsstandort sichern und gesunde wie bezahlbare Lebens- und Wohnverhältnisse schaffen und dass wir unsere Sport-, Kultur-und Schulstadt mit einer vielfältigen Vereinsstruktur lebendig erhalten wollen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, für die tatkräftige und verantwortungsbewusste Mitwirkung beim Haushaltsplanentwurf 2018 in der vorangegangenen Klausurtagung wie der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses.

Ich danke allen Arbeitgebern, den Arbeitnehmern, den Grundeigentümern
und Mietern, dem Verbraucher, die alle zusammen unsere Steuerkraft Tag für Tag erwirtschaften und erarbeiten, mit Fleiß und Schaffenskraft, und damit eine leistungs- und funktionsfähige Kommune überhaupt erst möglich machen.“

Zusammenfassung der Äußerungen der Stadtratsfraktionen

Die Fraktionen bringen in ihren Statements zum Haushalt übereinstimmend zum Ausdruck, dass es durch gemeinsames Bemühen in der vorangegangenen Klausurtagung zum Haushalt vom 19.02.2018 und in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 gelungen sei, den voraussichtlichen Schuldenstand zum 31.12.2018 auf unter 10 Mio. € zu reduzieren und die Kreditaufnahme dadurch auf 3,6 Mio. € zu beschränken. Der Haushalt 2018 sehe trotzdem zahlreiche wichtige Investitionen vor, wie z.B. in die Bildung, den bezahlbaren Wohnraum und die örtliche Infrastruktur. Man sei auch zuversichtlich, dass durch die vorgenommene Ausweisung von Gewerbegebieten bzw. Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben zumindest mittelfristig die Gewerbesteuer wieder ansteigen werde. Die Stadtratsfraktionen würden sich mehr finanzielle staatliche Unterstützung wünschen, da durch die Verlagerung von zahlreichen Aufgaben vom Bund und Land auf die Kommunen, z.B. im Bereich Digitalisierung, der Ganztagesbetreuung, erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu erwarten sind, die den Gestaltungsspielraum deutlich einschränken. Von den sprudelnden Steuereinnahmen komme in Vöhringen bisher nur sehr wenig an. Offen sei derzeit auch noch die Frage, wie im Falle des angekündigten Wegfalls der Straßenausbaubeiträge ein finanzieller Ausgleich erfolgen soll. Man wolle deshalb bis zur Klarstellung von weiteren Straßenausbaumaßnahmen absehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bringt ergänzend zum Ausdruck, dass sie der Position „Investitionskostenzuschuss an die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg“ in Höhe von 197.750 €, verteilt auf 5 Jahre, bei Haushaltsstelle 3707.9870 aus Gründen der Gleichbehandlung und der angespannten Haushaltslage nicht zustimmen kann.

Herr Kreisl führt aus, dass er der Position 8801.9421 „Bebauter Grundbesitz, Wohnbauprojekt Schützstraße in Illerberg“ nicht zustimmen könne, da er es lieber gesehen hätte, wenn diese Projekt mit ca. 1 Mio. € durch einen Bauträger außerhalb des städtischen Haushaltes finanziert worden wäre.

Schließlich findet noch eine kurze Aussprache über die in der heutigen Sitzung ausgelegten Modifizierungen zum Haushalt 2018 statt, wonach entgegen der in der Klausurtagung vorgenommenen Verschiebung der Sanierung des Osttraktes an der Uli-Wieland-Schule bei Haushaltsstelle 2130.9464 nun doch wieder Mittel in Höhe von 125.000 € aufgenommen worden sind. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass laut Bauamt der West- und Osttrakt aus Gründen der besseren Koordination in wechselseitigen Abschnitten saniert werden sollte.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der vorgenommenen Modifizierungen sodann folgender

Beschluss

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2018 08:12 Uhr